144 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 2 % % Dominican. Gold-Anleihe von 1897. Diese Anleihe diente zur Konversion der 4 % Gold-Anleihe von 1893 mit rückständigen Zs. vom 1. Okt. 1897 £ 2 136 750 in Stücken à £ 20, 100. Zs.: 1. April, 1. Okt. Der Coup. per 1. April 1899 ist nicht bezahlt worden, daher Notiz inkl. Coup. per 1. April 1899. Tilg.: Durch Verl. oder Rückkauf unter pari vom 1. OÖOkt. 1901 bis spät. 1. Okt. 1999, Verstärkung und Totalkündigung mit sechsmonatiger Frist zulässig. Zahlstelle: Hamburg: Wechslerbank. Kurs Ende 1894–99; 42, 36, 24, 28.50, 16.50, 10 %. Notiert in Hamburg. Usance: Seit 1. Jan. 1899 wird beim Handel £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 21; ferner werden seit 1. Jan. 1899 2 % Zs. berechnet, während vorher die Anleihe seit 1. Jan. 1897 franko Zs. Vice-Königreich Egypten. Stand der Staatsschuld am 30. Sept. 1899: 3 % garantierte Anleihe £ 8 410 800, 3½ % privilegierte Anleihe £ 29 393 580, 4 % unificierte Anleihe £ 55 971 960, 4 % Daira Sanieh-Anleihe £ 6 262 800, 4¼ % Domanial-Anleihe £ 3 214 480. Hierzu tritt noch die Mukabalahschuld, eine innere Zwangsanleihe, die in 50 Jahres. raten von £ E. 150 000 zu tilgen ist. Das egyptische Pfund von 100 Piastern = M. 20.74 = frs. 25.92; bei Einlösungen in Berlin wird dasselbe zu M. 20.34 gerechnet. Budget für 1895: Einnahme £ E. 10 260 000, Ausgabe £ E. 9 600 000, Überschuss £ E. 660 000 „ „ 60 5600 „ 9 630 000, „ 630 000 „ 10 25 00%% „ 10 230 000, „ 5 000 „ 9 9 „ 10 440 600% „ 10 440 000, „ „ „ 10 865 000, „ „ 10 824 000, „ 41 000 „ . „ „ 9 789 000, „ 591 000 Nach dem egyptischen Liquidations-Gesetz vom 17. Juli 1880 werden die Einnahmen von vier Provinzen aus den Zöllen, Eisenbahnen, Telegraphen, sowie aus den Hafenabgaben von Alexandrien einer ,Caisse de la Dette Publique“ überwiesen welche dieselben für die Verzinsung und Amortisation der unten näher behandelten drei Anleihen (der garantierten. der privilegierten und der unificierten Schuld) verwenden soll. Die betr. Bestimmungen sind ausdrücklich bestätigt worden, als 1890 aus zweien der älteren Anleihen die 3½ % Anleihe von 1890 entstand. Die genannte Behörde steht unter Aufsicht der „Commission de la Dette Publique“, welche aus Delegierten der Garantiemächte für die erste (sogen. garantierte) Anleihe zusammengesetzt ist. Einnahmen Ausgaben Überschuss Abrechnung für 1895: £ E. 10 567 872 ― E. 9 479 795 £― E. 1 088 077 3 18966 9693 B77 „10 377280 1 316 297 „ 13897 992 64 „19659 257 3 433 307 3 „18988 1880 „ 10 863 955 3 484 025 3 „.. 9p. „ 11 013 032 402 455 3 % garantierte Egyptische Anleihe von 1885. Emiss. £ 9 424 000 (übertragen an N. M. von Rothschild & Sons in London) lt. der am 18, März 1885 in London unterzeichneten Konvention zwischen Grossbritannien, Deutschland, Osterreich-Ungarn, Frankreich, Italien. Russland und der Türkei und lt. Dekrete des Khedive vom 27. und 28. Juli 1885 zur Be- schaffung von effektiv £ 9 000 000 = Liv. Egypt. 8 775 000 bestimmt in erster Linie zur Regulierung der aus dem Bombardement Alexandriens entstandenen Entschädigungsansprüche, alsdann um zuzüglich des Erlöses aus den dem Finanzminister zur Verfügung stehenden Titres der privilegierten und der unificierten Schuld folgende Posten zu bestreiten: 1) Liv. Egypt. 2 657 000 zur Deckung des Deficits bis 1885, 2) Liv. Egypt. 1 200 000 für das pro 1885 geschätzte Deficit, 3) Liv. Egypt. 1 000 000 für Bewässerungsanlagen, 4) Liv. Egypt. 550 000 für Ablösung von Pensionsrechten, 5) Liv. Egypt. 500 000 für das Schatzamt – zusammen Liv. Egypt. 5 907 000 –, der hiernach noch verbleibende Rest soll zu Rückkäufen der garan- tierten Schuld verwendet werden. In Umlauf am 30. Sept. 1899 7 8 410 800 in Stücken à £ 100, 200, 500 u. 1000. Zinsen: 1. März, 1. Sept., zahlbar in Berlin in Mark zum Tageskurse der $, in Paris in fres. (1 £ = 25 fres.), in London und Egypten in £. Kapital u. Zinsen in Gold. steuerfrei. Tilgung: Durch Ankauf oder Auslosung. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung ist eine feste Annuität von £ 315 000 = Liv. Egypt. 307 125 festgesetzt, welche als erste Last von den Einkünften erhoben werden soll, die für den Dienst der Privilegierten und der unificierten Schuld bestimmt sind, und deren regelmässige Zahlung gemeinschaftlich und einzeln von den obengenannten Staaten garantiert ist. Die Garantie Russlands ist auf der Annuität begrenzt. Jeder nach Zahlung der Zinsen verbleibende Betrag der Annuität wird dem für die Rückzahlung dieser Anleihe bestimmten Tilgungsfonds zugeführt. Ein ergänzender Tilgungsfonds, welcher einen jährlichen Maximalbetrag von £ 90 000 micht übersteigen soll, ist in dem Dekret vom 27. Juli 1885 vorgesehen als erstes Anrecht auf die Uberschüsse, welche dem allgemeinen Tilgungsfonds zu überweisen sind. Aufgelegt £ 9 000 000 am 30. Juli 1885 zu 95½ (1 Lstr. == M. 20.38) = 97.31 % Frankfurter Usance, in Berlin, Frankfurt a. M., London und Paris. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne;