Königreich Griechenland. 149 Artikel 13. C. J. Hambro & Son werden ermächtigt, auf die 5 % Funding definitive Stücke auszugeben; die der Firma s. Z. für diesen Anlehensdienst remittierten Beträge sind zur Aufbesserung der künftigen Zinsen zu verwenden, doch nicht über %90os des Ur- sprungssatzes. Artikel 14. Die im Dezember 1893 in den Kassen der Monopolgesellschaft befindlich gewesenen Dr. 3 860 061 abzüglich der damals für den nächsten Coupon entnommenen Dr. 1 330 450, also noch Dr. 2 529 611, sind von der Regierung ab 1898 in fünf Jahresraten zu Dr. 500 000 zurückzuzahlen und zur Zinsaufbesserung der Monopolanleihe jeweils mit dem zweiten Coupon jedes dieser fünf Jahre auszuschütten. Artikel 15. Die Rechtsansprüche auf die unbezahlt gebliebenen 70/100 der Coupons bis 1. Jan. 1898 einschliesslich werden mit 5 % ihres Wertes beglichen, und zwar je vier Jahre nach Fälligkeit des betreffenden Coupons, für den die Certifikate ausgestellt wurden; nur die für den Coupon vom 1. April 1894 sind erst ab Juli 1898 zahlbar. Die noch nicht eingelösten Coupons bekommen ebenfalls solche Certifikate, auch die Titres der Funding bei Auslieferung der definitiven Stücke. Abrechnung der internationalen Finanzkontrolle pro 1899. Während für das Jahr 1898 die Abrechnung der Finanzkontrolle nach dem neuen Stil geregelt wurde, wurde für 1899 der alte Stil adoptiert, daher erstreckt sich das zweite Geschäftsjahr auf die Zeit vom 20. Dez. 1898/1. Jan. 1899 bis 31. Dez. 1899/12. Jan. 1900, es aber mit Genehmigung des Finanzministers die während der Übergangsperiode vom 20. Dez. 1899 bis 1. Jan. 1900 (a. St.) erzielten Einnahmen auf ein Specialkonto über- tragen, sodass das Geschäftsjahr nur 365 Tage umfasst. Für diese Zeit waren die Brutto- Einnahmen aus den verpfändeten Staatseinkünften k. Stempelsteuer, Tabak, Schmirgel, Cigarettenpapier; subsidiär die Piräuszölle) auf Dr. 28 900 000 veranschlagt. Die thatsächlichen Einnahmen während dieses Zeitraumes waren dagegen folgende: 1) Nach Ausweis der Monatsabrechnungen . . . Dir. 28 992 869 2) Desgl. (aus Schmirgel) .. 724 203 3) Naeß Ausweis der „ ec hnung, Rechnungs- Übersehuss der Staatskassenks 47 807 Sa. Dr. 29 764 880 Es ergiebt sich mithin gegen den Voranschlag eine Mehreinnahme von Dr. 864 880 zu dieser Summe ist zuzuschlagen die Hälfte des Vorrats an Stempelmarken, die nach einem Übereinkommen mit der griechischen Regierung auf die Einnahmen des Jahres 1899 übertragen werden soll, nämlich Dr. 2 668 875, es verbleibt also ein Restbestand von Dr. 3 533 755, davon gehen ab 18 % für Herstellung des Stempelpapiers u. der Streifbänder, Verwaltungskosten der Kommission etc. = Dr. 636 076, bleiben Dr. 2 897 679, hiervon entfallen als Anteil auf die griechische Regierung 40 %, während als Zinsaufbesserung für die Gläu- biger 30 % und zur Amortisation weitere 30 % zur Verwendung kommen, d. h. zusammen 60 %, also Dr. 1 738 607. Aus der Kursdifferenz ergiebt sich ein Gewinn von Dr. 791 700, wovon 60 % für Zinsaufbesserung resp. Amortisation. verwendet werden, d. h. Dr. 475 020. Somit stellt sich der Betrag des Gewinies aus den Überschüssen auf 1 738 607 und der Betrag des Gewinnes aus der Kursdifferenz auf Dr. 475 020, zus. Dr. 2 213 627. Von diesem Betrage kommt die Hälfte, also Dr. 1 106 813 = Frs. 659 563, als Zinsaufbesserung an die Gläubiger zur Verteilung, wozu noch frs. Gold 34 948, die sich aus den Zs. der amortisierten Titel ergeben, sowie der Vortrag von 1898 inkl. Zs. frs. 181 653 treten. Der zur Verteilung gelangende Überschuss im Betrage von frs. 876 165 wird folgendermassen verteilt: Gruppe I 2 % 161 frs. 115 662 II 4 % der ursprünglichen 505 762 III 1% Zinsen 247 016 Sa. frs. 868 500) Der Rest von frs. 7664 wird für das nächste Jahr reserviert. Zur Verstärkung der Amort. wird die andere Hälfte des Überschusses im Betrage von frs. 659 563, sowie der nicht verteilte Rest aus 1898 im Betrage von frs. 176 349, d. h. im ganzen frs. 835 912 ver- wendet. Dieselben verteilen sich auf Gruppe I frs. 116 175, Gruppe II frs. 507 865, Gruppe III frs. 124 000, der Rest von frs. 87 872 wird bei der nächsten Verteilung verwendet. Budget: Das Griechische Finanzjahr schliesst zwar formell mit dem? 31. Dez., materiell jedoch er st am 31. Okt. ab, indem zur M der rückständigen Einnahmen zehn Monate Frist verbleiben. Budget für 1893: Einnahmen Dr. 111 701 939, Ausgaben Dr. 105 701 939 „* „ 1894: 8 „ . 5 „ 86 370 249 1895: „ 93 461 348, „ 93 039 649 3 „1896 5 „ 95 262 196, „ 90 923540 5 1897: 5 „ 3 3 „ 93. 3 % 1898: 5 „ 87 730000, 3 „ 97 339 0090 1899 9 09 795 658, 5 „ 99 344 923 „%„% 0 „ 112 206 849, „ 112 049 279