Vereinigte Staaten von Mexiko. 159 Tilgung übersteigen. Den Inhabern der Anleihe wurde im Juli 1899 eine Konversion in 5 % Anleihe von 1899 angeboten, die nicht zur Konversion eingereichten Stücke sind per 1. April 1900 gekündigt. Als specielle Sicherheit verpfändet die Regierung den Obligationeninhabern die National- Staats-Eisenbahn von Tehuantepec samt Zubehör, Telegraphenleitung und Hafendamm von Salina Cruz durch eine an erster Stelle eingetragene Hypothek; Pfandhalterin ist das Bank- haus Seligman Brothers in London. Die Verwaltung der Bahn ist verpflichtet, monatlich 50 % der Bruttoeinnahmen der Mexikanischen Finanzagentur in London oder der Dresdner Bank in Berlin und Seligman Brothers in London zwecks Verwendung für Zinsen und Amortisation zu überweisen. Weder das Obligationskapital, noch die Coupons, noch die Hypothek können von der Bundesregierung irgend einer Steuer oder Auflage unterworfen werden. Zahlstellen: Berlin und Hamburg: Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank, Deutsche Vereinsbank. Aufgelegt in Berlin: £ 1 300 000 am 18. Dez. 1889 zu 77.50 %. Kurs Ende 1890–99: In Berlin: 79.50, 70.25, 65.25, 52, 56.60, 83.80, 87.50, 93, 97.90, 99.60 %. – In Frankfurt a. M.: 79.50, 70, 65.70, 52.60, 56.10, 82, 85.70, 91.30, 96, – %. – In Hamburg: 79.50, 70, 65, 51.50, 57.50, 81.75, 84.50, 90.90, 95.50, 99.75 %. Usance: Seit 1. Jan. 1899 wird an allen deutschen Börsen das Stück mit M. 408 resp. 2040, 10 200 gehandelt, vorher in Berlin seit 1. Jan. 1895 1. £― = M. 20, in Frankfurt a. M. u. Hamburg auch schon früher 1 £ = M. 20.40. 6 % Mexikanische äussere Anleihe von 1890. £ 6 000 000 = M. 122 400 000 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000 = M. 408, 2040, 10 200, 20 400. Zinsen: 2. Jan., I. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilg.: Vom 1. April 1893 ab durch Ankauf oder Verl. mit jährl. % % u. Zs.-Zuwachs; die noch in Umlauf befindlichen Stücke wurden im Juli 1899 in 5 % Anleihe von 1899 kon- vertiert, die nicht zur Konversion eingereichten Stücke sind per 1. Febr. 1900 gekündigt. Als Specialsicherheit überweist die mexikanische Regierung 16½½ % (früher 12 %) von dem Gesamterträgnis der Abgaben, welche das Einnahmegesetz unter der Generalrubrik „Contribuciones sobre importaciones Yy exportaciones- (Ein- und Ausgangszölle) bezeichnet und welche in den Hafen- und Grenzzollämtern der Republik erhoben werden, gleichviel welchen speciellen Namen diese Abgaben auch haben und an welchem Orte auch die Ver- zollung vorgenommen werden sollte. Diese Überweisungen aus den Zolleinnahmen sollen in jedem Jahre den zur Zinsenzahlung und Amortisation notwendigen Betrag um wenigstens 10 % übersteigen. Wird diese Höhe wider Erwarten nicht erreicht, so ist die mexikanische Regierung verpflichtet, die Quote der erwähnten Abgaben entsprechend zu erhöhen. Die festgesetzte Garantie, welche eine unantastbare Sicherheit zu gunsten der Inhaber der Schuldverschreibungen darstellt, darf in keiner Weise verändert werden. Die Nationalbank von Mexiko ist beauftragt, den Ertrag der für diese Anleihe überwiesenen Sicherheiten in derselben Weise, wie dies für die Mexikanische 6 % äussere Anleihe von 1888 geschieht. einzuziehen und nach Berlin an S. Bleichröder zu überweisen. Die 6 % Mexikanische äussere Anleihe von 1890 ist in Bezug auf Kapital und Zinsen von jeder mexikanischen Steuer absolut befreit und darf auch künftig mit keiner wie immer gearteten Steuer oder Abgabe seitens der mexikanischen Regierung belegt werden. Zahlstelle: Berlin: S. Bleichröder. Aufgelegt in Berlin am 9. Sept. 1890 zu 93.25 %. Kurs Ende 1890–99: In Berlin: 91.60, 83.10, 76.25, 64.80, 70.40, 90.40, 96.25, 97.80, 101.10, 100 %. – In Frankfurt a. M.: 91.40, 82.50, 76.50, 65, 69.70, 87.90. 94.50, 95.30, 99.20, – %. — In Leipzig Ende 1896–99: 96.50, 97.75, 101.50, – %. – Ende 1895–99: In Hamburg: 86.50, 99, 92.20, 96, 100 %. – Ausserdem notiert in Breslau. Usance: Seit 1. Jan. 1899 wird an allen deutschen Börsen das Stück mit M. 408 resp. 2040, 10 200 gehandelt, vorher in Berlin u. Leipzig seit 1. Jan. 1895 1 £ = M. 20, in Hamburg 1 £ = M. 21. 6 % Mexikanische äussere Anleihe von 1893. £ 3 000 000 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000. Zinsen: 1. März, 1. Juni, 1. Sept., 1. Dez. Tilgung: Durch Ankauf oder Ver- losung vierteljährlich mit % und Zinsenzuwachs; von 1898 ab Verstärkung und Total- kündigung zulässig. Konversion wie bei Anleihe von 1890. Als Sicherheit der Anleihe dienen weitere 12 % der Ein- und Ausfuhrzölle. Kapital und Zinsen der Anleihe sind für. immer steuerfrei und zahlbar in Berlin zum festen Umrechnungskurse von £ 1 = M. 20.40. Zahlstelle: Berlin: S. Bleichröder. Die Anleihe wird in Berlin u. Frankfurt a. M. im freien Verkehr gehandelt seit Febr. 1895. Kurs Ende 1895–99: 87.20, 93.90, –, –, – %. Notiert in Berlin und Frankfurt a. M. (nicht amtlich). 5 % steuerfreie konsolid. äussere Anleihe von 1899. £ 22 700 000 == M. 463 080 000 in Stücken à £ 20, 100, 200, 500, 1000 = M. 408, 2040, 4080, 10 200, 20 400. Zs.: 1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilg.: Vom 1. Juli 1900 ab entweder durch Ankauf, solange dieser unter bpari geschehen kann oder halbj. Verl. im Juni und Dez. per 1. Juli resp. 1. Jan. des folg. Jahres mit halbj. 0.31 % vom urspr. Nominalbetrage der Anleihe und Zs.-Zuwachs bis spät. 1. Jan. 1945; vom 1. fuli 1909 ab Verstärkung und Totalkündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist zulässig. Sicherheit: Als spec. Sicherheit für die pünktliche Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Zahlung der Zs. und der Amort. der 5 proz. konsolidierten Mexikanischen äusseren Anleihe von 1899 verpfändet und überweist die mexikanische Regierung den Inhabern der Anleihestücke gleichmässig und ohne Vorzug des einen vor dem anderen, und solange besagte Anleihestücke nicht vollständig amortisiert worden sind,