194 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 3 % fundierte Anleihe von 1895. In Umlauf Ende 1899: M. 5 923 530 in Stücken à M. 405, 1620, 4050. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Tilgung: Von 1896 ab durch halbjährliche Verlosungen am 1. Febr. und 1. Aug. per 1. Mai resbp. 1. Nov.; von 1906 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Dresdner Bank in Berlin, Bremen, Dresden, Hamburg; Helsingsfors: Kasse des Vereins. Aufgelegt am 12. Okt. 1895 in Berlin zu 99.75 %. Kurs Ende 1895–99: In Berlin: 99.10, 99.40, –, 94.50, – %. – In Hamburg: 99, 99.25, 98, 94.50, 84 %. Verj. wie bei der 1887er Anleihe. Aktiva. Bilanz am 31. Dez. 1899. Passiva. Darlehen . . . 279 548 269.09 Inländische Obligationen 3 910 500.– Aufgelaufene Zs. auf Darlehen. 669 358.26 Ausländische Obligationen . . 28 118 000.— Vorgeschoss. Eintragungskosten. 2 107.67 Aufgelaufene Zs. der Obligationen 394 815.84 Die Lehens-Komitees.. %%%%%§ *Ä7Ffęf.f.,f. 6 226.89 Vereinsbank in Finland.. 23 053.84 Pensionskase.. 73 708.19 %% % % %. 5 800.—– Reservefonlsesese .. Ausländische Banken ete. .. 23 254.83 Garantiefondses 575 505.18 Depositen . 200 000.– Reingewuin... 121 456.42 Obfig. zuzuglich aufgelauf. Zs. . 333 360.– Diverse. 278.75 Kassa %. „ Finl. M. 33 815 994.42 Finl. M. 33 815 994.42 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Annuitäten der Anleihen 1298 391, Gehälter 63 615, Unkosten 29 176, Verlust auf verkaufte Oblig. 68 300, 6. Rate der Rückzahlung der 1879er Staatssubvention 10 000, Diverse 6210, Reingewinn 121 456 (hiervon an Garantie-F. 110 944, an Pensions-F. 10 512). – Kredit: Annuitäten der Amortisationsdarlehen abzüglich darin enthaltener Amortisationsbeträge 1 507 529, Straf-Zs. 21 024, ausserordentl. Abgabe für aus- gegebene Anleihen 35 854, Zinsen 17 791, Zs. auf Oblig. des R.-F. 14 895, Diverse 56. Sa. Finl. M. 1 597 150. Helsingfors. 3½ % Stadt-Anleihe von 1898. Finl. M. 7 000 000 in Stücken à Finl. M. 500, 1000, 2000, 5000 = M. 405, 810, 1620, 4050. Zs.: 1. Febr., 1. Aug. Tilg.: Vom Jahre 1899 ab durch jährl. Verl. im Febr. per 1. Aug. innerhalb 56 Jahren, vom 1. Febr. 1908 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Berlin: Robert Warschauer & Co.; Hamburg: Vereinsbank. Zahlung der Zs. und der verlosten Oblig. ohne jeden Steuerabzug in Deutschland in Mark, wobei 100 Finl. M. = M. 81 gerechnet werden. Aufgelegt in Berlin und Hamburg am 23. Febr. 1898 Finl. M. 3 000 000 zu 96.50 %. Kurs Ende 1898–99: In Berlin: 95.30, 87.80 %. – In Hamburg: 95, 87.40 %. Verj. der Zs. in 10 J., der verlosten Oblig. in 15 J. n. F. 4 % Stadt-Anleihe von 1900. Fin. M. 3 000 000 = M. 2 430 000 in Stücken à Fin. M. 500, 1000, 2000, 5000 = M. 405, 810, 1620, 4050. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilg.: Von 1901 ab durch-. Verl. im Febr. per 1. Aug. nach einem Tilgungsplan innerhalb 56 Jahren, vom 1. Febr. 1910 ab Verstärkung und Totalkündigung mit 6 Monaten Frist zulässig. Zahl- stellen: Berlin: Rob. Warschauer & Co.; Hamburg: Vereinsbank in Hamburg, M. M. War- burg & Co. Zahlung der Zinsen und der verlosten Oblig. ohne jeden Steuerabzug in Deutschland in Mark, wobei Fin. M. 100 = M. 81 gerechnet werden. Aufgelegt in Berlin und Hamburg am 15. Febr. 1900 Fin. M. 3 000 000 zu 95 %. Verj. der Zinsen in 10 J., der verlosten Oblig. in 15 J. n. F. Ehstländischer adeliger Güter-Credit-Verein in Reval. (Früher Ehstländische adlige Credit-Casse.) Gegründet: Im Jahre 1802. Neueste Statuten genehmigt am 16. Febr. 1898. Zweck: Der Verein hat den Zweck, den Besitzern von Rittergütern und aßgeteilten Grundstücken im Gouvernement Ehstland gegen Hypothek dieser Güter und Grundstücke Darlehen in Pfandbr. zu erteilen. Mitglied des Vereins wird jeder, der im Gouvernement Ehstland als Eigentum ein Rittergut besitzt und ein Darleben gegen Hypothek seines Gutes erhalten hat. Nach Tilg. des auf einem Gute ruhenden Darlehens scheidet der Besitzer des Gutes aus dem Verein aus. Wenn ein dem Verein verpfändetes Rittergut in den Besitz einer anderen Person übergeht, so wird der neue Besitzer Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Verpflichtungen eines solchen, während der Vorbesitzer aus dem Verein ausscheidet. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten Rittergüter haften solidarisch nicht nur für alle Darlehen, welche gegen Hypothek von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken erteilt worden sind, sondern auch für alle Forderungen, welche an sie infolge der vom Verein übernommenen Verbindlichkeiten herantreten können. Diese Garantie verteilt sich unter den Mitgliedern proportional der auf ihren Gütern grundbuch- mässig im Zeitpunkt des Eintritts der Garantie ruhenden Darlehen. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten abgeteilten Grundstücke, die nicht ein Rittergut bilden, haften nur für die Schuld, welche durch diese Grundstücke sichergestellt ist, und participieren nicht