202 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. % 0 0 0 Königreich Serbien. Stand der Staatsschuld am 1. Jan. 1899: 2 % Lotterieanleihe von 1881 Dinar 30 105 000, 5 % Gold-Pfandbr. von 1886 Dinar 10 318 500, 4 % konv. Anleihe von 1895 Dinar 353 500 000, russ. Anleihe Dinar 3 750 000, Salzmonopol Dinar 2 188 000, Tabakmonopol Dinar 9 676 000. Sa. Dinar 409 537 500. Budget 1900: Einnahmen Dinar 77 174 591, Ausgaben Dinar 75 703 531 Durch Gesetz vom 8./20. Juli 1895 wurden sämtliche 5 % Serbische Anleihen zwangs- weise in eine neue 4 % Anleihe konvertiert. Zur Sicherstellung dieser Anleihe sind sämt- liche Garantien, welche für die bisherige 5 % Anleihe verpfändet waren, bestellt, und zwar a) die Reineinnahme der Staatseisenbahnlinien Belgrad-Vranje, Nisch-Pirot, Semendria- Velika-Plana und Lapovo-Kragujewatz; b) die Einnahmen aus den Stempel- und Getränk- gebühren; c) das Erträgnis des Tabaksmonopols: d) die Zolleinnahmen; e) das Erträgnis der Obrtsteuer; f) das Erträgnis des Salzmonopols, nach Rückzahlung der hierauf haftenden Salzbonds, ausserdem das Erträgnis des Petroleummonopols. Mit der Verwaltung dieser Sicherheiten ist eine autonome Monopolverwaltung betraut, welche auf Grund des Gesetzes vom 8./20. Juli 1895 eingesetzt worden ist; der Verwaltungsrat dieser Monopolverwaltung besteht aus sechs Mitgliedern, von diesen sind vier serbische Unterthanen, unter denen sich jeweilig der Gouverneur und der Vicegouverneur der Serbischen Nationalbank befinden; die beiden anderen werden dem Finanzminister von den Obligationsbesitzern vorgeschlagen. Die autonome Monopolverwaltung verwaltet selbständig die Monopole und die Einnahmen, welche für die 4 % Anleihe von 1895 als Pfand gegeben sind; zu diesem Behufe sind die Direktion der Serbischen Staats-Eisenbahnen, sowie sämtliche Zollämter Serbiens unwider. ruflich angewiesen, ihre ganzen Reineinnahmen jeden Monat, resp. jede 10 Tage, unmittelbar an die Monopolverwaltung abzuführen. Diese Einnahmen dürfen zu keinem anderen Zwecke als für den bestimmten Dienst verwendet werden; die Verwaltung ist jedoch ver- pflichtet, jeden Monat der Staatshauptkasse alle jene Summen zu übergeben, welche ein Zwölftel des für die Zahlung der Annuität des konvertierten Anlehens erforderlichen Gesamtbetrages übersteigen. Aus diesen monatlichen Überschüssen wird der Verwaltungs- rat je ein Fünftel so lange zurückbehalten, bis nicht die Verwaltungskasse über einen Fonds von mindestens Dinars 750 000 verfügt, der dazu bestimmt sein wird, die etwaigen Fehl. beträge der für ein Zwölftel des Bedarfes für den Jahresdienst der Anleihe erforderlichen Summe per Monat zu ergänzen. Falls die Einnahmen der Monopolverwaltung für den jähr. lichen Dienst der 4 % Anleihe von 1895 nicht ausreichen sollten, so ist die serbische Re- gierung verpflichtet, den Ausfall jeden Semesters aus anderen Einkünften zu ergänzen. Der Verwaltungsrat der autonomen Monopolverwaltung hat eine Übersicht der Jahres- abrechnungen, sowie auch der monatlichen Ausweise im Amtsblatt zu veröffentlichen, und zwar die Monatsausweise spätestens nach 15 Tagen und die Jahresrechnungen innerhalb 3 Monaten. Diese Ausweise werden auch in deutschen Zeitungen bekannt gegeben. 4 % amortisable Serbische Staats-Anleihe von 1895. frs. 355 292 000 in Stücken à frs. 500, 2500, 5000 =– M. 405, 2025, 4050. Zinsen: 1./14. Jan., 1./14. Juli. Tilgung: Durch Verlosungen am 1./14. April und 1./14. Okt. per 1./14. Juli resp. 1./14. Jan. innerhalb 72 Jahren. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handels-Gesellschaft: Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann, von Erlanger & Söhne; Hamburg: Norddeutsche Bank in Hamburg. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum festen Um- rechnungskurse von frs. 100 = M. 81. Beim Handel das Stück = M. 405. Kurs Ende 1896–99: In Berlin; 66.50, 65, 61.50, 60.75 % – In Frankfurt a. M.: 66.20, 65, 60.80, 61 %. – In Hamburg: 65.60, 64.50, 60.75, 60 %. – In München: Kurs gestrichen. – Ausserdem notiert in Leipzig. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. Serbische Staats-Boden-Kredit-Anstalt (Uprava fondova). Die Königlich Serbische Staats-Boden-Kredit-Anstalt ist durch Gesetz vom 16./28. Aug. 1862 errichtet worden zur Verwaltung verschiedener Staatsfonds, der Pupillengelder und der gerichtlichen Depositen. Die Bank beleiht städtische und ländliche Grundstücke zur ersten Hypothek innerhalb der ersten Hälfte jenes Schätzungswertes, der durch mindestens zwei Sachverständige unter Mitwirkung der Gemeindebehörden und eines Regierungs- vertreters festgestellt wird. Jedes Darlehen wird mit 6 % verzinst und mit 2 %, und er- sparten Zinsen längstens in 23½ Jahren zurückbezahlt. Nach Gesetz vom 12. Aug. 1886 sind der Serbischen Regierung die von der Uprava fondova verwalteten Schul- und Sanitäts- fonds von ca. 12½ Millionen Franken überwiesen und ist die Uprava fondova ermächtigt worden, für deren Gegenwert Pfandbriefe (Hypotheken-Obligationen) auszufertigen und die- selben der Serbischen Regierung zu überlassen. 5 % Serbische Gold-Pfandbriefe. M. 9 600 000 = frs. 12 000 000 in Stücken à M. 400 = frs. 500. Zs.: 2./15. Jan. u. 1./14. Juli. Tilg.: Durch halbjährl. Verl. am 2./15. Jan. u. 1./14. Juli von 1887 ab innerhalb 37 Jahren; vom 1./13. Jan. 1897 ab Totalkündigung zu- lässig. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Gesellschaft; Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne, Gebr. Sulzbach. Zahlung der Coup. ohne jeden Abzug und der verlosten Stücke in frs. Gold.