210 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Königreich Ungarn. Stand der Staatsschuld am 31. Dez. 1897: 4 % Geldrente .. 00000 4 % Kr onenwährungsrente .. 000 „ .(000 amortisable Anleihe in Gold %%%% „ 3 „Silbenr 23 325 Papien 09929 749 683 Ressoftschulden der Minister „ „ 65 214 236 Dazu kommen noch etwa 30 % Anteil an der Sfsstss n der im österreich-ungarischen Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder nach dem Stande von 1868 und der Anteil an der gemeinsamen schwebenden Schuld (siehe Osterreich). Abrechnung für 1895: Einnahmen fl. 531 109 682, Ausgaben fl. 504 513 211 „ 1896: 0 „518 453 047, „515 943 252 „ „1897: 3 „ 556 964 000. „ „548 131 000 Budget „ 1895: „468 550 257, „468 528 061 „1896: „473 064 398, „473 043 173 „ 1897: 8 „ 475 332 505, „475 269 870 5 „1898: 3 „498 775 291, 8 „498 726 570 „1899: 503 303 603, 9 „503 264 446 „1900; „K . 1 054 513 404 „K. 1 052 681 821 Der Gese Artikel XXI vom Jahre 1892 sanktionierte die Valuta-Regulierung und er- mächtigte den Finanzminister zur Beschaffung von Gold-fl. 90 000 000, ferner einer Kronen- Anleihe in Höhe von K. 1 062 000 000 und zur Konvertierung und event. Kündigung der kündbaren 5 und 6 % verzinslichen Schuld. Über die Natur der Kronen spricht der Gesetz- Artikel XVII vom Jahre 1892 im § 10: „Insolange die Silbermünzen zu Ein Gulden nicht ausser Verkehr gesetzt werden, sind dieselben bei allen Zahlungen, welche gesetzlich in der Kronenwährung zu leisten sind, von den Staats- und den übrigen öffentlichen Kassen und von Privatpersonen in Zahlung anzunehmen, und zwar dergestalt, dass Ein Silber-Gulden- stück als zwei Kronen gerechnet wird'“; – und in § 28: „Die auf österreichische Währung lautenden Papiergeldzeichen sind bis zu ihrer Einziehung bei allen Zahlungen, welche ge- setzlich in Kronenwährung zu leisten sind, von allen Staats- und den übrigen öffentlichen Kassen, sowie von Privatpersonen anzunehmen, und zwar dergestalt, dass je ein Gulden öster- reichischer Währung des Nennwertes der betreffenden Papiergeldzeichen gleich zwei Kronen gerechnet wird.“ Durch Vertrag vom 5. Jan. 1893 übernahm das Rothschild-Konsortium von dem un- garischen Ministerpräsidenten die zur Durchführung der Valuta-Regulierung erforderlichen Anleihen, und zwar zunächst Gold-fl. 18 000 000 der 4 % steuerfreien Staatsrenten- Anleihe zur Konvertierung und Einlösung 5 und 6 % Gold-Anleihen, weitere fl. 12 000 000 4 % Gold- rente zu Valutazwecken in Option, und K. 1 062 000 000 zur Konvertierung und Einlösung von 5 % in Silber verzinslichen und rückzahlbaren Anleihen und Aktien zu 91 % bezw. 94. 50 % mit der Massgabe, dass der Staat nach Abzug eines Präcipuums von 1.40 % an dem Erlöse zur Hälfte beteiligt war. Durch Vertrag Yom 10, April 1893 übernahm das Konsortium ferner zu Valutazwecken fl. 12 000 000 4 % Goldrente, so dass überhaupt fl. 42 000 000 Gold- rente begeben sind und noch fl. 48 000 000 emittiert werden können. Das Konsortium ging bereits am 24. Jan. 1893 mit der Konvertierungs-Operation vor und in weiterem Verlauf derselben kündigte der Finanzminister unter dem 23. Febr. und 21. Juni 1893 die nicht konvertierten betr. Anleihen. 4 % Ungarische Goldrente. Im Gesamtbetrage von fl. 682 000 000, hiervon bisher be- geben fl. 634 000 000 in Stücken à fl. 100, 500, 1000, 10 000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Findet nicht statt. Zahlst.: Berlin: Disconto-Gesellschaft, S. Bleichrödier; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Hamburg: Norddeutsche Bank in Hamburg, L. Behrens & Söhne, M. M. Warburg & Co. Zahlung der Coup. in Deutschland in Mark zum festen Wert: verhältnis von fl. 10 = M. 20.25 oder zum Kurse von kurz London, falls sich der Kurs 33 London günstiger stellt als der auf dem Coup. angegebene Markbetrag. Kurs Ende 1883— In Berlin: 74.7 75, 79.30, 81.35, 84, 76.50, 86, 87.10, 91.80, 92, 96. 203 95.10, 101.75, 102.40, 101. 19 103.40, 102.10, 97 % (kl. 100 %). – In Frankfurt a. M.: 74.75, 79½, 81.25, 84.10, 76.30, 85.85, 86.90, 91. 80,92.10, 96.20, 95. 25, 101.60, 102.30, 104, 103.10, 101.90, 97.15 % (kl. 99.60 0%). Ende 1890–99: In München: 91.50, 92, 96.15, 96.75, 101.85, 102. 45, 103.80, 103. 255 101.75, 97 7 3143 1889–99: In Hamburg: 87, 91.60, 92, 96, 95, 101.75, 102.70, 103. 90, 103.50, 101.90, 96. 75 % (kl. 96.95 %). Ausserdem notiert in Breslau, Dresden, Leipzig. Usance: eit 2. Jan. 1899 W de beim Handel fl. 1000 = M. 2025 statt M. 2000 gerechnet. Stücke à fl. 10 000 in Deutschland nicht lieferbar. Coup.-Verj. in 6 J. n. F. 4 % Ungarische Kronenrente (Ungar. steuerfreie Staatsrenten-Anleihe von 1892). K. 1 062 000 000 in Stücken à K. 100, 200, 500, 1000, 10 000. Zinsen: 1. Juni, 1. Dez. Tilgung: Findet nicht statt. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder, Mendelssohn