―――――― Königreich Ungarn. 215 Amortisation erteilt. Bargelddarlehen werden bewilligt entweder gegen hypothekarische Sicherstellung auf kurze Zeit oder ohne diese Sicherstellung auf Wechsel oder W ertpapiere. Die emittierten Pfandbriefe sind garantiert durch die speciell verpfändeten Hypotheken, durch die solidarische Haftung der Mitglieder, durch den von den Gründern gebildeten Garantiefonds (K. 335 400), durch den Landesfonds (K. 1 000 000), durch den aus den Rein- erträgnissen gebildeten Reservefonds (K. 22 512 784) und durch den solidarischen Haftungs- fonds (K. 4 290 515). Für den solidarischen Haftungs-F. wird durch jeden Darlehensempfänger 1 % von der Darlehenssumme in den solidarischen Haftungs-F. deponiert Das Depositum wird zu gunsten des Deponenten so lange verwaltet, bis seine Schuld gänzlich getilgt ist; dann aber wird es samt den einfachen Zs. dem Betreffenden ausgefolgt; die Zinses-Zs. hin- gegen kommen dem R.-F. zu gute. Statt diesen verzinslichen 1 % steht es dem Darlehens- nehmer frei, zur Sicherung seiner aus der solidarischen Haftung stammenden Verbindlichkeit 1 %o seines Darlehens zinsenlos zu deponieren, und ausserdem 1 % seines Darlehens in un- mittelbarer Reihenfolge nach dem Pfandrechte seines Darlehens durch grundbücherliche Ein- verleibung sicherzustellen. Im Fall das Institut durch Verluste betroffen würde, zu deren Deckung der aus den reinen Erträgnissen des Institutes gebildete Teil des R.-F. nicht hin- reichen würde, so ist der Abgang in erster Linie aus diesem solidarischen Haftungs-F. zu decken und jeder Schuldner ist verpflichtet, an dem, der erlangten Verständigung hiervon nächstfolgenden Zs.-Zahlungstermin die Ergänzung der entstandenen Differenz zu be- werkstelligen. Pfandbriefe dürfen nie mehr in Umlauf sein, als hypothekarisch sicherge- stellt sind. Ferner emittiert das Institut auf Grund des Gesetzartikels XXX von 1889 4 % Regulierungs- und Bodenameliorations-Pfandbriefe gegen Darlehen an Gesellschaften zu Wasserregulierungs- und Bodenverbesserungszwecken; es dürfen nie mehr davon in Umlauf sein, als durch ordnungsmässig bewilligte Darlehen sichergestellt sind. Zu Regulierungszwecken gewährte Darlehen können bis auf das 12fache des katastermässigen Reinertrages event. bis zu 50 % der Schätzung des Bodenwertes, zu Ameliorationszwecken gewährte Darlehen bis zum 6fachen des reinen Katastererträgnisses ausgedehnt werden. Die Annuitäten der gewährten Regulierungsdarlehen werden nach Art der direkten Steuern durch den Staat erhoben, und ist dieser für die Begleichung der Annuitätsbeträge dem Institute gegenüber haftbar. Aufsichts-Kommission: Präs. Josef von Szlävy, Vicepräs. Graf Julius Szapäry; Mitglieder: Graf A. Andrässy, Graf Th. Andrässy, Graf A. Apponyi, Graf L. Batthyäny, Graf A. Csäky, Erzbischof Dr. G. Csäszka, Graf A. Csekonics, Ludwig v. Cséry, Graf A. Cziräky, Graf A. Kä- rolyi, Graf T. Kärolyi, A. von Koväcs Sebestyen, G. von Köves, Baron H. Lévay, Graf J. Mailäth, Graf F. Nädasdy, Baron F. Nicolics, Baron E. Nyäry, Markgraf E. Pallavicini, Graf L. Pejacsevich, Kardinal Dr. L. Schlauch, L. von Semsey, Graf B. Serényi. Ministerialrat E. von Szalay, Graf St. Szapäry, ref. Bischof Carl von Szäsz, Graf E. Széchenyi, P. von Szontägh, Graf J. Sztäray, K. von Tisza, Graf F. Wenckheim, Graf Franz Zichy, Graf Ferdinand Zichy, Graf Paul Franz Zichy. Direktion: Präs. Exc. Graf A. Dessewffy; Direktoren: A. von Lukäcs, J. von Forster, B. von Tihanpi. Firmaführer: I. Trebitsch, Dir.-Stellv. der finanz. Abt.; L. von Csengery, Sekretär, Dir.- Stellv. d. Centrale; A. von Szombathely, Centralbuchhalter; B. Gyulänyi, Hauptkassierer. Direktor-Stellvertreter: K. von Benkö (jurid. Abt.), K. von Daränyi (Darlehens-Abt.). Reinertrag zu gunsten des Reservefonds seit Beginn des Instituts K. 22 512 784 inkl. Zuweisung pro 1899. Pfandbriefe. Umlauf (unverlost) Ende 1899: K. 283 654 200, lt. Gesetz XXX von 1889 sind sämtliche Pfandbriefe sowie Coupons für jetzt und in Zukunft in Ungarn stempel-, gebühren- und steuerfrei und mündelmässig. 4½ % % In Umlauf Ende 1899: K. 2 483 400 in Stücken aà fl. 100, 1000 und 10 000 = K. 200, 2000, 20 000. Zs.: 1. April, 1. Okt. Verl.: Ende März und Sept., per 6 Monate später. Tilg.: Ab Em. innerhalb 39 Jahren. Verj.: Coupon 6, Pfandbriefe 20 Jahre nach Fälligkeit. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co.; Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank; Budapest: Institutskasse, Ungarische Allgemeine Credit- bank; Amsterdam: Amsterdamsche Bank, „ Rosenthal & Co. Kurs Ende 1885–99: 77½, 79.35, 78.50, 83, 85, 87, 85, 87.50, 81.30, 83.50, 84, 84.10, 85.50, 84.60, 98.50 %. Notiert in Frankfurt a. M., in Berlin seit 1891 Usance: Beim Handel werden in Berlin seit 1. Juli 1893, in Frankfurt a. M. seit 2. Jan. 1899 fl. 100 = M. 170 gerechnet, vorher fl. 100 = M. 200 4 % Papier- u. Kronenwährungs-Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1899: K. 228 788 200 in Stücken à fl. 100, 1000, 10 000 = K. 200, 2000, 10 000. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Verlosung: Ende April und Okt. per 6 Monate später, resp. der Kronen-Pfandbriefcoupons 1. Jan. und 1. Juli, Verlosung Ende Juni und Dez. Tilgung: Innerhalb 41 Jahren, be- ziehungsweise der Kronenpfandbriefe binnen 50 Jahren, kann verstärkt auch mit 6 monatiger Frist gekündigt werden. Verjährung: „ in 6, Pfandbriefe in 20 Jahren nach Fälligkeit. Eingeführt in Berlin fl. 2 000 000 zu 82 % 21. Dez. 1891, an der Frankfurter Börse 25. Mai 1892 zu 82.30 %. Zahlstellen: S. Bleichröder, Bank für Handel und Industrie, Disconto-Gesellschaft; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Hamburg: Norddeutsche Bank; München: Merck. Finck & Co.; Budapest: Institutskasse, Ungarische