252 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St., Maximum 10 St. Gewinn-Verteilung: 6 % Div., vom Überschuss 10–15 % zum R.-F., 20 % Tantieme, Rest als Super-Div. Sobald die Reserve den dritten Teil des Stammkapitals erreicht hat, dürfen die Zs. der dem R.-F. überwiesenen Gewinnquote auf G.-V.-B. der zur Verteilung be- stimmten Div. zugerechnet werden, hat die Reserve die Hälfte des Stammkapitals er. reicht, so darf. auf G.-V.-B. die gesamte, dem R.-F. zuzuwendende Summe ebenso wie die verfallenen Div.-Coup. der Div. zugezählt werden. Bilanz am 31. Dez. 1899: Aktiva: Kassa 1 524 929, lauf. Rechnung mit Reichsbank u. Privatbanken 97 138, diskont. Wechsel mit mind. 2 Unterschriften 16 062 280, diskont. Sola- wechsel hypothek. gesichert 997 200, Wechsel zum Inkasso 1 557 136, verloste Effekten u. Coup. 97 610, terminierte Darlehen gegen Unterlage von Wertpapieren u. Waren 526 193, Darlehen on call gegen Unterlage von Wertpapieren 8 678 080, eigene Effekten 1 415 029, Effekten des R.-F. 5 581 437, Wechsel in fremder Valuta 155 909, Korrespondenten 12 787 673, Immobilien 304 026, Einrichtung u. Mobiliar der Filialen in Lodz, Czenstochau, Lublin u. Kalisch 17 032, transitorisches Kto 721 601. Passiva: A.-K. 12 000 000, R.-F. 5 581 830, Spec.-R.-F. 250 000, Girokto 6 654 569, verzinsl. Einlagen 4 325 195, Rediskto 1 875 412, Korrespondenten 16 722 935, acceptierte Tratten 272 204, nicht erhob. Div. 5860, R.-F. für Rück-Zs. 241 757, transitorisches Kto 1 186 693, Reingewinn 1 406 820. Sa. Rbl. 50 523 279. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handlungsunkosten 562 996, Abschreib. auf Immobilien u. Mobilien 18 840, Abschreib. auf Verluste 261 085, Staatsabgabe 108 793, Gewinn: R.-F. 68 682, Tant. des V.-R. 103 023, do. des Dir. u. der Beamten 34 341, 10 % Div. 1 200 000, Vortrag auf 1900 774. – Kredit: Vortrag a. 1898 865, Zs. 1 790 270, Provisionen 273 030, Kursgewinn u. Zs. auf auswärtige Wechsel 45 936, Kursgewinn u. Zs. auf Effekten 21 684, Eingänge früher abgeschr. dubioser Forderungen 13 471, Zs. des R.-F. 213 278. Sa. Rbl. 2 358 537. Kurs Ende 1883–99: Notiert in Berlin. Dividenden 1890–99: 10, 8, 9, 10, 11, 11, 10%, 9 ¾3, 10, 10 %. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Direktion: Carl Deike; Vice-Dir. Alb. Sawicki. Verwaltungsrat: Präs.: Baron Leopold von Kronenberg; Vice-Präsidenten: Julius Wertheim, Constantin von Görski, Stanislas Brun, Wasili Ewreinow, Edmund K. Fuchs, Adam von Michalski, Casimir Natanson, Hipolit Wawelberg, Miecislas Fürst Woroniecki, Carl Deike, Dir. Zahlstellen: Eigene Kassen; Berlin: Mitteldeutsche Creditbank. Im Jan. werden 6 % auf die Div. abschlägig, der Rest nach der G.-V. in Papierrubeln gezahlt. Beim Handel an der Berliner Börse seit 13. Jan. 1898 Rbl. 100 = M. 216, vorher Rbl. 100 = M. 320. Der Coup. für die Rest-Div. ist v. 1. Jan. des Folgejahres bis zum Zahlungstage mitzuliefern. 84, 82.25, 82, —, 80.25, 84.10, 95, 87, 99, 117, 135, 135, –, –, 195, 172 %. Dänische Landmannsbank, Hypotheken- und Wechselbank in Kopenhagen. (Den danske Landmandsbank, Hypothek- og Vekselbank, Aktieselskab.) Gegründet: Im Jahre 1871. Zweck: Die Bank wirkt hauptsächlich als Hypotheken- und Wechselbank, teils zieht sie die gewöhnlichen Bankgeschäfte in ihre Thätigkeit hinein. Kapital: Kr. 24 000 000 in Aktien à Kr. 400 u. 2000. Hypothek-Obligationen: Die Pfandbriefe lauten auf Inhaber, können jedoch spesenfrei auf Namen umgeschrieben werden. Die Pfandbr. betreffende Bekanntmachungen werden ausser in Kopenhagen auch durch mehrere deutsche Blätter veröffentlicht. Ausserdem sind noch folgende Bestimmungen hervorzuheben: 1) Unter der Kontrolle des Ministers des Innern und eines vom Verwaltungsrate der Bank ernannten Beigeordneten u. nach dem Gesetz vom 25./3. 1872 wird gleichzeitig mit der Ausstellung von Pfandbriefen ein ebenso grosser Betrag von den der Bank gehörenden Hypotheken-Verschreibungen hinterlegt, welche letzteren gesichert sind innerhalb % des Wertes der Landgüter oder der Hälfte des Wertes anderer fester Be- sitztümer, taxiert nach den Regeln für die Schätzung bei Darlehen von Pupillengeldern. Hierdurch wird die vorzugsweise Befriedigung der Pfandbriefe mit der Massgabe sicher- gestellt, dass niemals ein grösserer Betrag von denselben cirkulieren kann, als Hypo- theken-Verschreibungen nach obigen Bestimmungen mit kontrolierter Aufschrift hinter- legt worden sind. 2) Als specieller R.-F. wird unter gleicher Kontrolle in Pfandbr. oder anderen sicheren Wertpapieren ein Betrag von wenigstens 5 % derjenigen Summe hinterlegt, welche in ausgestellten und nicht wieder eingelösten Pfandbr. in Umlauf sich befindet. 3) Die Befolgung sämtlicher Bestimmungen des Regulativs wird durch die Delegierten des Ministers des Innern und des Verwaltungsrats der Bank und durch zwei Revisoren, für welche letztere der Minister des Innern ein Reglement festgesetzt hat, kontrolliert.