242 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Usance: Die Notiz an der Berliner Börse versteht sich in Prozenten, wobei seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200, gerechnet werden; seit 1. Jan. 1899 ist in Frankfurt a. M. dieselbe Kursnotiz, während früher der Kurs sich verstand in fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200 gerechnet wurden. Der Dividendenschein wird auch nach dem 1. Jan. mitgeliefert. Dividenden 1890–99: 6, 5¼, 6½, 7, 8, 7, 6, 4, 5 6 % Verwaltungsrat: Gouverneur Graf Max Montecuccoli-Laderchi, Vice-Präsident Otto Seybel; Verwaltungsräte: Baron Bourgoing, N. Th. Dumba, Vicomte d'Harcourt, Fr. Hardt- muth, Sigm. Kann, Ritter von Kink, Jul. Klaczko, Alb. Laurans, Graf Mirbach-Harff. Baron Hely d'Oissel, Ed. Palmer, Dr. Schweigert, Graf Stadnicki. Direktion: Gen.-Dir. Ed. Palmer. Direktoren in Wien: Ludw. Aug. Lohnstein, H. Schuschny, Wilh. Kux. Direktor in Prag: Gustav Korner. Direktor in Paris: William Strauss. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank: 7 7 Stuttgart: Württemb. Vereinsbank; Wien: Eigene Kasse; Paris: Dieselbe. Aktiva. Bilanz am 31. Dez. 1899. Passiva. Bafbestände.. 6 Akflenkapitak 0 000 000.— Wechsel . . . 223ũ43Cẽ 668 602.73 Ausserordentlicher Reservefonds 1 179 700.– Effekten . . 12 363 633.41 Ordentlicher Reservefonds . 2 153 312.12 %%%% % 111 927.20 Specialreservefonds . . . 6 074 331.20 Bankgebäude Wien „ 879 738.32 Tratten 990 . Domäne Benatek (samt Industrial.) 4 427 721.20 Verzinsliche Einlagen . . . 11 480 508.64 Einzahlungen a. Kons.-Geschäfte 13 385 482.64 Unbeh. Div. u. Agiorückzahlungen 70 237.– Vorschüsse auf Effekten 471 384.12 Pensionsfondss 1 046 647.58 Pensionsfondseffekten. . . . 1 011 598.97 Kfeditotenn .. Debitoren .. .. 93 838 774.20 ReMm. . . 3 575 731.98 öfl. 161 424 399.18 öfl. 161 424 399.18 Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahmen: Vortrag a. 1898 747 119, Zs.: auf Wechsel 624 424, auf Devisen 340 708, auf Effekten 845 635, auf Effektenvorschüsse 311 252, im Kontokorrent 1 071 001, Provisionen 1 340 315, Gewinn an Devisen u. Valuten 150 475, do. an Effekten u. Konsortialgeschäften 311 486, verfallene Div. 462. – Ausgaben: Gehälter 886 115, Spesen 551 227, Pensionsfondsbeitrag 27 158, Steuern u. Gebühren 622 927, Abschreib:: vom Inventar 12 468, vom Bankgebäude 42 000, auf dubiose Forderungen 25 250, Rein- gewinn 3 575 731. Sa. 5l. 5 742 879. Verwendung des Reingewinns: 6 % Div. 2 400 000, an R.-F. 82 861, Tant. an V.-R. 41 430, Tant. an Gouverneur, Gen.-Dir., Dir. u. Beamte 41 430, an Reserve für einen Disp.-F. zu Pensionszwecken 50 000, Vortrag auf 1900 960 009. Oesterreichisch-ungarische Bank in Wien I, Herrengasse 14 u. 17. Gegründet: 1816 unter der Firma „Priv. österr. Nationalbank“. ) etzige Firma seit 27. Juni 1878. Ausser den beiden Hauptanstalten in Wien und Budapest unterhält die Bank noch 56 Filialen und 146 Nebenstellen. Sie beschäftigte 1899: 751 Beamte, 48 Unterbeamte, 297 Diener, 229 Arbeiter und 65 Arbeiterinnen. Das alleinige Noten-Privileg wurde ihr lt. Gesetz vom 27. Juni 1878 (R.-G.-Bl. Nr. 66 u. XXV. ungar. Gesetzartikel v. J. 1878) auf die Dauer von 10 Jahren verliehen, lt. Gesetz vom 21. Mai 1887 (R.-G.-Bl. Nr. 51 u. XVXVI. ungar. Gesetzartikel v. J. 1887) bis 31. Dez. 1897, alsdann provisorisch bis 31. Dez. 1899 und durch die kaiserl. Verordnung vom 21. Sept. 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 176) bezw. durch den ungar. Gesetzartikel XXXVII vom Jahre 1899 bis 31. Dez. 1910 ver- längert. Drei Jahre vor Ablauf des Privil. hat die G.-V. in Beratung zu ziehen, ob die Erneuerung des Privil. anzusuchen ist. Für den Fall, dass die Oesterr.-ungar. Bank das Ansuchen um weitere Verlängerung des Privil. stellen will, hat sie dasselbe wenigstens zwei Jahre vor Ablauf des Privil. bei beiden Regierungen einzubringen. Im Falle des Ablaufes des Privil. oder der Auflösung der Bank vor dem Erlöschen des Privil. sind die Osterr. und die Ungar. Regierung berechtigt, das gesamte, den Gegenstand des Privil. bildende Bankgeschäft, unter Abtrennung des Hypothekarkreditgeschäftes, welches der Bank verbleibt, im bilanzmässigen Stande und nach dem bilanzmässigen Werte zu über- nehmen. Im Falle der Ausübung dieses Rechtes erwerben die beiden Staatsverwaltungen das Eigentum an dem gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögen der Bank mit der Verpflichtung, die sämtlichen Verbindlichkeiten der Bank zu erfüllen, insoweit das Vermögen, bezw. die Verbindlichkeiten der Bank nicht unmittelbar dem von der Bank betriebenen Hypothekarkreditgeschäfte zugehören. Den Aktionären der Österr.- ungar. Bank ist dagegen von den übernehmenden Staatsverwaltungen für jede Aktie der Betrag von K. 1520 zu zahlen. Ausserdem haben die übernehmenden Staatsverwaltungen den Aktionären den Betrag der noch nicht zur Verteilung gelangten Div. und den für