246 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 248 311.02, Wechsel 1 320 236.34, offene Kreditwechsel 866 142.99, Wertpapiere 1 663 280.33. fremde Kassascheine 26 062.48, Zs. in lauf. Rechnung 1 709 919.63, Provisionen u. diverse Gebühren 88 036.33, eingeflossene dubiose Forderungen 7637.14, Ertrag der Instituts. gebäude u. der Immobilien 136 797.78. Sa. öfl. 11 524 968.89. Gewinn-Verwendung: Div. inkl. Coup.-Stempel 2 137 500, zu gemeinnützigen u. Wohlthätigkeits. zwecken 30 000, Remunerationen an die Beamten 30 000, Dotation an den Ausschuss 15 000, Vortrag auf 1900 309 908. Dividenden 1890–99: 36, 40, 40, 40, 40, 40, 40, 40, 40, 42½ %. Direktion: Präs. Stefan Klch. Alex. Hatvany-Deutsch, Alexius Györy, Jos. Hajos, Emerich Morlin. Paul Sigray, Georg Szerb, Edm. Szitänyi, Arth. Végh, geschäftsführ. Dir. Edm. Hevesi Aufsichtsrat: Präs. Geheimrat Franz v. Beniczky, Ludwig Baumgarten, Max Falk, Dr. Sigm. v. Läszlo, Géza Polonyi, Stefan v. Tahy, Alois Unger. 0 0 Ö Pester Ungarische Commercial-Bank in Budapest V, Dorotheagasse 1. Gegründet: Am 14. Okt. 1841. Dauer bis zum Jahre 2000. Zweck: Betrieb von Bank- und Handelsgeschäften jeder Art; sie ist berechtigt, Hypotheken.- darlehen an Eigentümer unbeweglicher Güter mit Inbegriff von Häusern auf lange oder kurze Frist zu gewähren, deren Rückzahlungen sowohl auf einmal, als auch in Raten oder Annuitäten bedungen werden können, ferner Darlehen an den Staat oder an staat- liche Anstalten (Unternehmungen), an Municipien, Städte, Gemeinden und andere zur Ausschreibung von öffentlichen Lasten berechtigte Korporationen, soweit dieselben zur Aufnahme solcher Darlehen durch das Gesetz oder durch gesetzmässig erwirkte Bewil- ligung berechtigt sind, nicht nur gegen hypothekarische Sicherstellung, sondern auch ohne solche, gegen Zusicherung der Verzinsung und Rückzahlung mittels Umlagen oder sonstigen Einnahmen, eventuell gegen andere Sicherstellungen; ferner Unternehmungen oder Gesellschaften, welche die Verbesserung von Grund und Boden, die Herstellung, Erhaltung oder den Betrieb von Kommunikationsmitteln, welcher Art immer, zu Wasser oder zu Lande, oder deren Bauausführungen zum Zwecke haben, zu unterstützen, indem sie diesen Unternehmungen oder Gesellschaften Kredite oder Darlehen gegen Bedeckung durch Hypotheken, Faustpfänder oder andere Sicherstellung, insbesondere auch gegen Garantie, welche von Landes-, Bezirks- und Ortsgemeinden oder in sonst zulänglicher Weise geleistet werden, gewährt. Auf Grund dieser Darlehensgeschäfte ist die Bank berechtigt, bis zur Höhe der Summen, welche die Darlehensnehmer aus diesen Geschäften der Bank schulden, Pfandbriefe oder zinstragende Schuldverschreibungen (Kommunal-Obligationen), welche im Wege der Verlesung zurückgezahlt werden, aus- zugeben. Zur besonderen Sicherstellung der Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen dienen die gesamten Forderungen, auf Grund deren Pfandbriefe resp. Kommunal-Ohli- gationen emittiert werden, ferner der Specialsicherstellungsfonds und gleichberechtigt mit den andern Gläubigern das Aktienkapital und die Reservefonds der Bank. Die Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen der Bank geniessen in Ungarn Steuerfreiheit und stellen mündelsichere Wertpapiere dar. Der Sicherstellungsfonds betrug Ende 1899 für die Pfandbriefe K. 6 689 400, für die Kommunalobligationen K. 7 382 375; die Reserve K. 24 800 000. Kapital: K. 30 000 000 in Aktien à K. 1000. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. 4 % Pester Ungarische Commercialbank-Pfandbriefe, Serie II. K. 20 000 000 in Stücken à K. 200, 1000, 2000, 10 000. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Durch Auslosung inner- halb 50 Jahren. Die Bank verpflichtet sich, bis zum 1. Juli 1904 Verlosungen von Pfandbriefen II. Serie nur insoweit vorzunehmen, als die Schuldner der dieser Serie zu Grunde liegenden Hypothekendarlehen thatsächlich aus eigenem Antriebe Rück- zahlungen leisten, sie begiebt sich somit bis zum 1. Juli 1904 des Rechtes einer Konversion. Zahlstellen: Berlin: Nationalbank für Deutschland: Hamburg: L. Behrens & Söhne; Wien: Österreichische Länderbank; Budapest: Gesellschaftskasse. Die Zahlung der Coupons und verlosten Stücke erfolgt ohne jeden Abzug in Deutschland zu dem jeweilig notierten Kurse von kurz Wien. 1 K. – M. 0.85. Aufgelegt in Berlin und Hamburg K. 6 000 000 am 9. April 1896 zu 98.75 %. Kurs Ende 1896–99: In Berlin: 99.50, 99.75, 98.75, 95 %. – In Hamburg: 99.50, 99.25, 98.40, 95 %. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Pfandbr. in 32 J. n. F. 4 % steuerfreie Pfandbriefe, Serie III. K. 30 000 000 in Stücken à K. 200, 1000, 2000, 10 000. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Durch Ankauf oder durch Verlosung innerhalb 50 Jahren. Die erste Verlosung findet im Januar 1898 statt; Verstärkung und Total- kündigung mit sechsmonatiger Frist jederzeit zulässig, doch muss die Verfallzeit der solcher Weise zur Einlösung gelangenden Pfandbriefe wenigstens 12 Monate, vom Tage der Ausstellung des Pfandbriefes an gerechnet, betragen. Zahlstellen: Berlin: National- bank für Deutschland; in Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann; in Hamburg: L. Behrens & Söhne; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Wien: Österreichische Länderbank; Budapest: