――――――――― = ―――― Ausländische Industrie-Gesellschaften. 2 Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Strassenbahnanlagen samt allen Leitungen und der zur Erzeugung der elektrischen Kraft bestimmten Centralstation samt deren Zubehör ohne weiteres und unentgeltlich der Stadtgemeinde Graz heim. Das dermalige Depot bleibt Eigentum der Gesellschaft. Dasselbe gilt, mit Aus- nahme der Centralanlage und der zur Bahnanlage gehörigen Wartehallen und eventuellen Personen-Aufnahmsgebäude, auch von anderen Gründen und Baulichkeiten, welche die Gesellschaft bis zum Ablaufe der Vertragsdauer erworben haben wird. Die Stadtgemeinde Graz hat jedoch das Recht, den der Gesellschaft vorbehaltenen, unbeweglichen Besitz zum gerichtlichen Schätzwerte abzulösen; doch hat sie, wenn sie von diesem Rechte Ge- brauch machen will, dies der Gesellschaft ein Jahr vor Ablauf der Vertragsdauer schrift- lich zu erklären. Das rollende Material sowie die in diesem Paragraphen bezeichneten Warenvorräte sind von der Stadtgemeinde Graz zum Schätzwerte zu erwerben. Infolge der neu erteilten Koncession vom 22. OÖkt. 1897 geniesst die Grazer Tram- way-Gesellschaft Befreiung von der Einkommensteuer auf 15 Jahre vom 22. Okt. 1897 ab gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über Bahnen niederer Ordnung vom 31. Dez. 1894. Zweck: a) der Bau und Betrieb der ihr koncessionierten Strassenbahnen; dann die Errich- tung, der Bau und Betrieb sowie die Erwerbung und Pachtung von anderen Strassen- oder Kleinbahnen in Graz und Umgebung mit Pferde- oder Motorenbetrieb auf Grund der in der Folge noch weiters zu erwirkenden Koncessionen; b) der Transport von Per- sonen und Frachten in Verbindung mit den der Gesellschaft gehörigen oder durch sie gepachteten Transportunternehmungen auf Grund der zu erwirkenden behördlichen Be- willigung; c) die Erwerbung und Verwertung von Realitäten, Grundstücken und anderen Liegenschaften zu Zwecken des Betriebes; d) die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Beleuchtungsanlagen und Kraftübertragungen in Graz und Umgebung. Kapital: fl. 1 600 000, urspr. fl. 700 000, durch Beschluss der G.-V. v. 22. Juni 1895 um fl. 900 000 auf fl. 1 600 00 erhöht, in 8000 Aktien à fl. 200 6. W. Das gesamte A.-K. wird in 50 Jahren von 1888 ab durch Ankauf getilgt; bis Ende 1899 getilgt fl. 39 000. Gegen verloste Aktien werden Genussscheine ausgegeben, welche gleichen Anspruch mit den Aktien auf die zur Auszahlung gelangende Super-Div., sowie nach Auflösung der Ges. auf den nach Tilg. sämtlicher Aktien verbleibenden Überschuss haben. Aufgelegt fl. 700 000 in Frank- furt a. M. am 16. Aug. 1887 zum Kurse von 98½ %, wobei 1 fl. = 2 M. gerechnet; ferner fl. 140 000 zu 130 %, Bezugsrecht vom 1.–15. März 1896: fl. 410 000 zu 136 %, Bezugsrecht vom 23. März bis 7. April 1898; fl. 350 000 zu 150 %, Bezugsrecht vom 1.–14. Juni 1899. Die neuen Aktien sind gleich den alten lieferbar. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst wird das Erfordernis für die Tilgung des A.-K. bestritten, alsdann 4 % Div. Vom Rest 5 % zum R.-F. bis zu 20 % des A.-K., 10 % an V.-R., vertragsm. Tant., Überrest als Super-Div. auf Aktien und Genussscheine gleichmässig. Aktiva. Bilanz am 31. Dez. 1899. Passiva. Gewinn- u. Verlust-Konto. Bahnanlagen 1 013 937.51 Aktienkapital 1561 000.– Debet E 427 993.13 Amort. Aktien 39000. Bankproy. u. Spesen 368.71 ealitäten 107 821.89 Vertragsm. Kaution En „ . 3 rn.-F. für die Ge Wagenpark 330 004.59 mit der Stadt- „ 95 438 Pferde 300.– gemeinde 20 346.35 3 488 . „%. 3 Reingewinn 152 364.91 Inventar 16 956.80 Reservefonds 52 066.97 9 ――――――–―= Materialien 39 851.80 Special-R.-F. I 38 000. öfl. 178 171.62 Kautionen 37 256.35 Special-R.-F. II 364 998.64 Kassa 722.47 Erneuerungsfonds 25 438.– Guth. b. d. steier- Nicht eingelöste märk. Escompte- GCOoupons 1104 = Kredit. Bank 165 867.34 Kreditoren 157 692.17 Betriebsüberschuss 141 692.86 Erg.-F. (b. d. steierm. Vortrag aus 1899 13 064.83 Abfuhrenkto (nicht Escomptebankein- Reingewinn 152 364.91 zur Rücklös. gel. eingelegt) 249 913.95 Abonnem.-Karten) 724.79 Debitoren 6 731.55 Steuerrücksatz a. 1897 2 398.77 Auslagen für im Bau Kontokorrent-Zs. 18 731.90 begr. Linien 27 718.49 Bauzinsen 14 623.30 6fl. 2 425 075.87 6fl. 2 425 075.87 öfl. 178 171.62 Gewinn-Verwendung: Zur Aktientilgung 8000, zum R.-F. 4096, Tant. des V.-R. u. der Dir. 12 289, 8 % Div. 124 880, an die Genussscheine à fl. 8: 1560. Gewinnbeteiligung der Stadt: Von dem nach Eröffnung des elektrischen Betriebes auf den dermalen bestehenden Linien folgenden ersten Geschäftsjahre an wird die Stadtgemeinde Graz an dem Gewinne der Grazer Tramway-Gesellschaft beteiligt. Die Stadtgemeinde Graz hat ein Drittel desjenigen Betrages als Gewinnanteil zu erhalten, welcher von dem ausgewiesenen Gewinne erübrigt, nachdem der zur Auszahlung einer Div. von 4 %, nebst einer Super-Div. von 2 % (sonach in Sa. 6 %) an die Aktionäre erforderliche Betrag