―――§――――― ――― – Ausländische Industrie-Gesellschaften. 291 Tabakernte in den Entrepots der Regie-Gesellschaft zu deponieren, gleichviel, ob die Tabake für den Konsum im Innern des Landes oder zum Export bestimmt sind. In den Ländern des Türkischen Reiches ohne Banderolensystem –— mit Ausnahme des Libanon und der Insel Kreta –— ist die Regie-Gesellschaft ermächtigt, die jetzt der Kaiserlich-Türkischen Regierung zustehenden Zölle, sowie ferner die von der Regierung auf Cigarren, Kau- und Schnupftabake gelegten Abgaben und Ligenzsteuern zu erheben. Endlich fallen der Gesellschaft die Ausfuhrzölle für die nach Agypten, Samos, Tunis, Ost-Rumelien und Kreta versendeten Tabake zu. Die Gesellschaft ist befreit von der Grundsteuer auf die zum Zwecke der Fabri- kation und der Aufbewahrung von Tabaksvorräten von ihr zu erbauenden Gebäude, von der Abgabe der Einkommensteuer auf ihre eigenen Revenuen und von der Patent- steuer. Für die von ihr auszugebenden Aktien, sowie auf ihre mit der Regierung und mit Privaten zu schliessenden Verträge ist die Gesellschaft von jeder Stempelsteuer befreit. Die Ausübung des Tabaksmonopols seitens der Gesellschaft innerhalb des gesamten Türkischen Reiches nimmt am 2./14. April 1884 ihren Anfang. Die Dauer der Koncession ist auf 30 Jahre festgesetzt. Die Gesellschaft schloss 1892 ein Übereinkommen mit der Société du Tombac, wo- nach sie auf die Dauer von 2 Jahren das der letzteren zugestandene Privileg auf Ein- fuhr von Tümbeki gegen eine Entschädigung p. a. von L. T. 10 000 ausübt. 1893 übertrug die Gesellschaft auf die Dauer ihrer Koncession den gesamten Export in ge- schnittenem Tabak und Cigaretten nach Europa der „Turkish-Regie-Export-Company, limited in London und Constantinopelé, wofür letztere eine Kaution von £ 10 000 stellte, und unter Kontrolle der Regie-Gesellschaft steht. Sie bezieht 50 % des benötigten Tabaks von der Regie-Gesellschaft und garantiert derselben eine Abgabe von L. T. 4000 pro erstes Jahr, 5000 für das zweite, 7000 für das dritte, je 8000 für das vierte und fünfte, 10 000 für jedes der folgenden Jahre. Ausserdem gewährt sie der Regie-Gesell- schaft noch 14 % aus dem Reingewinn. Kapital: Eingezahlt L. T. 1 760 000 = £― 1 600 000 = frs. 40 000 000 in 200 000 Aktien à L. T. 8.8 = £― 8 = frs. 200, eingeteilt in 100 000 einfache, 15 000 fünffache und 1000 25 fache Stücke. Nominelles Aktienkapital L. T. 4 400 000 = £ 4 000 000 = frs. 100 000 000 à L. T. 22 = £ 20 = frs. 500, eingezahlt mit 50 %; gemäss Beschluss vom 16./28. Nov. 1889 wurde mit Genehmigung der Türkischen Regierung das eingezahlte Aktienkapital auf 40 % mit Wirkung ab 1./13. März 1888 herabgesetzt, die mit 50 % = frs. 250 einbezahlten Aktien wurden à frs. 200 abgestempelt. Gewinn-Verteilung: Vorweg 8 % Zinsen vom Kapital, vom Rest bis L. T. 2 000 000 5 9― 3 die Gründeranteile, von weiteren L, T. 1 000 000 3 %, von noch weiteren Beträgen 2383 ebenfalls an Gründeranteile. Der Überrest wird nach Art. 7 des Cahier des Charges brocentualiter an die Regierung, an die Dette Publique Ottomane und an die Gesellschaft verteilt. Vom Überschuss bis L. T, 500 000 erhält die Dette Publique 35 %, die Regierung 30 %, die Gesellschaft 35 %; vom Überschuss bis zu L. T. 1 000 000 – 34 %, – 39 % 27 %; vom Überschuss bis zu L. T. 1 500 000 – 30 %, — 52 %, – 18 %; vom Überschuss bis zu L. T. 2 000 000 – 20 %, – 70 %, – 10 %; vom weiteren Überschuss 15 %, – 75 %, – 10 %. Gestattet der Gewinn eines Jahres eine 8 % Verzinsung nicht, so erhalten die Aktien Ersatz aus Erträgnissen späterer Jahre. Obige vorweg entnommenen 8 % Zinsen zuzüglich des letzt verteilbaren Gewinns bilden den Reingewinn der Gesellschaft. Er wird verteilt: 6 % als erste Dividende, vom Rest mindestens 5 % zur Reserve, vom Übrigen 5 % an Verwaltungsrat, Überrest zur Verfügung der G.-V. Bilanz am 28. Febr./12. März 1899: Aktiva: Liquide Werte 442 907.27, Vorschüsse an Tabak- bauer 133 835.12, Immobilien u. Mobilien 439 965.66, Rohtabak 672 323.09, Tabakfabrikate 94 756.83, Emballage 54 416.15, Debitoren 292 939.63. – Passiva: Aktienkapital 1.760 000, Accepte 3704.77, Kautionen 823.02, Reserven 44 151.13, Kreditoren 232 165.67, Reingewinn 90 299.17 = Sa. PL. T. 2 131 143.77. Gewinn u. Verlust: Einnahmen: Verkauf von Tabakfabrikaten 1 753 126.72, Verkaufslicenzen 14 083.95, Zollgebühren für Ausfuhr 126 461.93, Zollgebühren für Einfuhr 5876.47, Ein- künfte von Bagdad 48 805.02, Zs. 1221.77, Diverse 22 803.06 = Sa. L. T. 1 972 378.96. —– Ausgaben: Jjährliche Pacht 750 000, Rohmaterialien u. Fabrikationskosten 387 385.33 Gehälter 137 553.03, Überwachungsdienst 208 273.74, Provisionen für Verkauf 171 381.20 Transportkosten für Tabakfabrikate 30 518.71, Registrierung des Tabakanbaues 33 819.21 div. Ausgaben 163 148.55, Reingewinn 90 299.17 = Sa. L. T. 1 972 378.96. Nerwendung des Reingewinns: 5 % Div. 88 000, Vortrag auf 1899/1900 2299.17. urs: In Berlin: Ende 1884–99: 101.50, –, –, 75, 91,75, –, 167,50, 168,75, 187, 189, –, nlIn Frankfurt a. M.: Ende 1887–99: 75, 92.10, 101.10, 167.50, 172/ 178, 202.75, 236, 190, 160, 130, 141 %. Aufgelegt in Berlin am 16. April 1884 n, au 112.75, in Frankfurt a. M. im April 1884, erster Kurs 117½ %. Dividenden 1884/85–1898/99: 0, 0, 0, 0, 6½, 7, 8½, 9½, 10, 10¼, 10¼, 9½, 7½, 3½, 5 %. „Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Direktion: L. Rambert, Generaldirektor. NIX.