―― ―――― ―― Ausländische Eisenbahnen. ―= .― Mrikanische Eisenbahn. Egyptische Keneh-Assouan Eisenbahn in Kairo, Socicécté anonyme du chemin de fer Keneh-Assouan. Gegründet: Am 12. Juni 1895. Zweck: Bau einer Schmalspur-Eisenbahn von Keneh nach Assouan in einer Gesamtlänge von 268 km. Koncession: Dieselbe währt 80 Jahre vom 30. April 1895 ab gerechnet. Vertrag mit der Egyptischen Regierung: Die Ges. hat sich verpflichtet, den Bau der Bahn innerhalb eines Zeitraumes von längstens 2 Jahren 3 Monaten, vom 23. April 1895 ab gerechnet, fertig zu stellen und nebst rollendem Material der Egypt. Regierung, die den Betrieb der Bahn übernimmt, zu übergeben. Dies ist geschehen am 1. Febr. 1898. Die Egypt. Regierung hat sich verpflichtet, an die Ges. für die Dauer von 80 Jahren alljährl., und zwar halbj. zahlbar, aus den Bahneinnahmen nach Abzug von 45 % der Brutto- einnahmen, einen Betrag von höchstens £ 21 384.12.3 auszuzahlen. Diese seitens der Regierung zu zahlenden Annuitäten sollen in keinem Falle geringer sein als £ 17 107.13.10 in den ersten 5 Jahren nach Betriebsübernahme der Bahn u. £ 17 620.10.3 in den folg. Jahren Rückkaufsrecht: Die Regierung hat sich das Recht vorbehalten, zu jeder Zeit nach Ablaut der ersten 20 Jahre der auf 80 Jahre stipulierten Koncessionsdauer unter Vorankündigung von einem Jahre, die Bahn nebst ihren Bahnhöfen mit allem Zubehör sowie das rollende Material anzukaufen. Der Rückkauf ist nach Wahl der Regierung entweder gegen Bar- ablösung oder Annuitätenzahlung auf eine der folgenden Weisen zu vollziehen 1) zur Feststellung des Rückkaufspreises dienen als Grundlage die in den letzten 7 Jahren (einschliesslich des Kündigungsjahres) seitens der Regierung gezahlten Annuitäten, und zwar werden die zwei niedrigsten Annuitäten eliminiert, während aus den verbleibenden fünf Annuitäten der Durchschnitt gezogen wird. Die so ermittelte Durchschnitts- annuität wird auf Basis von 3½½ % für die Restdauer der Koncession kapitalisiert, und das so ermittelte Kapital bildet den seitens der Regierung zu zahlenden Rückkaufs- betrag; oder 2) die Regierung verpflichtet sich, der Ges. eine feste Annuität ohne Rechnungslegung von £ 21 384.12.3 bis zum Erlöschen der Koncessionsdauer zu zahlen; in diesem Falle würden die Annuitäten durch hypothekarische Eintragung auf die in das Eigentum der Regierung übergehende Eisenbahn sichergestellt. Kapital: £ 100 000, sowie 500 Gründeranteile. 3½ % Obligationen von 1895: £ 365 000 in Stücken à £ 20. Zs.: 2. Jan., 1 Juli. Tilg.: Mit dem sechsten Jahre nach Inbetriebsetzung der Bahn beginnend durch Auslosung am 15. Okt. per 2. Jan. des darauffolg. Jahres nach einem Tilgungsplan innerhalb 75 Jahren. Verstärkung zulässig. Zahlst.: Berlin: Rob. Warschauer & Co., Berliner Handels- Gesellschaft. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke zum kurzen Kurse auf London. Sicherheit: Die Zahlung von Kapital und Zs. ist durch die seitens der Regierung zu zahlenden Annuitäten sichergestellt. Die Ges. hat mit der Firma: Rob. Warschauer & Co. ein Abkommen getroffen, demzufolge die Einkassierung der am 15. Juni und 15. Dez. fälligen Annuitäten sowie event. des Rückkaufsbetrages bei der Egypt. Regierung an die Firma Rob. Warschauer & Co. direkt übertragen ist, welche sich verpflichtet hat, diese Beträge entgegenzunehmen und, soweit sie zur Verzinsung und Amortisation der £ 365 000 3½ % Oblig. bezw. im Falle des Rückkaufs durch einmalige Barablösung zur Rückzahlung der dann noch in Umlauf befindlichen Oblig. erforderlich sind, hierzu zu verwenden, den überschiessenden Betrag indessen der Ges. zur freien Verf. zurückzustellen. Aufgelegt in Berlin am 5. Sept. 1895 £ 250 000 zu 95.75 %, wobei £ 1 = M. 20.40 gerechnet.