Brasilianische Eisenbahn. 337 1. April 1943 fällig. Zahlst. in Philadelphia. Zahlung der Zs. und des Kapitals in Gold. Kurs Ende 1895–99: 14.60, 13.30, 11, 14.85, 21.90 %. Notiert in Frankfurt a. M. Usance: Seit 2. Jan. 1899 wird beim Handel $§ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. Bilanz am 30. Juni 1899: Aktiva: Bahnbaukonto u. Ausrüstungen 51 400 321, Aktien u. Bonds 686 476, Vorräte 185 250, Guthaben 725 809, Verschiedenes 4631, Kassa 371 947. – Passiva: A.-K. 20 000 000, Bonds 29 990 000, Bondszinsen 342 745, Mortgage auf Grund- besitz 289 799, Löhne u. Hilfsgelder 367 544, Warrants 57 000, Verschiedenes 127, Ge- winnsaldo 2 327 219 = Total $ 53 374 434. Gewinn u. Verlust 1898/99: Bruttoeinnahmen 3 291 411, Betriebsausgaben 2 272 945, Netto- betrag 1 018 466, andere Einnahmen 27 768. – Au sgaben: Bonds-Zs. u. Steuern 948 218, Überschuss 98 016 = Total $ 1 046 234. ――――――――――― 83838... Brasilianische Eisenhahn. Oéste de Minas Eisenbahn-Gesellschaft in Rio de Janeiro. (Companhia Estrada de Ferro de Ocsste de Minas.) Gegründet: 2. Febr. 1878. Die Stammlinie von Sitio (Station der Dom Pedro II. Staats- bahn) bis St. João d'El-Rei, ca. 100 km, ist mit einer seitens der Provinz Minas Geraes geleisteten zinsfreien Beisteuer von Milreis 9000 ber km gebaut und August 1881 er- öffnet worden. Für die Juli 1888 eröffnete ca. 220 km Verlängerung bis Oliveira nebst Zweiglinie von Aureliano Mourão bis zum Rio Grande bei Tayras hat die genannte Provinz der Gesellschaft ein Betriebs-Privileg auf 70 Jahre erteilt, auch auf 30 Jahre jährlich 7 % auf Milreis 4 000 000 garantiert. Ferner garantiert sie für die 364 km betragende Verlängerung über Oliveira-Abbadia- (eröffnet 1892) -Barra do Perao Peba am S. Fran- ciscoflusse mit Zweiglinie nach Pitanguy, auf 20 Jahre jährlich 7 % auf Milreis 5 500 000. Die Gesellschaft besitzt ein ihr am 23. Dez. 1887 auf 10 Jahre erteiltes Privileg der brasilianischen Staatsregierung für den ausschliesslichen Betrieb der Dampfschifffahrt auf dem Rio Grande von der Endstation der Bahn bei Lavras bis zur Mündung des Rio Sapucahy, ca. 200 km. Laut Vertrag vom 24. Okt. 1890 erhielt sie die Koncession für die Linie von Barra Mansa-Catalao im Staate Goyaz nebst Verlängerung von der Mogyanabahn-Araxa bis zum Paracatufluss, auch garantiert die brasilianische Regierung 6 % Zinsen auf ein Baukapital von höchstens Milreis 30 000 ber km. April 1895 erhielt die Gesellschaft die Koncession für Barra Mansa-Angra dos Reis, sie erhält für die Herstellung eine Subvention von 30 Contos de Reis per km. Im Betrieb Ende 1895 684 km, im Bau ca. 218 km, zusammen 902 km. Die Gesamtlänge der Bahn soll bis auf 2000 km ausgebaut werden. Kapital: Milreis 62 000 000 in 310 000 Aktien à Milreis 200, hiervon 33 525 Aktien vollbezahlt, 266475 Aktien mit 37½ %, 10000 Aktien mit 10 % Einzahlung. Abschlüsse u. Dividendenzahlung: Halbjährlich. 5 % steuerfreie Anleihe von 1889: M. 22 450 000 (Milreis 9 788 200) zur Rückzahlung der ge- kündigten 7 % Anleihe von Milreis 4 400 000, für den Bau der Verlängerungslinie Oliveira-Alto S. Francisco nebst Zweiglinien. Stücke à deutsche M. 500, 1000 u. 3000. Zinsen: 1. April u. 1. Okt. Kapital u. Zinsen frei von allen in Brasilien zur Erhebung gelangenden Steuern und Abgaben; die Ges. hat sich verpflichtet, diese selbst zu tragen. Der Coup. per 1. Okt. 1898 u. folgende wurde nicht bezahlt. Um die Interessen der Obligationäre wahrzunehmen, bildete sich in Berlin am 12. April 1899 eine Schutzvereinigung der Besitzer von 5 % Oeéste de Minas-Eisenbahn-Oblig.; dieselbe forderte im Mai 1899 die Besitzer von 5 % Oblig. auf, zum Zwecke des Beitritts ihre Oblig. mit sämtlichen dazu gehörigen Coupons, einschliesslich der am 1. Okt. 1898 und 1. April 1899 fällig gewesenen Coupons, in Berlin bei der Direction der Disconto-Gesellschaft, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, in Frankfurt a. M. bei M. A. von Rothschild & Söhne bis spätestens 30. Juni 1899 zu hinterlegen. Gegen die hinterlegten Obligationen werden Certifikate ausgegeben, welche lieferbar sind an den Börsen von Berlin, Hamburg und Frank- furt a. M. Nachdem ein im Sept. 1899 seitens der Schutzvereinigung gestellter Antrag auf gerichtliche Zwangsliquidation der Oéste de Minas Eisenbahn-Gesellschaft von den Brasilianischen Gerichten in beiden Instanzen abgelehnt worden war, verfügte am 20. Febr. 1900 der Richter auf einen neuen Antrag hin die Zwangsliquidation; hier- gegen hat die beklagte Eisenbahn-Ges. jedoch Berufung eingelegt, welche in zweiter Instanz abgewiesen wurde. Die von der Regierung des Staates Minas Geracs auf über- hommene Zinsgarantie im Sommer 1899 geleisteten geringen Zahlungen sind durch Staatspapiere etc. 1900/1901. I. XXII