340 Ausländische Eisenbahnen. Erträgnis des Jahres 1899: Betriebseinnahmen 15 821 361, Betriebsausgaben 10 335 121, bleibt Betriebsgewinn 5 486 240, hierzu Einnahmen der Dampffähre Enkhuizen-Stavoren 29 862, Vergütung für die Mitbenutzung von Bahnstrecken und Stationen 116 459, Zs. 123 803, Div. von Aktien anderer Unternehmungen 132 179, verjährte Div. 955 = Sa. fl. 7 015 100; davon gehen unter anderem ab: Zs. der Oblig. 1 913 291, Pacht für die Mitbenutzung von Bahnstrecken 1 760 409, Wagenmiete u. Wagenreparatur 227 817, Abschreib. auf das rollende Material 302 307, Zuwendungen an den R.-F. 153 000, Anteil der Regierung 112 164, 4½ % Div. 1 012 500. Reservefonds Ende 1899: hfl. 1 122 013. Dividenden 1890–99: 4, 2, 1½, 2½, 3, 4, 4¼, 4¼, 4½, 4½ %. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Kurs Ende 1890–99: 124, 125.50, 100.10, 92.20, 95.75, 104, 103, 108.50, 110, – %. Notiert Berlin, Köln. Verwaltungsrat: F. Th. Westerwoudt, Präs.; W. van der Vliet, Vicepräs., Amsterdam. Usance: Lieferbar nur mit weissem Bogen (Mantel). – Der Dividendenschein wird auch nach dem 31. Dez. bis zur Zahlung mitgeliefert. Niederländische Südafrikanische Eisenbahn-Gesellschaft. (Nederlandsche Zuid-Afrikaansche Spoorwegmaatschappij) Amsterdam. Gegründet: Durch Statut vom 21. Juni 1887, Anderungen zum Statut vom 16. Aug. 1890 und 5. Nov. 1892. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn in der Südafrikanischen Republik (Transvaal) von den Grenzen des portugiesischen Gebiets in der Richtung nach Pretoria. Ausserdem hat die Gesellschaft das Befugnis, 1) andere Eisenbahnen, Verlängerungen oder Zweig- linien in der Südafrikanischen Republik oder in angrenzenden Ländern zu bauen und zu betreiben, welche für die Förderung des Verkehrs auf den Eisenbahnen nützlich oder für den Betrieb derselben nötig sind. Bahnstrecken: a) von der Grenze des portugiesischen Gebietes im Anschluss an die Linie der Delagoa-Bay in der Richtung des Krokodilflusses nach dem Nelspruit (117 km), b) im Anschluss hieran nach Pretoria-Johannesburg und dem Vaalfluss (480 km), c) von Barberton anschliessend an die Linie a) (55 km), d) die Linie von Volksrust (Grenze der Republik) mit der Linie Natal bis Elsburg (ca. 256 km), e) die Linie von Krügers- dorp nach Klerksdorp (156 km); ausserdem die Dampf-Trambahn Springs- Boksburg- Johannesburg-Krügersdorp (82 km). Doppeltes Geleise zwischen Brakpan und Elands- fontein und zwischen Johannesburg (Jeppe) und Johannesburg (Braamfontein) zusammen 25 km. Im Anfang 1898 wurde auch das doppelte Geleis zwischen Elandsfontein und Tangentpunkt bei Elsburg fertiggestellt. Dreidoppeltes Geleise zwischen Elandsfontein und Johannesburg = 11 km. Rückkaufsrecht: Die Republik hat das Recht, das gesamte Unternehmen der Gesellschaft zu jeder Zeit ein Jahr nach vorheriger Ankündigung anzukaufen. Erfolgt die Übernahme am 1. Jan. 1915 oder jedesmal nach Verlauf von weiteren 10 Jahren, so hat die Republik diejenige Summe zu zahlen, welche zur gänzlichen Liquidation der Gesellschaft erforder- lich ist. Ausserdem erhalten die Aktionäre der Gesellschaft von der Republik den zwanzigfachen Betrag der in den letzten drei Betriebsjahren verteilten Dividenden, mindestens aber den zwanzigfachen Betrag der garantierten Dividende, und auch für die 4½ % Aktien nicht weniger als pari. Von dieser Summe geht der von der Gesellschaft für Verzögerung der Fertigstellung der Bahn etwa zu zahlende Strafbetrag ab. Geschieht der Ankauf vor dem 1. Jan. 1915 oder vor Ablauf eines folgenden zehnjährigen Zeitraums, so zahlt die Regierung ausser der vorgedachten Summe noch für jedes Jahr, um welches der Ankauf früher erfolgt, 1 % des Nominalbetrages der Aktien an deren Inhaber. Kapital: hfl. 14 000 000 in Aktien à hfl. 1000, welche in 5 Serien, die erste zu hfl. 2 000 000 und die folgenden vier zu je hfl. 3 000 000 ausgegeben sind. Die Aktien lauten auf den Inhaber und sind seitens der Regierung der Südafrikanischen Republik mit ihrer un- mittelbaren auf den Aktien selbst durch den Regierungskommissar in Holland be- scheinigten Garantie ausgestattet und zwar hfl. 11 000 000 (Serie I, III, IV, V) für eine jährliche Rente von 6 % und hfl. 3 000 000 (Serie II) für eine jährliche Rente von 4½ 0%. Die Gesellschaft ist aber verpflichtet, so lange eine Linie oder ein Teil einer Linie, deren Bau in Angriff genommen ist, noch nicht in Betrieb ist, der Südafrikanischen Regierung die zur Zahlung der garantierten Zinsen der für die betreffenden Linie ausgegebenen Aktien und Obligationen erforderlichen Summen zinsfrei vorzuschiessen, insofern der Gesellschaft die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 4 % Obligationen von 1889. hfl. 6 000 000, davon noch in Umlauf Ende 1899: hfl. 5 448 000 in Stücken à hfl. 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch Verlosung im Febr. per 1. April vom Jahre 1892 ab innerhalb längstens 43 Jahren, Verstärkung und Total- kündigung zulässig. Zahlstellen: Wie für die Dividenden und Frankfurt a. M.: Filiale der Deutschen Bank. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen in Berlin in Mark zum festen Umrechnungskurse von hfl. 100 = M. 169.