396 Ausländische Eisenbahnen. Steuer unterliegenden Annuität von fl. Gold 240 000 zu zahlen hat. Im Jahre 1894 wurde der der Gesellschaft gehörige Anteil an der Wiener Verbindungsbahn für eine jährliche Rente von fl. 33 000 an die Staatsverwaltung abgetreten. Bahngebiet: Gruppe Nr. I: Linie Wien-Triest samt Nebenlinien und Zweigbahnen: Wien- Triest-Cormons mit den Zweigbahnen Mödling-Laxenburg und Neustadt-ungar. Grenze 635,329 km, Steinbrück-ungar. Grenze 50,804 km, Pragerhof-ungar. Grenze 51,695 km, Bruck a. M.-Leoben 16,541 km, St. Peter-ungarische Grenze 52,138 km. Sa. 806,507 km. Gruppe Nr. II: Kärntner u. Tiroler Linien: Marburg-Klagenfurt-Villach 164,289 km, Villach-Franzensfeste 209,474 km, Kufstein-Innsbruck 72,903 km, Innsbruck- Bozen 126,259 km, Bozen-italien. Grenze 95,549 km. Sa. 668,474 km. Sa. der Österr. Linien 1474,981 km. Gruppe Nr. III: Ungarische Linien: Oedenburg-österr. Grenze 27,372 km, Sissek- Agram-österr. Grenze und Sissek-Galdovo 76,772 km, Ofen-Kanizsa-Csakathurn-österr. Grenze und Stuhlweissenburg-Uj-Szöny 359,896 km, Oedenburg-Kanizsa 165,439 km, Keresztür-Barcs 71,332 km, Fiume-österr. Grenze 3,255 km. Sa. 704, 061. Sa. der Österr.- ung. Linien 2179,047 km. Lokalbahnen: Liesing-Kaltenleutgeben 6,737 km, Spielfeld-Radkersburg 30,731 km, Mödling-Hinterbrühl 4,431 km. Sa. 41.899 km. Hierzu in Betrieb übernommene Linien, welche Eigentum fremder Gesellschaften sind: Wien (Meidling)-Pottendorf-Wr.-Neustadt-Grammat-Neusiedl 64,797 km, Leoben- Vordernberg 15,456 km, Graz-Köflach u. Lieboch-Wies 90,656 km, Radkersburg-Lutten- berg 25,450 km, Cilli-Wöllan u. Flügelbahn zu den Kohlenwerken in Skalis 39,101 km, Laibach-Oberlaibach 19,298 km, Güns-Steinamanger 17,364 km, Barcs-Pak acz, Terezovac- Suhopolje-Slatina und Bastaji-Konéanica-Zdenci 123,173 km. Ueberetscher Bahn (Bozen- Kaltern) 14.974 km, Steiermärk. Landesbahnen: Pöltschach-Gonobitz 14,770 km, Preding- Wieselsdorf-Stainz 11.320 km, Kapfenberg-Seebach-Au 22,773 km. Sa. 459,132 km. Übereinkommen mit der Österr. Regierung: Im April 1898 kam zwischen der Österr. Regierung und der Gesellschaft ein Protokollar-Übereinkommen zustande; der wesent- liche Inhalt desselben ist folgender: Die Südbahn erhält die Ermächtigung, eine frei- willige Konversion der 5 % igen Prioritäten durchzuführen, als Prämie für die Kon- version eine 3 % ige Ergänzungsanleihe im Betrage von M. 35 000 000 zu emittieren u. für Investitionszwecke eine 3½ % ige Investitionsanleihe in der Höhe von M. 80 000 000 aufzunehmen. An der Ersparnis aus der Prioritäten- Konversion participiert die Regierung mit 30 % derart, dass die von ihr zu leistende jährliche Zahlung um die entsprechende Summe vermindert wird. Die Südbahn erhält vorläufig die Bewilligung, von der vorerwähnten Invyestitionsanleihe den Teilbetrag von M. 20 000 000 auszugeben. Dieser Teil der Anleihe dient vorwiegend zur Fundierung der schwebenden Schuld. Im Protokollar-Ubereinkommen hat die Regierung jedoch ausdrücklich zugesagt, dass sie ihre Zustimmung zur Emission von ferneren Teilbeträgen des Anlehens nicht versagen werde, wenn seitens der Ges. nachgewiesen wird, dass ein Investitionsbedarf thatsächlich vorhanden ist. Die Südbahn hat sich andererseits verpflichtet, alljährlich der Regierung das Programm der von ihr durchzuführenden Investition zur Genehmigung vorzulegen. Die Regierung hat endlich noch ihre Zustimmung zu einer Statutenänderung der Süd- bahn in dem Sinne erteilt. dass die Amortisation der Aktien auch im Wege des börsen- mässigen Rückkaufes erfolgen könne. Die Südbahn hat andererseits der Regierung wichtige Rechte eingeräumt. Zunächst hat sich die Südbahn-Ges. verpflichtet, der Staats- verwaltung das Péage-Recht auf den Strecken Sachsenburg-Villach-Görz und Monfalcone zu koncedieren. Ferner hat die Südbahn für zwei steierische Lokalbahnen, deren Betrieb sie jetzt schon besorgt, einen Garantiezuschuss bis zum Betrage von fl. 12 000 jährl. auf sich genommen. Es sind dieses die Linien Kapfenberg-An-Seewiesen u. Pöltschach-Gonobitz. Die Landesverwaltung von Steiermark hat sich jedoch verpflichtet, für ein eventuelles Betriebsdeficit dieser beiden Linien einzustehen. Ausserdem hat die Südbahn noch das Zugeständnis gemacht, dass sie ähnliche Garantien, wie für die beiden genannten steirischen Bahnen, auch für andere anzuschliessende Lokalbahnen machen werde, unter der Voraussetzung, dass diese Bahnen geeignet erscheinen, dem gesellschaftlichen Hauptnetze einen Verkehrszuwachs zuzuwenden. Die Südbahn hat für den Fall des Ausbaues der Aspangbahn den Abschluss eines Frachtenkartells zugesagt. Ferner hat sie sich verpflichtet, den bestehenden Péagevertrag auf der Strecke Solenau-Wiener- Neustadt zu lösen, so dass die Aspangbahn auch auf dieser Teilstrecke ein von der Südbahn unabhängiges Geleise bauen kann. Überdies verpflichtete sich die Südbahn, den bestehenden Betriebsvertrag bezüglich der Linie Cilli-Wöllan zu lösen, wenn die beiden im Bau befindlichen Bahnen Unzmarkt-Wolfsberg und Unterdrauburg-Wöllan vollendet sein werden. Dieses Übereinkommen mit der Regierung wurde in der G.-V. vom 26. Mai 1898 genehmigt. Kapital: frs. 375 000 000 = fl. 150 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1899: frs. 365 437 000 = fl. 146 174 800 in Aktien à frs. 500 = fl. 200. Die Tilgung der Aktien beginnt mit dem Jahre 1873 und wird in der Art fortgesetzt, dass sämtliche Aktien während der Koncessionsdauer zurückgezahlt werden. Die zu tilgenden Aktien werden