Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 403 4½ % Gold-Prioritäts-Obligationen von 1888 (Anteil an der Ungar. Investitions-Anleihe von 1888). fl. 3 115 400, davon in Umlauf Ende 1899; fl. 2 966 600 in Stücken à fl. 200. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Verl.: 1. April per 1. Juli. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Je 25 Aktien = 1 St., Maximum inkl. Vertretung 50 St. Gewinn-Verteilung: Die Zahlungen der österr. und ungar. Regierung werden vor allem zur Zahlung der Zinsen- und Tilgungsquote für die Prioritäten-Obligationen, sodann nach Bestreitung der etwa sonst noch die Gesellschaft als solche treffenden Auslagen zur Bezahlung der Aktiendividenden und der seiner Zeit zur Amortisation des Aktienkapitals in dem betreffenden Jahre erforderlichen Quote verwendet. Bilanz am 31. Dez. 1899: Aktiva: General-Baukto 51 145 008, Betriebskosten-Abgänge der ungar. Strecke 399 591, Kassa 10 309, Effekten 54 987, Credit-Anstalt in Wien, Einlösungskto 46 549, K. k. Hauptkasse der österr. Staatsbahnen 42, Debitoren 5079. Passiva: A.-K. 7 413 800, Aktien-Tilg. 4 906 200, Prior.-Oblig.: I. Em. 17 879 000, Tilg. I. Em. 1 079 800, II. Em. 2 777 000, Tilg. II. Em. 353 200, Tilg. III. Em. 420 200, Em. 1887 13 144 600, Tilg. Em. 1887 455 400, Em. 1888 2 966 600, Tilg. Em. 1888 148 800, Aktien- Zs.-Rückstände 2120, Prior.-Zs.-Rückstände 10 681, Rückstandskto amortis. Prior. 49 000, Kautionen 20 000, Spec.-R.-F. B 35 125, Amort.-F. für Rentendifferenz 42. Sa. fl. 51 661 568. Kurs der Aktien Ende 1881–99: In Berlin: 70.75, 66.50, 67, 71, 69.50, 70.10, „ 89.75, 85.95, 85.10, –, 99.25, 102, 104, –, 106, – %. – In Frankfurt a. M. Ende 1881–298. 142, 134, 134¾, 141 , 139¾, 140, 120 ¾v, 152¼, 165¼, 174½, 171, 168 ⅝, 164¼, 171 %, 173½, 177, 179, 181 fl. per Stück. Ende 1899: 105 %. Dividenden: Die Aktien haben halbjährl. Coup. auf fl. 5 Silber lautend und sind zahlbar am 1. Jan., 1. Juli; unter Abzug der Couponsteuer wird der Coup. mit fl. 4.972 in Silber bezahlt. Beim Handel an der Berliner Börse in Prozenten, wobei seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200, in Frankfurt a. M. bis Ende 1898 in fl. per Stück, wobei fl. 100 = M. 200, seit 1. Jan. 1899 auch in Frankfurt a. M. in Prozenten, wobei fl. 100 = M. 170. Vorher 5 % Zinsen vom 1. Jan. und 1. Juli, seit 1. Jan. 1899 aber 4 %. Verwaltungsrat: Präsident: Dr. V. Steiger, Vicepräs.: Dr. L. Ritter von Krainski, Verwalt.- Räte: W. von Glaser, Baron C. von Harkänyi, Reichstagsabgeordneter Severin von Henzel Baron B. Vay, Landesf. Kommissär: Hofrat M. Freiherr von Buschman. 7 0 0 0 7 Ungarische Localeisenbahnen, Actiengesellschaft in Budapest. Gegründet: Am 18. Juli 1892. Dauer 50 Jahre. Gründer: Pester Ungarische Commercial-Bank, Budapest; OÖsterreichische Länderbank, Wien: Nationalbank für Deutschland, Berlin: v. Erlanger & Söhne, Frankfurt a. M. Zweck: Erwerbung, Wiederverkauf oder Belehnung von Obligationen, Prioritätsaktien oder Prioritätsobligationen, welche durch in Ungarn und dessen Nebenländern befindliche. im Betriebe stehende oder im Bau begriffene Vicinal- und Lokalbahnen (Aktiengesellschaften) ausgegeben werden; ferner Ausgabe eigener verzinslicher Obligationen auf Grund dieser erworbenen oder belehnten Titres, und zwar bis zur Höhe des Ankaufspreises oder Belehnungsbetrages derselben, jedoch keinesfalls über den fünffachen Betrag desjeweiligen vollen Aktienkapitals hinaus. ($ 34 der Statuten.) Die Gesellschaft errich tet zur speciellen Sicherstellung der durch sie emittierten und zu emittierenden Obligationen einen beson- deren Garantiefonds, dessen geringster Betrag mit fl. 1 500 000 festgesetzt wird. Dieser Garantiefonds kann nur in dem im G.-A. XXXII vom Jahre 1897 § 9 alinea 1–4 bezeichneten Werten angelegt werden und ist von dem sonstigen Vermögen der Gesellschaft abgesondert aufzubewahren und zu verwalten. Dieser Fonds dient der Gesamtheit der Obligationäre als Sicherheit und kann gegen diesen Fonds resp. gegen dessen Bestandteile eine Exekution nicht geführt werden. Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Obligationen kann das Zwanzigfache des jeweiligen Bestandes dieses Garantiefonds niemals übersteigen. Über den fünffachen Betrag des jeweiligen Aktien- kapitals hinaus kann jedoch die Gesellschaft Obligationen keineswegs ausgeben. Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt und im Falle einer Verminderung des Bestandes des Eisenbahntitres auch verpflichtet, ausserhalb des Tilgungsplanes Obligationen im Wege des Rückkaufs oder der ausserordentlichen Verlosung einzuziehen. Die Errichtung von Vicinalbahnen erfolgt auf Grund von a. h. Koncessionen, die den betreffenden Gesellschaften für den Bau und Betrieb (durch 90 Jahre) erteilt werden. Nach Prüfung aller Verhältnisse wird durch die königl. Ungarischen Handels- und Finanz- ministerien der Vorschlag auf Erteilung der Koncession erstattet und wird das Bau- kapital der Gesellschaft fixiert. Von diesem Baukapitale dürfen höchstens 65 % durch Emission von Prioritätsaktien beschafft werden, es müssen daher durch Subskription seitens der Staats-, Komitats-, Kommunalbehörden, sowie von Privaten mindestens 35 % durch volleingezahlte Stammaktien gedeckt sein, bevor zur Emission von Prioritätsaktien XXVI-