404 Ausländische Eisenbahnen. geschritten werden darf. Die Prioritätsaktien sind mit unbedingtem Vorrecht auf plan. mässige Rückzahlung und 5 % Verzinsung des Nominalbetrages gegenüber den Stamm- aktien ausgestattet und wird der Anspruch auf volle 5 % Dividende = falls derselbe in dem einen oder anderen Jahre nicht befriedigt würde – auf die nächsten Jahre über- tragen, sodass die Stammaktien erst dann und insoweit zur Verzinsung gelangen, als die Prioritätsaktien nebst der planmässigen Amortisation volle 5 % bis inkl. des jeweiligen letzten Betriebsjahres bezogen haben. Wenn und solange das Erträgnis des Lokalbahn- Unternehmens eine solche Höhe erreicht hat, dass nicht nur die Verlosung und Ver. zinsung der Prioritätsaktien und die statutenmässige Tantieme und Reservedotierung gedeckt ist, sondern auch die Stammaktien die 5 % Verzinsung bis inkl. des letzten Betriebsjahres bezogen haben, so wird der etwaige Überschuss gleichmässig zwischen sämtliche Prioritäts- und Stammaktien verteilt. Die Gestehungskosten dieser Prioritäts- aktien hängen für den ersten Besitzer, d. h. für den Bauunternehmer, der die Ausführung des Baues gegen die Überlassung der auf die Stammaktien erfolgten Einzahlungen und der Prioritätsaktien in natura übernimmt, davon ab, ob der Bau mit einer grösseren oder geringeren Ersparnis an der Bausumme durchgeführt werden kann und variiert der Selbstkostenpreis dieser Prioritätsaktien für den ersten Eigentümer erfahrungsgemäss zwischen 60 und 70 % des Nominalbetrages. Die Regierung behält sich in den Kon- cessionen die Verstaatlichung vor, welche jedoch niemals mit einem geringeren Betrage als dem koncessionsmässig festgesetzten Baukapitale erfolgen kann, so dass in diesem Falle die Rückzahlung der Prioritätsaktien zum vollen Parikurse gesichert ist. Die Lom- bardierung von Prioritätsaktien wird seitens der Gesellschaft in der Weise bewilligt, dass der Belehnungsbetrag unter den effektiven Gestehungskosten der Prioritätsaktien sich bewegt, dass die Zinsen des erteilten Vorschusses viertel- oder halbjährlich bezahlt werden, dass der Baufortschritt durch die Organe der Ungarischen Localeisenbahnen, Aktiengesellschaft, kontrolliert wird, und die Auszahlung der Lombardvorschüsse nur nach Massgabe jener allmonatlich über den Baufortschritt aufzustellenden Ausweise erfolgt, welche auf Grund des vom Handelsministerium für jeden einzelnen Bahnbau aufgestellten bordereau régulateur errichtet werden. Jedes Lombardgeschäft von Prioritäts- aktien ist mit einer Kaufoption verbunden, welche durch die Gesellschaft je nach den in den ersten drei bis fünf des Betriebes der Bahn erzielten Geschäftsresaltaten aus- geübt werden kann. Kapital: K. 8 000 000 (fl. 5. W. 4 000 000) in 20 000 Aktien à K. 400 (fl. 200), auf welche restliche 50 % am 31. Dez. 1895 einbezahlt sind. 4½ % Obligationen, rückzahlbar al pari. In Umlauf Ende 1899: K. 14 621 000. 4 % Obligationen, rückzahlbar al pari. In Umlauf Ende 1899: K. 1 509 000. 4 % Obligationen, Serie I, rückzahlbar zu 105 %. In Umlauf Ende 1899: K. 16 747 000. Stücke in ungarischer, deutscher und französischer Sprache à K. 200, 1000, 2000, und 10 000. Zinsen: 1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Kapital und Zinsen ohne jeden Abzug von gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern und Gebühren, in Deutschland zum Kurse kurz Wien. Verl.: Im März u. Sept. per 1. Juli bezw. 1. Jan. Tilg.: Durch Verl. oder Kündigung innerhalb 50 J. mit 105 %. Verj.: Coup. 5 J., Oblig. 20 J. n. F. Sicherheit: Zur besonderen Sicherstellung der durch die Ges. ausgegebenen Oblig. dienen 1) die gesamten Eisenbahntitres und Faustpfandforderungen, auf Grund deren Oblig. ausgegeben werden; 2) der Specialsicherstellungs-F.; ausserdem sind die Inhaber von Oblig. 3) gleich- berechtigt mit den anderen Gläubigern am A.-K. und R.-F. der Ges. Aufgelegt K. 10 000 000 am 15. Juli 1896 zu 99 %. Zahlst.: Berlin: Nationalbank für Deutschland; Frankfurt a. M.: v. Erlanger & Söhne; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Wien: Österreichische Länderbank; Budapest: Pester Ungarische Commercial-Bank. Kurs Ende 1896–99: In Berlin: 98.40, 99.50, 98.75, 95 %. – In Frankfurt a. M.: 98.50, 99.50, 98.75, 95 %. – In Hamburg: 98.50, 99.50, 98.25, 94.70 %. 4 % Obligationen, Serie II, rückzahlbar zu 102 %. Em. K. 10 000 000. In Umlauf Ende 1899: K. 5 110 000. Stücke in ungarischer, deutscher und französischer Sprache à K. 200, 1000, 2000, 10 000 = M. 170, 850, 1700, 8500. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Kapital und Zs. ohne jeden Abzug von Steuern und Gebühren entweder in Kronen oder Reichsmark, wobei Kr. 1 = M. 0.85. Verl.: Im März u. Sept. per 1. Juli bezw. 1. Jan. Tilg.: Durch Verl. oder Künd. innerhalb 50 Jahren zu 102 %. Verj. der Zinsscheine in 6 J., der verl. Oblig. in 20 J. n. F. Sicherheit: Wie Serie I. Zahlst.: Berlin: Nationalbank für Deutschland; Frankfurt a. M.: Gebrüder Bethmann; Hamburg: L. Behrens. & Söhne; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Budapest: Pester Ungarische Commercial-Bank; Wien: Österreichische Länderbank. Ein- geführt in Frankfurt a. M. am 5. Mai 1899 zu 99 %. Kurs Ende 1899: 97 %. Notiert in Frankfurt a. M. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn vorerst 5 % Dividende, von dem Überschuss 10 % Tantieme an Direktion, mindestens 5 % an Reservefonds, Rest zur Verf. der G.-V. Wenn der R.-F. 25 % des eingezahlten A.-K. erreicht, kann die G.-V. die jährliche Dotation einstellen. Nach einem Geschäftsjahr, dessen Bilanz einen Verlust ausweist oder dessen Gewinn zur Deckung der 5 %, Div. nicht hinreicht, kann auf G.-V.-B. der R.-F. zur Deckung des Verlustes und einer 5 % Div. herangezogen werden.