Russische Eisenbahnen. 411 die Forderung der Regierung in Abzug gebracht, wenn der Reservefonds dazu nicht ausreichen sollte. Nach Ablauf der 50 jährigen Koncessionsdauer fällt die Bahn nebst den Anlagen, dem Wagen- und Lokomotivenpark und dem übrigen Zubehör, sowie mit allem be— weglichen und unbeweglichen Vermögen und dem Betriebskapital, in baren Fonds und in Vorräten, der Regierung unentgeltlich zu. Die der Regierung seiner Zeit noch zu- stehenden Forderungen werden vor allen anderen Schulden der Gesellschaft aus dem Reservefonds bezahlt. Der etwa verbleibende Überschuss aus diesem Fonds wird der Gesellschaft zur freien Verfügung gestellt. Verstaatlichung: Die Ivangorod-Dombrowo-Eisenbahn ist am 10./23, Jan. 1900 mittels Ankaufs vom Staate übernommen worden. Die ausserordentl. G.-V. vom 1./14. März 1900 hat beschlossen: 1) Vorläufig, bis zur eventuellen Abänderung dieses Beschlusses durch die nächste G.-V., soll die Liquidation der Ges. durch die funktionierende Ges.-Dir. in ihrem bisherigen Bestande geführt werden. 2) Den Beschluss der am 18./30. Dez. 1899 abgehaltenen G.-V. bestätigend und ergänzend, wurde die Dir. der Ges. ermächtigt und zwar mit den Rechten einer G.-V., mit der Regierung den Ankaufspreis der Bahn sowohl in barem Gelde als auch in von der Regierung garantierten Prozentpapieren zu ver- einbaren und die endgiltige Abrechnung mit der Regierung zu schliessen. 3) Falls eine Vereinbarung mit der Regierung abgeschlossen wird, soll diese G.-V. die letzte sein. und wird die Direktion aufgefordert, lt. dem Beschluss der am 18./30. Dez. 1899 abgehaltenen G.-V., an die Regierung das Gesuch zu richten, von den Betriebseinnahmen des Jahres 1899 Rbl. 150 000 für die Gratifikationen der Beamten und Rbl. 27 000 für die Tant. der Mitgl. der Dir. und Entschädigung der Revisionskommission verwenden zu dürfen. 4) Falls eine Vereinbarung mit der Regierung nicht zu Stande kommen sollte, wird die Dir. aufgefordert, eine Instruktion für die die weitere Liquid. zu führende Gesellschafts- vertretung zu verfassen und dieselbe der nächsten G.-V. zur Bestätigung vorzulegen. Betriebslänge im Jahre 1898: 453 Werst. Kapital: Rbl. 8 283 000, davon noch ungetilgt Ende 1898: Rbl. 7 504 000 in Aktien à Rbl. 125. 625 = M. 408. 2040. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli, neuen Stils. Tilgung: Durch Auslosung am 1. Nov. neuen Stils per 1. Jan. des folgenden Jahres zum Nennbetrag und gegen Ausreichung eines Genussscheines, der das Recht auf Bezug der Superdividende und alle anderen Rechte der Aktien verleiht, ausgenommen das Recht auf Bezug von 5 % Zinsen. Staatsgarantie: Die Russ. Regierung garantiert vom ganzen Aktienkapital eine Reineinnahme von 5 % jährlich und von 0.48 % zur Amortisation desselben während der 50 jährigen Koncessionsdauer. Die Staatszuschüsse auf Grund der Garantie betrugen am 31. Dez. 1898: R. 27 546 683. 4½ % garant. Obligationen. Rbl. 16 566 000 in Stücken à Rbl. 125, 625 = M. 408, 2040. Zs.: 1. Tan. 1. Juli neuen Stils. Tilgung: Durch Verlosung am 2. Jan. n. St. per 1. Juli mit jähr- lich 0.56 % und Zinsenzuwachs von 1886 ab innerhalb 50 Jahren. Zahlstellen: Berlin; Deutsche Bank. Disconto-Gesellschaft, Mendelssohn & Co.; Frankfurt a. M.: M. A. von Roth.- schild & Söhne: Hamburg: Hamburger Filiale der Deutschen Bank; Brüssel: Brugmann Fils: London: Russ. Bank für auswärt. Handel; Paris: Vernes & Co.; St. Petersburg: St. Petersburg Intern. Handelsbank, Russ. Bank für auswärt. Handel; Warschau: Ge- sellschaftskasse. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt am 15. u. 16. Nov. 1881 zu 86.75 % von Mark 408 = 88.48 % Frank- furter Usance. Kurs Ende 1890–99: In Berlin: 99.40, 97, 99.90, 103.50, 104.30, 103.40, 104. 104.25, –, 100.50 %. – In Frankfurt a. M.: 99.40, 97.20, 99.70, 104, 104.50, 103, 104.40, 104.30. 104.30, 101 %. – In Hamburg: 96, 93.50, 96.25, 100.20, 100.60, 100.10, 100.60, 101, 100.90, 100 %. – Auch notiert in Dresden. Seit 1. Jan. 1899 wird an den deutschen Börsen 1 Stück = M. 408 gerechnet, vorher in Berlin, Dresden u. Frankfurt a. M. 1 Stück = M. 400, in Hamburg 100 Rbl. = M. 330. Staatsgarantie: Die Russ. Regierung garantiert dem Obligationskapital jährlich 4½ % Zinsen und 0.56 % Amortisation auf die Dauer von 50 Jahren. Coup.-Verj.: In 10 J. Verj. der ausgelosten Aktien resp. Oblig. in 30 J. Geschäftsjahr: Das Kalenderjahr alten Stils. Gen.-Vers.: Zweimal im Jahre; die eine spätestens am 1. Juni, die andere spätestens im OÖOkt. Die Generalversammlungen sind nur dann beschlussfähig, wenn ausser den Direktions-Mitgliedern oder ihren Stell- vertretern mindestens 30 Aktionäre oder deren stimmberechtigte Stellvertreter an- wesend sind, und wenn diese Aktionäre bei ordentl. G.-V. mindestens ein Fünftel des ganzen A.-K. repräsentieren. Bei Beschlussunfähigkeit wird eine 2 Wochen darauf stattzufindende G.-V. anberaumt, die unter allen Umständen beschlussfähig ist. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., mehr als /io des ganzen Aktienkapitals darf kein Aktionär vertreten. Aktionäre, welche weniger als 30 Aktien besitzen, können ihre Aktien ver- einigen und erlangt auf diese Weise der Repräsentant der vereinigten Aktien eine der Gesamtzahl der zusammengebrachten Aktien entsprechende Stimmenzahl. Die Aktien müssen spät. 14 Tage vor der G.-V. deponiert werden.