412 Ausländische Eisenbahnen. Gewinn-Verteilung: Von der Reineinnahme in den ersten 10 Jahren vom Tage der Betriebs. eröffnung 5 %, später 2 % an den Reservefonds, bis derselbe 15 % des Anlagekapitals er. reicht hat; sodann die zur Bezahlung der Zinsen und Amortisation der Aktien und Obligationen erforderlichen Summen; der nach diesen Abzügen von der Reineinnahme verbleibende Rest bildet den Reingewinn, welcher entweder in seinem ganzen Betrage zur Abzahlung der von der Regierung erhaltenen Überschüsse über die Garantiesumme in die Staatskasse fliesst. oder zur Hälfte zur Bezahlung der der Regierung für die Garantie des Aktien- u. Obligationskapitals zustehenden Forderung unter Zuschlag von 5 % Zinsen pro Jahr verwendet wird, und zur anderen Hälfte nach Bezahlung aller Schulden an die Regierung mit Zuschlag von 5 % Zinsen volles Eigentum der Gesell- schaft bilden wird. Wenn dieser das volle Eigentum der Gesellschaft bildende Rein- gewinn mehr als 1 % ausser den für das Aktienkapital garantierten 5 %, also zusammen mehr als 6 % des ganzen Aktienkapitals ausmachen wird. so wird die Hälfte des Über. schusses über 6 % zur Zahlung der Regierungsschuld nebst Zinsen verwandt. und hören diese Abzüge zu Gunsten der Regierung erst nach vollständiger Tilg. der Forderung der- selben auf. Dividenden 1890–99: Je 5 %, ausserdem noch eine Superdividende für 1897 von Rbl. 1.46, abzügl. 5 % Coup.-Steuer Rbl. 1.387 netto, für 1898 von Rbl. 3.37, abzügl. 5 % Coup.- Steuer Rbl. 3.2015 netto. Dividenden auf Genussschein 1897–98: Rbl. 1.46, 3.37 resp. abzügl. 5 %, Coup.-Steuer Rbl. 1.387 resp. Rbl. 3.2015 netto. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank. Disconto-Gesellschaft, Mendelssohn & Co.: Frank- furt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Hamburg: Hamburger Filiale der Deutschen Bank. Zahlung der Coupons unter Abzug von 5 % Couponsteuer der gezogenen Aktien in Deutschland in Mark, also mit M. 9.69 pro Zinsschein. Die Zahlung der etwaigen Super-Div. erfolgt ebenfalls unter Abzug von 5 % Couponsteuer zum ungefähren Kurse von kurz Petersburg. Aufgelegt am 5. Okt. 1888 zu 92 %. Kurs Ende 1888–99: In Berlin: 91.75, 99.75, 101.50, 99.25, 100.70, 109, 110.50, 108.50, 107.20, 108.75, 109.60, 103.50 %. – In Frankfurt a. M.: 92.70, 100.10, 102, 99.10, 100.70, 109 % Usance: Seit 1. Jan. 1899 wird in Berlin u. Frankfurt a. M. 1 Stück = M. 408 gerechnet, vorher 1 Stück = M. 400, ausserdem 4 % Zs. anstatt früher 5 % Zs. vom 1. Jan. Finanzielles Ergebnis pro 1898: Betriebseinnahmen 6 947 049, Betriebsausgaben 3 859 071, Betriebsüberschuss 3 087 978, hiervon geht ab 2 % zum R.-F. 61759, garantierte Zs. vom Aktien- u. Obligationskapital 2 247 862, Zs. von den Regierungsvorschüssen à conto des Ergänzungs-Obligationskapitals 61 339, verbleibt Reingewinn Rbl. 717 017. Verwendung: Tant. an die Dir. 15 000, Gratifikation für Beamte 55 000, Rbl. 3.37 Div. 223 309, Tilgung eines Teils der Schuld an die Regierung 423 140, Vortrag auf 1899 Rbl. 601. 0 Moskau-Jaroslaw-Archangel-Eisenbahn-Gesellschaft in Moskau. (Verstaatlicht seit 1./14. April 1900.) Gegründet: Die Gesellschaft wurde am 7. Juni 1868 a. St. als Moskau-Jaroslaw Eisenbahn- Gesellschaft koncessioniert und nahm im Jahre 1894 den jetzigen Namen an. Die Gesellschaft hat folgende Strecken im Betrieb: Moskau-Jaroslaw 262 Werst, Mitischi- Schelkowo 16 Werst, Jaroslaw- Kostroma 86 Werst, Jaroslaw-Wologda 192 Werst, Wologda-Archangelsk 604 Werst, Alexandrow-Kirjach-Juriew-Polski 100 Werst, Nowki- Schuia-Iwanow-Kineschma 171 Werst, Iwanowo-Teikowo 32 Werst, Ermolino-Sereda 19 Werst, Jaroslaw-Rybinsk 75 Werst, Nerechta-Sereda 45 Werst. Ferner im Bau Juriew- Teikowo 76 Werst, Moskau-Sawelowo 125,7 Werst. Koncessionsdauer: Bis zum 29. Mai 1943. Rückkaufsrecht des Staates: Der Staat ist berechtigt, vom 1. Jan. 1907 ab die Bahn unter folgenden Bedingungen zu erwerben: Als Grundlage wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, die aber nicht geringer sein darf als einerseits der Reingewinn des letzten Jahres, andererseits der Kapitalbetrag. welcher für die Annuität des vom Staate garantierten Obligationskapitals nötig ist. Von dieser so berechneten Summe sind in Abzug zu bringen die Annuitäten für das Obligationskapital und der mittlere Gewinnanteil des Staates; der Rest wird der Ge- sellschaft alljährlich vom Staate bis zum Ablauf der Koncessionsdauer d. h. bis zum 29,. Mai 1943 gezahlt. Verstaatlichung: Die Aktien sind am 1./14. April 1900 in den Besitz des Staates übergegang a. Der Staat zahlte vom 25. April 1900 (a. St.) für die ungetilgte Aktie Rbl. 525, ferner 5% Zs. vom 1. Jan. bis 25. April 1900 Rbl. 8.31, für die getilgte Aktie Rbl. 375, ferner 5 Zs. vom 1. Jan. bis 25. April 1900 Rbl. 5.94. Kapital: Rbl. Kredit 4 307 881 in Aktien à Rbl. Kredit 150.