Russische Eisenbahnen. 421 VII. Serie; 3) die Hälfte der Annuität für die Oblig. VIII. Serie; 4) der Durchschnitts- betrag des Reingewinnanteils, welchen der Staat aus den Erträgnissen der 5 besten unter den 7 letzten Betriebsjahren erhalten hat. Der so erhaltene Betrag wird ent- weder als jährliche Rente seitens des Staates bezahlt oder aber durch die einmalige Zahlung eines Betrages ersetzt, der, unter Zugrundelegung des Zinssatzes von 4 %, der kapitalisierten Rente gleichkommt. Sollte jedoch die Verstaatlichung vor dem 1. Jan. 1915 erfolgen, so wird die Ab- findungsrente unter Kapitalisation derselben zum Zinssatz von 4¼ %, genau nach den Grundsätzen der Koncessionsurkunde, der Statuten der Warschau-Wiener Eisenbahn- Gesellschaft und des Allerhöchst am 7. Juni 1890 bestätigten Staatsrats-Beschlusses, und zwar nach der siebenjährigen Zeitperiode von 1893–99, berechnet; ausserdem erhalten die Aktionäre vom Fiskus denjenigen Betrag, welcher dem im Augenblick der Verstaatlichung nicht amortisierten zum Bau und zur Ausrüstung der Kalischer Strecke (ohne Zs. für dieses Kapital hinzuzurechnen) verwendeten Kapital entsprechen wird. Sollte jedoch die auf diese Weise berechnete Abfindung sich niedriger herausstellen, als der Betrag, der ihnen zufiele, wenn die Berechnung mit denselben, bei genauer Anwendung der giltigen Koncessionsurkunde, der Statuten und des Anhanges vom 7. Juni 1890 zur Koncessionsurkunde und zu den Statuten nach der dem Verstaat- lichungsjahre vorangehenden siebenjährigen Zeitperiode, erfolgen würde, ebenfalls unter der Bedingung der Kapitalisation der Rente zum Zinssatz von 4¼ %, so sind die Aktionäre berechtigt, diesen letzteren Berechnungsmodus zu wählen, wobei das für den Bau der Kalischer Strecke verwendete A.-K. nicht zurückerstattet wird. Kapital: Rbl. 25 000 000, davon Rbl. 12 500 000 in Aktien à Rbl. 100, worauf 60 % von den Aktionären eingezahlt sind, während der Rest von 40 % aber nur von Rbl. 10 000 000 als Einlage der Regierung anzusehen ist, wofür jährlich eine Rente von Rbl. 250 000 (erhöht auf Rbl. 525 000 infolge Koncession der Strecke Warschau-Kalisch) seitens der Ges. an den Staat zu zahlen ist; ferner Rbl. 12 500 000 in vollgezahlten Aktien à Rbl. 100 lt. Beschl. der G.-V. vom 15./27. Jan. 1900, Die neuen Aktien nehmen an der halben Div. des Jahres 1900 teil und wurden den alten Aktionären, sowie den Inhabern von Genuss- scheinen innerhalb der Zeit von is 6 1900 zu 102 % angeboten. Die 38 29. Juni Aktien werden durch Pariauslosung im Okt. per 1. Juli bis 1931 getilgt; für die getilgten Aktien werden Genussscheine ausgegeben, welche an der Div. über 5 % gleich den nicht getilgten Aktien teilnehmen. Es waren noch ungetilgt Ende 1899: Rbl. 19 799 400. 4 % Warschau-Wiener Obligationen von 1890. Rbl. 21 535 000 = M. 69 601 120, in Stücken à Rbl. 125, 625, 1250 = M. 404, 2020 und 4040. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. im Sept. per 1. Jan. des folgenden Jahres mit jährl. 0.95402 % und Zs.-Zuwachs von 1890 ab innerhalb 41½ Jahren, von 1901 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Berlin: Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder, Mendelssohn & Co., Mitteldeutsche Credit- bank; Breslau: Schles. Bankverein; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Aufgelegt im Juli 1890 zu 94½ %. Seit 2. Jan. 1899 beim Handel in Berlin u. Frankfurt a. M. 1 Stück = M. 404, vorher 1 Stück = M. 400. Kurs Ende 1890–99: In Berlin: 94.80, 96.75, 96.80, 100.90, 102.90, 103.80, 104.50, 103.30, 103.50, 101 %. – In Frank- furt a. M.: 94.80, 95.90, 97.50, 100.95, 103.30, 102.80, 103, 103.60, 100.50 %, VI. Serie: 4 % Anl. von Rbl. P. 5913 300, vom Staat garantiert, steuerfrei; ausgegeben 1891 in Umtausch gegen Aktien der Warschau-Bromberger Bahn. WII. Serie: 4 % Anl. von Rbl. P. 3 320 200, der Regierung ausgeliefert für Bezahlung einer Schuld der Warschau-Bromberger Bahn. Garantiert, steuerpflichtig. Wenn der Reinertrag eines Jahres zur Zahlung der Zs. und Tilg. nicht ausreicht, entsteht keine Schuld der Ges. an den Staat; auch nicht, wenn in solchem Fall, sobald die Oblig. begeben sind. die Regierung Garantiezuschüsse leisten muss. 4 % Warschau-Wiener Obligationen IX. Serie von 1894. Rbl. 8 031 520 = M. 25 957 000, in Stücken à Rbl. 125, 625, 1250 –= M. 404, 2020, 4040. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. im Sept. per 1. Jan. des folg. Jahres von 1894 innerhalb 37½ Jahren, von 1905 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst. und Zahlungsmodus: Wie bei der Anleihe von 1890. Seit 2. Jan. 1899 beim Handel an den deutschen Börsen: 1 Stück = M. 404, vorher = M. 400. Aufgelegt in Berlin am 1. Mai 1894 zu 98½ %. Kurs Ende 1894–99: In Berlin: 101.20, 101.60, 103.70, 102.50, 102.70, 100.10 %. – In Frankfurt a. M.: 101.30, 101.60, 102.50, 103, 102.90, 100 %. – Auch notiert in Breslau. Verj. der Coup. in 10 J., Ader verlosten Stücke in 30 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. „„ Gen.-Vers.: Im Juni; zur Beschlussfähigkeit d. G.-V. mind. 30 Aktionäre, welche des A.-K. repräsentieren. Stimmrecht: 40 Aktien = 1 St., mehr als 10 St. für sich und 10 St. in Vertretung darf kein Aktionär haben. Die Aktien sind spätestens 10 Tage vor der G.-V. zu deponieren. Gewinn-Verteilung: Der Reingewinn wird nach Bezahlung der Annuitäten für die nicht garantierten, für die garantierten, für die Oblig. Serie VIII, IX und die für den Bau der