―――§――― * ――a3 424 Ausländische Eisenbahnen. Koncession: Für immerwährende Zeiten. Verkauf der Bahn: Die Bahn wurde am 28. Nov.1899 mit Wirkung vom 2. Jan. 1900 von der Moskau -Windau-Rybinsk-Eisenbahn erworben; die Aktionäre erhielten ab 2. Jan. 1900 für jede Aktie einschliesslich der 1899er Div. Rbl. 185 in bar zuzügl. 5 % Zs. vom 28. Nov. 1899 bis 2. Jan. 1900; zur Abfindung der Direktoren der Bahn wurden ausserdem Rbl. 45 000 ausgezahlt. Kapital: Rbl. Pap. 1 050 000 in Aktien à Rbl. Pap. 60. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. am 15. April. Stimmrecht: 10 Aktien = 1 St., 50 Aktien = 2 St., 100 Aktien = 3 St., 150 Aktien = 4 St., 200 und mehr Aktien = 5 St. Gewinn-Verteilung: 7½ % Tant. an die Dir., wenigstens 10 % und höchstens 30 % an den R.-F., Rest zur Verf. der G.-V. Dividenden 1890–98: 5, H, 4, 4%, 4%, 55/2, 5 ¾, 8½, 10% % Zahlst. für Div. in Berlin: Berliner Handels-Gesellschaft. Zahlung der Coup. steuerfrei in Berlin zum kurzen Wechsel- kurse für Petersburg. 5 % Obligationen von 1873. Rbl. 1 800 000 = M. 5 875 200 in Stücken à Rbl. 125 = M. 408. Zs.: 1. Jan., 1 Juli. Tilg.: Durch Verl. im Juni per 1. Juli mit jährl. ¼0 % und Zinsen- zuwachs von 1875 ab innerhalb 81 Jahren. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Gesellschaft. Zahlung der Coup. unter Abzug von 5 % Steuer und der verlosten Oblig. in Gold. Kurs Ende 1874–99: 88¾, 87.50, 77.50, 73, 69.60, 74.10, 72, 71.10, 62.25, 65.75, 66.80, 74.60, 74.–, 77.90, 88.25, 92.30, 89.60, 89.25, 91.20, 99.75, 101.50, 101.20, 102.60, –, 98.90 %. Notiert in Berlin. Usance: Seit 2. Jan. 1899 wird beim Handel an der Berliner Börse 1 Stück = M. 408, vorher = M. 400 gerechnet. Verj. der Coup. in 10 J., der verlosten Oblig. in 30 J. n. F. ――― Schwedische Eisenbahn. = 7 0 a *0 Helsingborg-Hessleholms-Eisenbahn-Gesellschaft in Helsingborg. In Hamburg werdenfnur notiert: 4½ % Prioritäts-Obligationen von 1886. Kr. 1 400 000 in Stücken à Kr. 1000. Zs.: 2. Jan., I. Juli. Tilg.: Durch Verl. am 15. Sept. per 2. Jan. innerhalb 38 Jahren, seit 1896 Totalkündigung zulässig. Sicherheit: Kapital u. Zs. garantiert durch die Stadt Helsing- borg. Zahlst.: Hamburg: L. Behrens & Söhne; Kopenhagen: Dänische Landmannsbank, Hypothek- u. Wechselbank, sowie in Stockholm, Malmö und Helsingborg. Aufgelegt am 16. März 1886 zu 101.50 %. Kurs Ende 1889–99: In Hamburg: 101.75, 101, 100.25, 101, 101, 102, 101, 99, –, 98, 83 %. 68 = ele Schweizerische Eisenbahnen. Schweizerisches Bundesgesetz vom 28. Juni 1895, betreffend das Stimmrecht der Aktionäre von Eisenbahngesellschaften und die Beteiligung des Staates bei deren Verwaltung. Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 3. Dez. 1894, beschliesst: Art. 1) Den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen die A.-G. für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen, welche eine Betriebs- länge von mindestens 100 km haben. Der Bundesrat ist befugt, diesem Gesetz auch andere Eisenbahn-Ges. zu unterstellen. Gegen einen solchen Beschluss des Bundesrates kann der Rekurs an die Bundes-Vers. ergriffen werden. 2) Das Stimmrecht in der G.-V. steht ausschliesslich denjenigen Aktionären zu, deren Aktien auf den Namen lauten und seit wenigstens sechs Monaten oder seit dem Entstehen der Gesellschaft auf den betreffenden Namen im Aktien- buche eingetragen sind. Denjenigen Aktionären, welche die Aktien nachweislich durch Erbschaft oder Vermächtnis erworben haben, wird die Zeit, während welcher die Aktie auf den Namen ihres Rechtsvorgängers eingetragen war, angerechnet. Die Eintragung der Aktien im Aktienbuch geschieht auf Kosten der Gesellschaft. Sowohl die Vertreter des Bundes und der Kantone, als die Namen-Aktionäre der Gesellschaft sind berechtigt, vom