430 Kap Ausländische Eisenbahnen. vor der Rückkaufserklärung zu bestimmen, und zwar erhält die Gesellschaft im 30., 45. oder 60. Jahre das 25fache, im 75. Jahre das 22½ fache, im 90. Jahre das 20fache und im 99. Jahre das 18fache des ermittelten Reinertrages, in keinem Falle aber weniger als das über die Subvention hinaus verwendete Anlagekapital und immer mit der Massgabe, dass dabei die durch den Staatsvertrag begründeten Rechte der Subvention vorbehalten bleiben. Bei der Berechnung der Entschädigung sind von dem Durchschnitts- Reinertrage die auf Abschreibungsrechnung getragenen und dem Reservefonds einver- leibten Summen in Abzug zu bringen. Soweit der Bund nicht bereits von dem Rück- kaufsrecht Gebrauch gemacht oder von demselben Gebrauch machen zu wollen erklärt hat, ist jedem der 5 Kantone das Rückkaufsrecht unter ähnlichen Bestimmungen vor- behalten, doch laufen die oben erwähnten Fristen bei diesen nicht ab 1. Mai 1879, sondern ab Vollendung des grossen Tunnels, auch ist die Gesellschaft von dem beab- sichtigten Rückkauf 4 Jahre 10 Monate vorher zu benachrichtigen. Durch Botschaft vom 25. März 1897 bezeichnete der Bundesrat als den nächsten Rückkaufstermin den 1. Mai 1909 und als koncessionsmässige Rechnungsperiode für den Reinertrag die Jahre 1894–1903. ital: frs. 50 000 000 in 68 000 Aktien I. Emiss., 12 000 Aktien II. Emiss. und 20 000 Aktien III. Emiss., zusammen 100 000 Aktien (28 497 Aktien auf Namen und 71 503 auf Inhaber) à frs. 500. Emiss. III seit 1. Jan. 1894 vollbezahlt. Inhaber-Aktien werden durch Nennung des Namens und Wohnortes des Aktionärs auf dem Aktientitel und durch Eintragung in dem Aktienbuche in Namen-Aktien umgewandelt. Die Namen-Aktie ist übertragbar. Für die Eintragung in das Aktienbuch kann der Nachweis des Erwerbs durch Indossament geleistet werden. Eine Namen-Aktie darf nicht wieder in eine Inhaber-Aktie umgewandelt werden. Bei Erhöhung des Aktienkapitals haben die Aktionäre ein Vorrecht, wenn nicht Ankaufs- oder Fusionsverträge solches ausschliessen. Aktien I. Emiss. vollbezahlt seit 30. Juni 1882 erhielten bis dahin 6 % Bauzinsen, Aktien II. Emiss., begeben al pari Jan. 1888, erhielten bis Vollzahlung am 1. Jan. 1891 4 % Zinsen. Bei der Einzahlung der letzteren wurde der Genussschein der alten Aktie, welcher zum Bezuge des der Bauersparnis beim grossen Tunnel berechtigte, für fr. 23 angenommen. Die Aktien III. Emiss., April 1891 zu 110 % mit 50 % Einzahlung begeben, restliche 50 % per 1. Jan. 1894 einberufen, erhielten bis dahin 4 % Zinsen. Aus dem erzielten Agio wurde der Reservefonds auf die statutarische Höhe gebracht und der Fehlbetrag des Pensionsfonds etc. gedeckt. 3½ % Prioritäts-Obligationen. Laut Beschluss vom 27. Sept. 1894 bis frs. 125 000 000, davon frs. 98 475 000 für die Rückzahlung bezüglich zur Konvertierung (konvertiert wurden frs. 78 434 000) der per 31. März 1895 gekündigten 4 % Prioritäts-Obligationen, während der Rest für den Baubedarf der nördlichen Zufahrtslinien, die Bahnhofsbauten in Luzern und Zug, für 2. Geleise, Ausbau der Linie sowie zur Vermehrung des Rollmaterials etc., successive zur Ausgabe gelangen soll. Bis Ende 1899 begeben frs. 118 700 000 und davon amortisiert frs. 1 650 000. Stücke datiert 1. April 1895 in deutscher und französischer Sprache à frs. 500 und 1000, eingeteilt in 25 Serien Nr. 1–25, jede Serie frs. 5 000 000 umfassend, wovon je frs. 2 000 000 in Titeln zu frs. 500 und frs. 3 000 000 in Titeln zu frs. 1000. Zinsen: 31. März, 30. Sept., in Deutschland zu dem jeweiligen Tageskurse der Schweizer Währung. Verlosung: In der zweiten Hälfte des Monats Juni (erstmalig 1895) ber 30. Sept. Tilgung: Laut Plan innerhalb 79 Jahren, auf Grund einer Annuitäten- zahlung von 3.747426 %; kann ab 1901 verstärkt, auch ganz oder teilweise in Serien, welche durch das Los bestimmt werden, mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Sicherheit: Pfandrecht der ganzen Anleihe zur ersten Stelle auf Immensee-Giubiasco- Pino, Giubiasco-Chiasso und Cadenazzo-Locarno, sowie auf die Zufahrtslinien Luzern- Immensee und Zug-Goldau. Verjährung: Für Coupons 5 Jahre, für verloste Obligationen 10 Jahre nach Fälligkeit. Übernommen von einem Konsortium frs. 96 000 000, aufgelegt zur Konversion vom 25. OÖOkt. bis 5. Nov. 1894; die neuen Obligationen mit Zinsen ab 31. März 1895 wurden zu 99.80 % abgegeben, dagegen die 4 % Obligationen zu pari zuzüglich frs. 1 für 4 % Zinsen vom 31. Dez. 1894 bis 31. März 1895 angenommen. Der Umtauschende erhielt also den gleichen Nominalbetrag in 3½ % Obligationen und auf jede Obligation von frs. 500 eine bare Herauszahlung von frs. 6, bezüglich auf jede Obligation von frs. 1000, frs. 12 zum Kurse von M. 80.80 für frs. 100, wovon jedoch der deutsche Effektenstempel für die neuen 3½ % Obligationen in Abzug gebracht wurde: restliche frs. 17 566 000 aufgelegt bei den Zahlstellen am 28. Jan. 1895 zu 102.50 % (frs. 100 =– M. 80). Zahlstellen: Frankfurt a. M.: Bank für Handel und Industrie, M. A. von Rothschild & Söhne, Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank; Berlin: Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder, Bank für Handel und Industrie; Köln: Sal. Oppenheim jr. & Co., A. Schaaffhausen'scher Bankverein; ausserdem in Basel, Zürich und Luzern. Kurs Ende 1894–99: In Berlin: 102.50, 102.30, 101.60, 101.30, 99.50, 96 %. – In Frankfurt a. M.: 102.70, 102.10, 101.90, 101.40, 100.20, 96 %. – Ausserdem notiert in Leipzig. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht steht ausschliesslich denjenigen Aktionären zu, deren Aktien auf den Namen lauten und entweder bis zum 17. Dez. 1895 oder, nach Ablauf dieser Frist, seit wenigstens