442 Ausländische Eisenbahnen. als ein Ganzes behandelt werden. Ebenso werden einbezogen: 1) die Toggenburgerbahn, insofern dieselbe beim nächsten Rückkaufstermin sich im Eigentum der Gesellschaft befindet. 2) die Rickenbahn, sofern die Gesellschaft bis zu jenem Termin den Bau bezw. Betrieb derselben übernommen hat. Als Rückkaufssumme gilt der 25 fache Betrag des durchschnittlichen Reinertrages dieser Linien während der Jahre 1888–97, immerhin nicht weniger, als das auf dieselben verwendete Anlagekapital. Für die Rickenbahn bezahlt der Bund die Anlagekosten, vorausgesetzt, dass jene Bahn zur Zeit des Uber. ganges noch nicht in Betrieb gesetzt sei, sonst abzüglich des abfälligen Minderwertes. Findet der koncessionsmässige Rückkauf auf Grund des Anlagekapitals statt, so wird der in der Bilanz pro 31. Dez. 1895 aufgeführte Betrag des Baukontos von frs. 80 289 777.16 und ferner alle künftigen bis zum Übergange am Baukonto vorzunehmenden, den Bilanzen beizufügenden Zu- und Abschreibungen, als massgebend anerkannt. Von der Rück- kaufssumme ist eventuell ein verhältnismässiger Betrag abzuziehen, wenn sich die Bahn beim Rückkauf nicht in vollkommen befriedigendem Zustande befindet. Streitig- keiten sollen durch das Bundesgericht erledigt werden. Der Bund hat den koncessions.- gemässen Rückkauf per 1. Mai 1903 vor dem 1. Mai 1898 angekündigt. Kapital: frs. 40 000 000 in Aktien à frs. 500, davon frs. 22 500 000 Stammaktien und frs. 17 500 000 Prioritätsaktien. Von den Stammaktien sind 14 819 auf Namen lautend und 30 181 auf Inhaber; von den Prioritätsaktien sind 16 728 auf Namen und 18 272 auf Inhaber. Die Prioritätsaktien haben vor den Stammaktien ein Vorrecht auf 4 % Dividende und sind bei einer Liquidation der Gesellschaft vor den Stammaktien mit ihrem Nominalbetrage einzulösen. Die Prioritätsaktien können jetzt jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zur Rückzahlung mit frs. 500 gekündigt werden, während welcher Zeit ein Umtausch der Prioritätsaktien freisteht. Obligationen: Werden in Deutschland nicht gehandelt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Gewöhnlich im Juni. Stimmrecht: Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, deren Aktien auf Namen lauten und wenigstens 6 Monate vor der Gen.-Vers. auf den betreffenden Namen im Aktienbuch eingetragen sind; weiteres siehe unter Stimmrecht-Gesetz. 1–5 Stamm- oder Prioritätsaktien = 1 St., 6–10 = 2 St., 11–100 Aktien für je 10 Aktien eine Stimme mehr; darüber hinaus je 20 Aktien = 1 St. mehr; Maximum inkl. Vertretung 100 St. Rechnungswesen: Lt. Bundesgesetz vom 31. Dez. 1883 und Protokoll vom 25. Nov. 1884 sind aus den Aktiven der Bilanz frs. 11 514 932.60 für Kursverluste, Vergütungen, div. Bauausgaben etc. und frs. 299 000 für Prämien auf noch unbezahlte 3 % Obligationen von 1857 u. 1859 und seit 1898verschiedene seither vorgenommene Abschreibungen vom Bau- konto und Überträge von Bauausgaben frs. 565 038.43 und die 1458 Aktien der Wald- Rütibahn = frs. 660 550 zu tilgen. Von dem ersten Tilgungsposten sollen frs. 6 514 932.60 durch jährliche Abschreibung von frs. 450 000 beseitigt werden, und zwar durch plan- mässige Amortisation der beiden 4 % Anleihen von 1865 und Erhöhung auf frs. 450 000 durch Entnahme aus den Reineinnahmen. Ist dieser Teilbetrag in dieser Weise getilgt, dann wird auf restliche frs. 5 000 000 zuzüglich frs. 660 550, wie oben erwähnt, nur noch die Tilgungsquote der beiden 4 % Anleihe von 1865 verwendet, für die frs. 565 038.43 behält sich der Bundesrat die Festsetzung der im Jahre 1898 beginnenden Amortisations- dauer und der Amortisationsdquoten vor. Die Tilgung von frs. 299 000 Prämien erfolgt mit der programmgemässen Abzahlung der 3 % Anleihe von 1857 und 1859. Ende 1899 noch zu tilgen frs. 7 915 492. Gewinn-Verteilung: Zunächst 5 % zum Reservefonds, bis derselbe frs. 1 000 000 beträgt, sodann frs. 250 000 zum Oberbauerneuerungsfonds, alsdann die zur Amortisation der Anleihen etc. zu verwendenden Beträge; vom Rest 4¼ % Dividende auf die Prioritäts- aktien, sodann ebenfalls 4¼ % Dividende auf die Stammaktien, der etwaige Uberrest gleichmässig unter alle Aktien. Kurs der Stammaktien Ende 1883–99: In Berlin: 38.75, 62.25, 60.70, 82.50, –, 92, 114.50, 121.25, 65.75, 67.90, 77.60, 93.90, 88.50, 93.10, 75.90, 82.30, 80.50 %. – In Frankfurt a. M:: 39, 62¼, 601½¼6, 82.60, 83.30, 91.70, 113.60, 120.50, 66.50, 67.30, 77.70, 94.20, 87.70, 93.20, 77, 82730, 80.60 %. 3 Dividenden: Prioritätsaktien 1871–99: 2½, 41%, 2, 2, 3, 2, 1, 2, 2½, 3, 3½, 3½, 4, 5, 5, 5, 5, 4, 5, 4¼, 4¼, 4¼, 4¼, 4, 4¼, 4¼, 4¼, 4¼, 5 %; Stammaktien bis 1884: 0 % 1885–299: 2, 2½, 2½, 4½, 5, 4¼, 2, 2¾, 3½, 4, 3/ 3½, 3¼, 4¼, 5 %. Zahlstellen: Berlin: Gebr. Veit & Co.: Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel- Bank; Stuttgart: Königl. Württemb. Hofbank; St. Gallen: Eigene Kasse; Basel: Schweizer Bankverein, Eidgen. Bank; Zürich: Schweiz. Nordostbahn, Schweiz. Creditanstalt u. Eidgen. Bank; Genf: Hentsch & Co. Direktion: Dr. A. Baumann, H. Stamm, O. Sand. Verwaltungsrat: Von der G.-V. gewählt: Präs. Wirth-Sand, Vicepräs. Ständerat Dr. A. Hoff- mann, Gemeindammann J. Müller, E. Nef-Bidermann, Th. Fornaro, Oberst W. Steinlin- Fehr, Eugen Ritter, Waisenamtspräsident Hugentobler-Schirmer, A. Wild-Merz, St. Gallen; Dr. P. C. von Planta, Ratsherr E. von Tscharner, Chur; R. Moser, Basel; Oberst Th. von Sprecher-Bernegg, Maienfeld; Bankier K. Herzberg, Frankfurt a. M.; Nationalrat Dr. jur.