– Anleihen des Deutschen Reiches. 1: von 5 %, ausserdem für die Zeit vom 1. April 1896 bis 31. März 1897 noch M. 35; der Umtausch der Aktien hatte bis spät. 30. April 1898 zu erfolgen. Die Prior.-Oblig. der Ges. wurden von der Regierung selbstschuldnerisch übernommen. 3½ % konv. Obligationen (anfangs 4 %, vom 1. Jan. 1896 ab 3½ %). M. 1 000 000 in Stücken à M. 100, 500. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Von 1900 ab durch Verl. im März per 1. Juli mit jährl. ½ % u. Zs.-Zuwachs. Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Schwerin: Grossherzogl. Eisenbahn-Hauptkasse. Kurs Ende 1887–1900: 101, 102, –, –, 95.50, 97, 98, 101, –, 99.50, –, –, –, 87.60 %. Notiert in Berlin. Verj. der Zinsscheine in 4 J., der verl. Stücke in 10 J. n. Ff. Grossherzogtum Oldenburg. Staatsschuld Anfang 1901: M. 55 302 713. – Budget für 1901: Centralkasse: Einnahmen M. 3 802 500, Ausgaben M. 3 802 500; Landesteile: Einnahmen M. 8 352 471, Ausgaben M. 9 161 643: Eisenbahnbetriebskasse: Einnahmen u. Ausgaben M. 9 657 900 (in der Ausgabe sind M. 2 225 429 an die Landeskasse und den Eisenbahnbau-F. abzuführende Betriebsüberschüsse enthalten); Eisenbahnbau-F.: Einnahmen M. 651 721, Ausgaben M. 504 502. 3 % Prämien-Anleihe von 1871. Thlr. 4 800 000 = M. 14 400 000 in 120 000 Losen à Thlr. 40 = M. 120, davon noch unverlost Ende 1900: 89 598 Lose im Betrage von M. 10 751 760. Zinsen: Ganzjährig am 1. Febr. Tilgung: Bis 1. Nov. 1930. Verlosung: Ziehung meistens nur einmal jährlich am 1. Nov., in den folgenden Jahren aber zweimal am 1. Mai und 1. Nov. 1901, 1908, 1915, 1925–1930. Auszahlung: 3 Monate später; bei den am 1. Aug. zahlbaren Obligationen werden die Zinsen bis zum nächsten 1. Febr. vergütet. Hauptgewinne: In den Jahren mit einer Ziehung Thlr. 10 000, in den Jahren mit zwei Ziehungen Thlr. 20 000. 10 000, 1930 aber 2 à Thlr. 20 000. Niete = Thlr. 40. Plan 1895–1900: I à Thlr. 10 000. 1 à 500, 3 à 200, 5 à 100, 10 à 60, ferner in dieser 6jähr. Periode noch zusammen 10 862 Lose à Thlr. 40. 1901: Mai-Ziehung: 1 à Thlr. 20 000, 1 à 500, 3 à 200, 5 à 100, 10 à 60; Nov.- Ziehung: 1 à Thl. 10 000, 1 à 400, 3 à 200, 5 à 100, 10 à 60; ausserdem noch 1455 Lose à Thlr. 40. Zahlstellen: Berlin: C. Schlesinger-Trier & Co., Commanditges. a. A.; Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne; Hamburg: Vereinsbank; Oldenburg: Oldenburg. Landesbank: Wien: Dutschka & Co. Kurs Ende 1888–1900: In Berlin: 136.40, 131.50, 127.60, 124.75, 127.75, 128, 126.30, 130.75, 128.50, 130, 133.20, 126.50, 128.90 %. –— In Frankfurt a. M.: 136.10, 132, 129.70, 123.50, 127.60, 128.90, 126.10, 132.10, 128.25, 130.65, 132.80, 128.50, 128.30 %. – In Hamburg: 136.20, 132, 127.50, 125.50, 127.50, 127.25, 126.25, 129, 127, 129, 133, 128, 128 %. – In Leipzig: 136, 131.50, 127, 124 50, „ . 132 25, 129.60% Verj. der Zs. in 4 J., der gezogenen Lose in 30 J. n. F. Bodencreditanstalt für das Herzogtum Oldenburg. Die Bodencreditanstalt für das Herzogtum Oldenburg ist durch Gesetz v. 14. Febr. 1883 gegründet und seit dem 1. Nov. 1883 in Wirksamkeit. Sie ist eine unter dem Staatsministerium. Departement des Innern, stehende Staatsanstalt, für deren Verbindlichkeiten das Herzogtum haftet. Ihr Zweck ist die Beförderung des Realkredits und der Bodenkultur. Sie gewährt Darlehen gegen Bestellung genügender hypothekarischer Sicherheit durch im Herzogtum belegene Grundstücke, falls nicht politische Gemeinden, sonstige Kommunalverbände oder staatlich geregelte Genossenschaften in Betracht kommen. Zur Gewinnung der Mittel für ihre Ausleihungen nimmt die Bodencreditanstalt Kapi- talien gegen Schuldverschreibungen auf. Diese werden auf Wunsch des Gläubigers entweder auf den Namen oder auf den Inhaber ausgestellt und unterliegen einer beiden Teilen frei- stehenden Kündigung mit halbjährlicher Frist. Dem Vorstande der Bodencreditanstalt steht es frei, die Unkündbarkeit des Kapitals von seiten des Gläubigers auf die nächsten 2 Jahre von der Zeit der Einzahlung an zu bedingen. Im Jahre 1900 sind Schuldverschreibungen ausgegeben worden, welche seitens des Inhabers unkündbar sind. Die Schuldverschreibungen dürfen in ganz Deutschland zur Anlegung von Mündelgeldern verwendet werden. 3½ % seitens des Inhabers kündbare Schuldverschreibungen. M. 3 600 000 in Stücken à M. 500, 1000, 1500, 2000. Zs.: 1. Juli. Tilg.: Sowohl seitens des Inhabers als auch seitens der Bodencreditanstalt mit halbj. Frist kündbar. Den Inhabern der 3½ % kündb. Schuld- Verschreibungen wurde seitens der Bodencreditanstalt im Juli 1900 folgendes Angebot gemacht: „Der Zinsfuss von 3½ % wird vom I. Okt. 1900 an auf 4 % erhöht, die Zs. werden halbj. am 2. Jan. und 1. Juli zahlbar; dagegen verzichten die Inhaber auf das Recht der Kündigung. Die Stücke waren zur Abstempelung in der Zeit vom 18. Juli bis 18. Aug. 1900 bei der Oldenburg. Spar- und Leih-Bank sowie deren Filialen einzureichen. Abgestempelt sind: M. 3 337 000, infolge Kündigung eingelöst: M. 33 500, sodass nur noch als 3½ % Papiere: M. 229 500 in Umlauf sind. Zahlst.: Oldenburg: Kasse der Anstalt sowie alle staatlichen Kassen des Herzogtums Oldenburg, soweit deren Bestände reichen. 4 % seitens des Inhabers unkündbare Schuldverschreibungen. M. 4 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zs.: 1. April, 1. Okt. Tilg.: Seitens des Inhabers unkündbar, seitens