Landschaftliche Pfandbriefe. = 3½ % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1900: M. 47 848 700, davon noch in Umlauf Ende 1900: M. 45 102 200 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Verl. bisher noch nicht stattgefunden; seitens der Inhaber unkündbar, vom Pfandbrief- Institut nur kündbar behufs der statutenmässig zu bewirkenden Tilg. Kurs Ende 1895–1900: 102.50, 101, 101.10, 99.70, 95, 95.50 %. Notiert in Berlin. 3 % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1900: M. 16 119 600, davon noch in Umlauf Ende 1900: M. 14 867 400 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Verl.: Bisher noch nicht stattgefunden. Tilg.: Wie bei 3½ % neuen Pfandbr. Kurs Ende 1895–1900: 96, 94.30, 93.80, 92.70, 86.20, 86.50 %. Notiert in Berlin. 4 % Neue Berliner Pfandbriefe. Ausgegeben bis Ende 1900: M. 8 627 900, in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Wie bei 3½ % neuen Pfandbriefen. Ein- geführt in Berlin im Jan. 1900. Erster Kurs am 12./1. 1900: 102 %. Kurs Ende 1900: 101.90 %. Notiert in Berlin. Zahlst. für alle Pfandbr.: Berlin: Kasse d. Berliner Pfandbr.-Amtes, Jacquier & Securius, Nationalbank für Deutschland. –— Verj. der Zinsscheine in 49 „der verl. Stücke in 30 J. n. F. Central-Landschaft für die Preussischen Staaten in Berlin, Wilhelmplatz 6. Errichtet: Im Jahre 1873. Statuten genehmigt 21. Mai 1873, Nachträge 3. Jan. 1884. 6. März 1893 und 14. Juli 1898. Die in den Preussischen Staaten bestehenden landschaft- lichen Kredit-Institute, namentlich: die Westpreuss. Landschaft, das Ritterschaftl. Kredit- institut für die Kur- und Neumark Brandenburg, das Neue Brandenburg. Kredit-Institut, die Pommersche Landschaft, die Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz, das Kredit- Institut für die Ober- und Niederlausitz, die Landschaft der Provinz Sachsen und seit 1896 auch die Schleswig-Holsteinische Landschaft bilden einen Verband zur Förderung des Kredits der Grundbesitzer, insbesondere durch gemeinsame Emission von landschaftlichen Central- Pfandbriefen, unter Vermittelung des Absatzes derselben. Mit Genehmigung der dem Ver- bande angehörenden Kredit-Institute können demselben auch andere Preussische landschaftliche Kredit-Anstalten sich anschliessen. Der Austritt ist jedem der Institute gestattet, jedoch nur zulässig, nachdem das ausscheidende Institut alle seine Verpflichtungen gegen die Central- Landschaft erfüllt u. sämtl. auf seinen Antrag ausgefertigte landsch. Central-Pfandbr. kassiert sind. Jedes verbundene Institut kann zur Vorbereitung des beabsichtigten Austrittes die Schliessung der Em. von landsch. Central-Pfandbr. für die Grundbesitzer seines Bereichs ver- langen. Eine Beteiligung der Ostpreuss. Landschaft findet seit 1888, eine Beteiligung der Neuen Westpreuss. Landschaft seit 1890 nicht mehr statt. Die Central-Landschaft stellt „land- schaftliche Central-Pfandbriefe“ auf Inhaber aus, welche nach Wahl des Darlehensnehmers jährlich mit 4, 3½ oder 3 % verzinst werden. Diese Central-Pfandbriefe sind dazu bestimmt, als Valuta für hypothekarische Darlehen ausgegeben zu werden, welche die Provinzial-Land- schaften bewilligt haben. Für die landschaftlichen Central-Pfandbriefe haften: a) das gesamte Vermögen der Central-Landschaft; b) der Fonds derjenigen Provinzial-Landschaft. auf deren Antrag der betreffende landschaftliche Central-Pfandbrief emittiert worden; c) diejenigen Hypothekenforderungen, welche von der Provinzial-Landschaft für in Central- Pfandbriefen ausgegebene Darlehen erworben worden sind. d) alle Güter, welche mit Dar- lehen in landschaftl. Central-Pfandbr. beliehen sind; e) die Amortisationsbeiträge sämtlicher zum centrallandschaftl. Verbande gehöriger Grundstücke, deren verhältnismässige Heran- ziehung vorkommendenfalls nach näherer Anordnung der Central-Landschafts-Dir. erfolgt. Pfandbriefe: In Umlauf am 1./1. 1901: M. 355 751 150. Zs.: 2. 1., 1.7. Tilg.: Regel- mässige Amortisation durch Belegung von Pfandbriefen. Ob und in welchen Fällen eine Aufkündigung zur Einlösung stattfinden soll, bleibt der Beschlussnahme der Central- Landschafts-Direktion überlassen. Bei Kursen über pari darf eine Aufkündigung derselben zum Nennwerte stattfinden: behufs Tilgung von Pfandbriefsdarlehen:; zur Belegung von Amortisations-Beständen bei den verbundenen Kredit-Instituten; behufs Umwandlung land- schaftlicher Central-Pfandbriefe in solche geringeren Zinssatzes. Die aufzukündigenden Pfandbriefe werden im Januar und Juli durch das Los bestimmt. Aufkündigungsbekannt- machungen erfolgen im Deutschen Reichs- und Königl. Preussischen Staatsanzeiger, Restanten- listen dazu im V erlosungsblatt desselben im April und Oktober. Hinterlegungszinsen 2 % nach Ablauf des Fälligk.-Viertelj. Zahlst.: Berlin: Central-Landschaftskasse. ferner bei den Hauptkassen der einzelnen landsch. Kreditinstitute, sowie den mit Kasseneinrichtung ver- sehenen Zweiganstalten der Reichsbank. Verj. der Coup. in 4 J., der Stücke % 4 % Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1./1. 1901: M. 2 284 800 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 600, 1000, 1500, 3000, 5000. Kurs Ende 1881–1900: In Berlin: 100.30, 101, 101.50, 102, 101.90, 101.50, 101.60, 102.70, 102.50, 102.50, 103, 103, 103, 103, 100.50, 100.50, 100, 100.10, 100, 100.75 %. – In Frankfurt a. M.: 100, 100 ⅝6, 101¼, 102, 101¾, 101.50, 101.50, 102.70, 101, 101.10, 103, 103, 103, 103, 100.30, 100.30, 102, 99.50, –, 100.20 %. . 3½ % Landschaftliche Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1. Jan. 1901: M. 209 588 900 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 600, 1000, 1500, 3000, 5000. Kurs Ende 1890–1900: 96.75, 95, 97.25, 97.75, 102.10, 101.20. 100.75, 100.40, 100, 96, 95 %. Notiert in Berlin. III.