Landschaftliche Pfandbriefe. 37 alte 3½ % auf Pergament ausgefertigte Pfandbr. mit Benennung des Gutes. Dieselben werden kostenfrei gegen neue 3½ % Pfandbr. eingetauscht. Kurs Ende 1890–1900: 96.60, 94.80, 96.25, 96.60, 101.30, 100.40, 100.20, 100.30, 99.50, 94.70, 94.50 %. Notiert in Berlin. 3 % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1900: M. 24 141 400 in Stücken à M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Kurs Ende 1895–1900: 95.80, 93.60, 92, 90.20, 86.40, 84.60 %. Notiert Berlin. 4 % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1900: M. 14 994 400 in Stücken 4 M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Die Umwandlung der 3 % und 3½ % Pfandbriefdarlehen in 4 % ige zur Ge- winnung der Kursdifferenz ist zulässig. Eingeführt in Berlin und Königsberg i. Pr. am 2.8. 1900: M. 10 000 000 zu 99.75 %; weitere M. 10 000 000 eingeführt im Okt. 1900 und weitere M. 20 000 000 im Jan. 1901. Kurs Ende 1900: In Berlin: 101 0%. – In Königsberg i. Pr.: 100.80 %. Tilg. sämtlicher Pfandbr. durch Ankauf zum Tageskurse. Nur wenn der Kurs der Pfandbr. sich über 102 % hält, darf Künd. der in diesem Falle durch Ausl. zu bestimmenden Pfandbr. gegen Zahlung von 102 % erfolgen; die Inhaber der zur Rückzahlung gekündigten Pfandbr. erhalten nach Ablauf von 3 Monaten von dem Fälligkeitstermine ab jährlich 2 % Deposital-Zs. bis zur Verj. – Zs.: 2./1., 1./7. – Zahlst. für alle Zs.-Scheine: General-Landschafts- kasse zu Königsberg i. Pr. und alle Reichsbank-Haupt- u. -Nebenstellen mit Ausnahme der Reichsbank-Hauptstelle zu Königsberg i. Pr. Verj. der Zs.-Scheine in 4 Jahren, vom 31./12. des Jahres an gerechnet, in welchem sie fällig geworden sind. Die nachträgliche Auszahlung verjährter Zs.-Scheine kann in einzelnen Fällen aus besonders beachtenswerten Rücksichten durch die General-Landschafts-Direktion bestimmt werden. Pommersche Landschaft in Stettin. General-Landschaftsdirektion in Stettin, Landschafts-Departementsdirektionen in Anklam, Stargard i. Pomm., Treptow a. R. und Stolp i. Pomm. Errichtet: Im Jahre 1781, neues Reglement durch Allerh. E. genehmigt am 20. Nov. 1889 mit den Nachträgen vom 27. Dez. 1899 und 4. April 1900. Zweck: Die Pommersche Landschaft hat den Zweck, den Besitzern sämtl. bepfand- briefungsfähigen Güter in Pommern durch Bewilligung von Pfandbr. einen dauernden und besonders gewährleisteten Realkredit zu gewähren. In N eu-Vorpommern und Rügen gehören dem Verbande der Pommerschen Landschaft nur die wirklich landschaftlich beliehenen Güter an. Die Güter der Kreise Dramburg und Schivelbein, welche früher zur Mark gehörten, sind im Kreditverbande der Neumärkischen Ritterschaft verblieben. Die Beleihung erfolgt bis zu des Taxwertes. Die alten mit Gutsnamen versehenen Pfandbr. können kostenlos in neue umgetauscht werden. Stücke à M. 75, 150, 300, 1500, 3000; früher à Thlr. 25, 50, 75, 100, 125, 150, 200, 250, 300, 400, 500, 600, 625, 700, 800, 900, 1000. Zufolge Beschl. des engeren Ausschusses vom 28. Nov. 1895, bestätigt am 6. Febr. 1896, werden fortan auch Stücke zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000 ausgegeben. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Die Kündigungen, sofern solche von den betreffenden Gutsbesitzern beantragt werden, erfolgen auf Umtausch bezw. Barzahlung halbjährl. event. in den Monaten Mai oder Juni und Nov. oder Dez. Die zum Umtausch gekündigten Stücke sind bis 2. Jan. resp. I. Juli zum Depositorium der Landschafts-Departementsdirektionen resp. in Anklam, Stargard, Treptow a. R. und Stolp behufs des zu bewirkenden Umtausches unfrankiert, dagegen die zur Barzahlung gekündigten Pfandbr. frankiert an die General-Landschaftsdirekfion in Stettin einzusenden. Zahlst.: Stettin: General-Landschaftsdirektion; Berlin: F. W. Krause & Co. zu jeder Zeit; ferner bei den Departementskassen zu Anklam, Stargard, Treptow a. R. und Stolp vom 1. bis einschl. 8. Juli und vom 2. bis einschl. 9. Jan. Die Pfandbriefe gehören zu denjenigen Papieren, in welchen Mündelgelder angelegt werden können. 3½ % Pommersche Pfandbriefe. In Umlauf Weihnachten 1900: M. 160 125 325. Kurs Ende 1890–1900: 97.40, 95.20, 97.30, 97.60, 102, 100.60, 100.20, 100.30, 99.75, 96.50, 94.25 %. Notiert in Berlin, Stettin. 3 % Pommersche Pfandbriefe. In Umlauf Weihnachten 1900; M. 76 907 775. In Berlin eingeführt am 8. Nov. 1894 zu 93.10 %. Kurs Ende 1894–1900: 94, 96, 95, 93, 91.60, 86.10, 84.40 %. Notiert in Berlin, Stettin. Verj. der Coup. in 4 J. n. F. 3½ % Pommersche Pfandbriefe. in Umlauf Weihnachten 1900: M. 976 425, werden nicht notiert. 36? 8 2 I? * 8 Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz, früher Pommerscher Land-Kredit-Verband. General-Landschaftsdirektion in Stettin, Landschafts-Departementsdirektionen in Anklam, Stargard i. Pomm., Treptow a. R. und Stolp i. Pomm. Errichtet: Im Jahre 1871, unter jetziger Firma lt. Allerh. E. vom 30. März 1896. Zweck: Die Neue Pommersche Landschaft für den Kleingrundbesitz ist ein mit Korpo- rationsrechten ausgestattetes Kreditinstitut und hat den Zweck, den Besitzern ländlicher Grundstücke, welche nicht nach den Grundsätzen des Pommerschen Landschaftsreglements bepfandbriefungsfähig sind, in den Regierungsbezirken Stettin, Cöslin und Stralsund, für