52 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. kommenden Ablösungskapitale und übernahm dafür die Ablösungsrenten der Pflichtigen zur eigenen Erhebung mit dem Versprechen, dass ein Teil dieser Renten zur allmählichen Tilgung des vorgestreckten Kapitals verwendet, also nach Ablauf einer vorausbestimmten Zeit jeder Pflichtige von der auf seinen Grundstücken haftenden Rente gänzlich befreit werden sollte. Dieses Geschäft wurde durch die dazu errichtete Landrentenbank vermittelt, und zwar dergestalt, dass letztere auf Grund der ihr überwiesenen, nach 4 % des Kapitals berechneten und in das Grundbuch einzutragenden Renten den Kapitalbetrag den Be- rechtigten in Rentenbriefen zu 3½ % zinsbar gewährte und die Differenz beider Zinsbeträge zur allmählichen Kapitaltilgung innerhalb 54¼ Jahren verwendet. 3½ % Landrentenbriefe. In Umlauf Michaelis 1900: M. 13 233 600 in Stücken à Thlr. 100, 500, 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Durch Verl. im März u. Sept. per Michaelis und Ostern. Zahlst.: Dresden: Kgl. Landrentenbank; Leipzig: Lotterie-Darlehnskasse; Kgl. Bezirks-Steuer- einnahmen zu Auerbach, Borna, Dippoldiswalde, Flöha, Glauchau, Grossenhain, Kamenz, Marienberg, Ölsnitz i. V., Oschatz, Pirna, Rochlitz u. Schwarzenberg; Kgl. Haupt-Zollämter zu Eibenstock, Freiberg, Grimma, Meissen u. Schandau; Dresden: Sächsische Bank u. deren Filialen; Bautzen u. Löbau: G. E. Heydemann; Döbeln: Döbelner Bank u. deren Filialen zu Rosswein u. Waldheim; Plauen i. V.: Vogtländische Bank; Zwickau: Ed. Bauermeister; Werdau: Sarfert & Co.; Frankenberg: Vereinsbank; Neustadt i. S.: Neustädter Bank. Kurs für Stücke à Thlr. 500, 1000 Ende 1890–1900: 96, 94.75, 97.50, 96.25, 100, 101, 100, 99, 98.75, 94.25, 95 %. Notiert in Dresden, Leipzig und Zwickau. Landeskultur-Rentenbank im Königreich Sachsen zu Dresden. Errichtet: Durch Gesetz vom 26. Nov. 1861, ergänzt durch die Gesetze vom 1. Juni 1872 23. Aug. 1878 und 1. Mai 1888. Zweck: Ursprünglich auf die Beschaffung von Anlage- kapitalien zu genossenschaftlichen Wasserlaufsberichtigungen und landwirtschaftlichen Ent- und Bewässerungsanlagen beschränkt, wurde die Wirksamkeit der Bank durch das Gesetz vom 1. Juni 1872 auf die Beschaffung von Anlagekapitalien zu Ortsentwässerungsanlagen und zur Herstellung von bauplanmässigen Ortsstrassen ausgedehnt. Die Rentenbank ver- mittelt die von ihr zu unterstützenden Landeskulturzwecke in der Weise, dass vom Unter- nehmer eine vierteljährlich zahlbare Rente nach 4½ % des erforderlichen Anlagekapitals auf die Zeit von 38 Jahren als Reallast seines Grundstückes übernommen wird, wogegen die Bank den entsprechenden Kapitalbetrag, das ist der 21 fache Betrag der Rente, in 3½ % (nach dem alten Gesetze vom 26. Nov. 1861 in 4 % auf die Zeit von 41 Jahren) Schuldscheinen, genannt Landeskultur-Rentenscheine, gewährt. Die Tilgung der Landes- kultur-Rentenscheine geschieht sowohl im Wege der Auslosung als auch durch Ankauf. Zahlstellen: Dresden: Kgl. Landeskulturrentenbank; Leipzig: Kgl. Lotterie-Darlehns- kasse; Kgl. Haupt-Zollämter zu Eibenstock, Freiberg, Grimma, Meissen u. Schandau; Kgl. Bezirks-Steuereinnahmen zu Auerbach, Borna, Dippoldiswalde, Flöha, Glauchau, Grossen- hain, Kamenz, Marienberg, Oelsnitz i. V., Oschatz, Pirna, Rochlitz und Schwarzenberg; Dresden: Sächsische Bank und Filialen; Döbeln: Döbelner Bank und Filialen; Zwickau: Ed. Bauermeister; Bautzen u. Löbau: G. E. Heydemann; Plauen i. V.: Vogtländische Bank; Neustadt i. S.: Neustädter Bank; Werdau: Sarfert & Co.; Frankenberg: Vereinsbank. 4 % Landeskultur-Rentenscheine, Serie I und II. In Umlauf Ende 1900: M. 6 380 400 in Stücken à Thlr. 100 u. 500 = M. 300 und 1500. Zs.: 1./1., 1./7. Kurs Ende 1890–1900: 102.25, 102.50, 102.40, 103.25, 104.50, 104.10, 102.60, 103, 102, 101, 101.50 %. Notiert in Dresden, Leipzig. 3½ % Landeskultur-Rentenscheine. In Umlauf Ende 1900: M. 20 722 500 in Stücken à M. 300, 1500, 6000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1890–-1900: 93, 92, 94.75, 94. 100, 100.80, 100, 98.25, 95.60, 90 (kl. 93.75), 88.25 (kl. 91.75) %. Notiert in Dresden und Leipzig- Verjährung der Coupons in 3 J., der ausgelosten Stücke in 30 J. n. F. Ö― = Landständische Bank des Königlich Sächsischen Markgraftums Oberlausitz in Bautzen mit Filiale in Dresden. Die Landständische Bank ist ein von den Ständen des Kgl. Sächs. Markgraftums Oberlausitz im Jahre 1844 errichtetes Geldinstitut. Zweck: Durch Errichtung eines Central- punktes zur Anlegung und Ausleihung von Geldern dem landwirtschaftlichen Grundbesitze im Königreich Sachsen, vorzugsweise in der Oberlausitz, die demselben nötigen Geldmittel gegen Hypothek zu verschaffen etc. Sie ist unter anderm berechtigt, Pfandbriefe heraus- zugeben; nach Verordnung des Kgl. Ministeriums der Justiz vom 22. Dez. 1899 sind zur Anlegung von Mündelgeldern die Pfandbriefe und gleichartigen Schuldverschreib. der Land- ständischen Bank geeignet; ebenso darf nach Verordnung des Kgl. Ministeriums der Justiz Mündelgeld im Falle des §$ 1808 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch bei der Landständischen Bank zu Bautzen und deren Filiale zu Dresden angelegt werden; diese Anlage kann durch Einlage in die Sparbank oder in lauf. Rechnung erfolgen. ―――――