144 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. in den Jahren mit gerader Endzahl frs. 50 000, in denen mit ungerader Endzahl frs. 60 000, im Jahre 1915 frs. 50 000; in den Jahren 1916–18 werden alle Lose mit frs. 100 ausbezahlt. Nieten frs. 100. Zahlst. in Deutschland keine, in Lüttich: Stadtkasse. Kurs Ende 1890–1900, In Berlin: 84, 82.50, 81, 81, 82, 82, 84, 84, 80.50, 83, – M. ber Stück. – In Frankfurt a. M.: 128.50, 126, 124, 124, 127, 133, 132, 131, 136, 125, 136 %. Verj. der Coup. in 5, der verlosten Stücke in 30 J. n. k. Usance: Mangels Coup.-Bogen sind in 1875 auch die mit deutschem Stempel ver- sehenen Stücke eingezogen und durch neue mit gleichen Nummern ersetzt, auf denen das Reichskanzleramt event. auf Antrag die Umlaufsfähigkeit kostenfrei bescheinigt; nur mit dieser Bescheinigung versehene Stücke sind lieferbar. Ostende. Ostender 25 frs.-Lose von 1858 (unverzinslich). frs. 1 000 000 in 40 000 Losen à frs. 25 (1871 in Deutschland abgest. 213 Stück). In Umlauf Ende 1900: unverlost 13 656 Lose. Verl.: 1. März und 1. Sept. pr. 4 Monate später. Tilg.: Letzte Ziehung 1. Sept. 1913. Hauptgewinn frs. 3000, in der letzten Ziehung frs. 1100; kleinster Betrag stets frs. 30, Zahlst.: Ostende: Stadtkasse. Plan 1900–1912: In jeder Ziehung 1 à frs. 3000, 20 à 100, 500 à 30, zus. jährl. 1042 Lose mit frs. 40 000; 1913: I. Zieh.: 1 à frs. 3000, 20 à 100, 500 à 30; II. Zieh.: 1 àa frs. 1100, 630 à 30. Kurs Ende 1888–1900: 60, 50, 45, 40, 25, 32, 36, 40, 49, 50, 50, 55, 60M. pro Stück. Notiert Frankf. a. M. Bosnien und Hercegovina. Staatsrechtliche Verhältnisse: Die ehemals türkischen Provinzen (51 028 qkm) wurden im russisch-türkischen Kriege von Osterreich-Ungarn okkupiert und gingen durch den Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878 in die Verwaltung Österreich-Ungarns über. Die Okku- bation wurde am 21. April 1879 von der Türkei anerkannt. Die Landesregierung befindet sich in Sarajevo und untersteht dem gemeinsamen Ministerium Osterreich-Ungarns unter verfassungsmässiger Verantwortlichkeit des letzteren. Budget: Einnahmen Ausgaben Überschuss 1895 K. 28 169 980 K. 28 021 440 K. 148 540 1896 „28 827 180 „ 28 736 592 „90 388 1897 „ 36 331 360 „ 36 174 206 „ 157 154 1898 „ 38 488 500 „38 371 640 „ 116 860 1899 „ 39 098 500 38 993 3560 „104 940 1900 „ 41 654 881 „ 41 526 368 „ 128 513 4 % Bosnisch-Hercegovinische Landes-Anleihe von 1895. K. 24 000 000 in Stücken. à K. 200, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1. Febr., 1. Aug. Tilg.: Innerhalb längstens 60 Jahren nach einem Verlosungsplan; von 1905 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank, Frankfurter Filiale der Deutschen Bank. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum jeweiligen Tageskurse von kurz Wien. Aufgelegt am 10. Febr. 1896 zu 97.75 %. Kurs Ende 1896–1900: In Berlin: 97.30, 97.10, 94, 89.50, 86.10 %. – In Frankfurt a. M.: 97.45, 96.70, 94, 90, 86 %. 4½ % Bosnisch-Hercegovinische Eisenbahn-Landes-Anleihe von 1898. Begeben auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 7. Juli 1898 (R.-G.-Bl. Nr. 122) und des Gesetz- artikels Nr. XXIV von 1898 zum Zwecke des Baues einer schmalspurigen Eisenbahn von der Station Gabela der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahnen bis zur Dalmatiner Grenze und in der weiteren Fortsetzung dieses Bahnbaues in der Richtung gegen die Bocche di Cattaro für die erforderliche Teilstrecke, welche die zur Hercegovina gehörige Sutorina durchquert, endlich für eine von der erstgenannten Bahnlinie abzweigende Flügelbahn nach Trebinje und eine zweite bis zur Dalmatiner Grenze in der Richtung nach Gravosa (Ragusa) K. 22 000 000 in Stücken à K. 200, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1. April, 1. Okt. Tilg.: Nach einem Tilgungsplan binnen längstens 60 Jahren; in den ersten 6 Jahren durch halbjährl. zu bewirkenden Rückkauf, nach Ablauf dieser 6 Jahre durch Verl. am 1. Juli (erstmalig am 1. Juli 1905) per 1. Okt.; vom 1. Juli 1905 ab Verstärkung u. Totalkündigung zulässig. Sicher- heit: Für die pünktliche Verzinsung u. Rückzahlung dieser Anleihe haftet das gesamte Landes- vermögen Bosniens u. der Hercegovina, sowie die Einkünfte derselben. Ausserdem ist die für die Verzinsung u. Amortisation dieser Eisenbahnanleihe erforderliche Annuität dadurch be- sonders sichergestellt, dass auf Grund des § 2 der oben angegebenen gesetzlichen Bestimmungen durch längstens 10 aufeinanderfolgende Jahre die zur Bestreitung der Zinsen und Amortisations- raten für dieses Anlehen, sowie die zur Deckung des eventuellen Betriebsdeficites in den ersten Jahren des Betriebes der früher erwähnten Bahn erforderliche Summe bis zur Maximal- höhe von K. 1 600 000 jährlich an Bosnien und die Hercegovina aus den Zinsen der gemein- samen Aktiven der österreichisch-ungarischen Monarchie vorgestreckt wird. Diese Aktiven stehen unter Verwaltung des gemeinsamen Finanzministers. Die an Bosnien und Herce- govina aus obigen Aktiven zu gewährenden Vorschüsse sind aus deren Landeseinnahmen zu verzinsen, während eine Rückzahlung der Vorschüsse nur dann und insoweit zu erfolgen hat, als reine Betriebsüberschüsse der mehrerwähnten Eisenbahn vorhanden sein werden.