248 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Commerzbank in Warschau mit Filialen in St. Petersburg, Lodz, Sosnowice, Czenstochau, Lublin u. Kalisch. Gegründet: Im Jahre 1870. Neues Statut vom 6. Mai 1898. Zweck: Betrieb von Bankgeschäften in ausgedehntestem Sinne. Kapital: Rbl. 12 000 000 in 48 000 Aktien à Rbl. Papier 250 nach Erhöhung um Rbl. 3 000 000 auf G.-V.-B. vom 21. Mai 1898, letztere zu Rbl. 425 per Aktie zum Bezuge den alten Aktionären angeboten. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Jan.-Mai. Stimmrecht: Je 10 Aktien = 1 St., Maximum 10 St. Gewinn-Verteilung: 6 % Div., vom Überschuss 10–15 % zum R.-F., 20 % Tantieme, Rest als Super-Div. Sobald die Reserve den dritten Teil des Stammkapitals erreicht hat, dürfen die Zs. der dem R.-F. überwiesenen Gewinnquote auf G.-V.-B. der zur Verteilung be- stimmten Div. zugerechnet werden, hat die Reserve die Hälfte des Stammkapitals er- reicht, so darf auf G.-V.-B. die gesamte, dem R.-F. zuzuwendende Summe ebenso wie die verfallenen Div.-Coup. der Div. zugezählt werden. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Kassa 1 052 929, lauf. Rechnung mit Reichsbank u. Privatbanken 1 201 883, diskont. Wechsel mit mind. 2 Unterschriften 16 370 605, diskont. Solawechsel hypothek. gesichert 995 600, Wechsel zum Inkasso 1 528 423, verloste Effekten u. Coup. 159 648, terminierte Darlehen gegen Unterlage von Wertpapieren 687 165, Dar- lehen on call gegen Unterlage von Wertpapieren 9 033 520, eigene Effekten 1 557 738, Effekten des R.-F. 5 650 000, Wechsel in fremder Valuta 425 351, Korrespondenten 14 890 777, Immobilien 309 275, transitorisches Kto 649 328. Passiva: A.-K. 12 000 000, R.-F. 5 650 983, Spec.-R.-F. 250 000, Girokto 7 866 975, verzinsl. Einlagen 5 200 265, Rediskto 1 838 309, Korrespondenten 18 740 794, nicht erhob. Div. 3611, R.-F. für Rück-Zs. 1 266 431, transitorisches Kto 1 414 835, Reingewinn 1 457 703. Sa. Rbl. 54 689 905. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handlungsunkosten 616 686, Abschreib. auf Immobilien u. Mobilien 3124, do. auf Verluste 179 780, Staatsabgabe 143 909, Gewinn: R.-F. 73 770, Tant. des V.-R. 110 655, do. des Dir. u. der Beamten 36 885, 10 % Div. 1 200 000, Vortrag auf 1901 36 392. – Kredit: Vortrag a. 1899 774, Zs. 1 722 801, Provisionen 302 368, Kurs- gewinn u. Zs. auf auswärtige Wechsel 67 008, do. auf Effekten 62 583, Eingänge früher abgeschr. dubioser Forderungen 10 001, Zs. des R.-F. 235 666. Sa. Rbl. 2 401 201. Kurs Ende 1883–1900: –, 84, 82.25, 82, –, 80.25, 84.10, 95, 87, 99, 117, 135, 135, –, –, 195, 172, 150 %. Notiert in Berlin. Dividenden 1890–1900: 10, 8, 9, 10%, 11, 11, 10¾/, 9 ¾, 10⅝, 10, 10 %. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Direktion: Carl Deike; Vice-Dir. Alb. Sawicki. Verwaltungsrat: Präs.: Baron Leopold von Kronenberg; Vice-Präs.: Casimir Natanson, Stanislas Brun; Mitglieder: Wasili Ewreinow, Edmund K. Fuchs, Georg Meyer, Adam von Michalski, Baron Gustav von Taube, Hipolit Wawelberg, Wilhelm Wellisch, Peter Wertheim, Miecislas Fürst Woroniecki, Carl Deike, Dir. Zahlstellen: Eigene Kassen; Berlin: Mitteldeutsche Creditbank. Im Jan. werden 6 % auf die Div. abschlägig, der Rest nach der G.-V. in Papierrubeln gezahlt. Beim Handel an der Berliner Börse seit 13. Jan. 1898 Rbl. 100 = M. 216, vorher Rbl. 100 = M. 320. Der Coup. für die Rest-Div. ist v. 1. Jan. des Folgejahres bis zum Zahlungstage mitzuliefern. Dänische Landmannsbank, Hypotheken- und Wechselbank in Kopenhagen. (Den danske Landmandsbank, Hypothek- og Vekselbank. Aktieselskab.) Gegründet: Im Jahre 1871. Statut zuletzt geändert am 20. Jan. 1886. Zweck: Die Bank wirkt hauptsächlich als Hypotheken- und Wechselbank, teils zieht sie die gewöhnlichen Bankgeschäfte in ihre Thätigkeit hinein. Kapital: Kr. 24 000 000 in Aktien à Kr. 400 u. 2000. Hypothek-Obligationen: Die Pfandbriefe lauten auf Inhaber, können jedoch spesenfrei auf Namen umgeschrieben werden. Die Pfandbr. betreffende Bekanntmachungen werden ausser in Kopenhagen auch durch mehrere deutsche Blätter veröffentlicht. Ausserdem sind noch folgende Bestimmungen hervorzuheben: 1) Unter der Kontrolle des Ministers des Innern und eines vom Verwaltungsrate der Bank ernannten Beigeordneten u. nach dem Gesetz vom 25./3. 1872 wird gleichzeitig mit der Ausstellung von Pfandbriefen ein ebenso grosser Betrag von den der Bank gehörenden Hypotheken-Verschreibungen hinterlegt, welche letzteren gesichert sind innerhalb % des Wertes der Landgüter oder der Hälfte des Wertes anderer fester Be- sitztümer, taxiert nach den Regeln für die Schätzung bei Darlehen von Pupillengeldern. Hierdurch wird die vorzugsweise Befriedigung der Pfandbriefe mit der Massgabe sicher- gestellt, dass niemals ein grösserer Betrag von denselben cirkulieren kann, als Hypo- theken-Verschreibungen nach obigen Bestimmungen mit kontrollierter Aufschrift hinter- legt worden sind.