Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 251 4 % Pfandbriefe von 1897. Fmk. 8 000 000 = M. 6 480 000 in Stücken à Fmk. 500, 1000, 2000, 5000 = M. 405, 810, 1620, 4050. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. am 2. Jan. per 1. Juli vom Jahre 1899 ab nach einem Tilgungsplane bis 1. Juli 1953, vom 1. Juli 1907 ab Verstärkung und Totalkündigung mit 6 monat. Frist zulässig. Sicherheit: Wie oben. Zahlst. wie Pfandbr. von 1895. Zahlung der Zs. und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Mark. Aufgelegt in Hamburg am 1. Sept. 1897 Fmk. 4 000 000 = M. 3 240 000 zu 101 %. Kurs Ende 1897–1900: 101, 99.75, 96.40, 89.50 %. Notiert in Hamburg. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verlosten Pfandbr. in 15 J. n. F. 4½ % Pfandbriefe von 1900. Fmk. 10 000 000 = M. 8 100 000 = Kr. 7 200 000 in Stücken à Fmk. 1000, 2000, 5000 = M. 810, 1620, 4050 = Kr. 720, 1440, 3600. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilg.: Vom 1. April 1905 ab durch Verl. am 1. Okt. per 1. April des folgenden Jahres mit jährl. Fmk. 250 000 bis spät. 1. April 1944, vom 1. April 1905 ab Verstärkung und Totalkünd. mit 6 Monate Frist zulässig. Zahlst. wie Pfandbr. von 1895. Zahlung der Zinsscheine und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Hamburg in Mark. Aufgelegt am 2. Febr. 1900 in Hamburg Fmk. 4 000 000 = M. 3 240 000 = Kr. 2 880 000 zu 99 %. Kurs Ende 1900: 97.50 %. Notiert in Hamburg. Verj. der Zinsscheine in 10 J., der verlosten Pfandbr. in 15 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Maximum ⅓ der in der G.-V. abgegebenen St. Gewinn-Verteilung: 10 % zum R.-F., sodann bis zu 6 % des A.-K. zur Gewinnreserve; vom Überschuss die Hälfte, jedoch nicht mehr als 2 % des A.-K. zur Gewinnreserve, die andere Hälfte zum R.-F., bis derselbe 25 % des A.-K. erreicht hat, ein event. Überschuss wird der Gewinnreserve der Empfänger von Darlehen gutgeschrieben; aus der Gewinn- reserve der Aktionäre dürfen nicht mehr als 6 % verteilt werden; solange nicht der übrigbleibende Betrag des Fonds 5 % des A.-K. erreicht, auch darf der höchste Dividenden- betrag 8 % nicht übersteigen. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Stehende Anleihen 1 240 000, Amort.-Anleihen 30 353 923, kündbare Anleihen 1 440 050, Vorschüsse 5420, hiesige Debitoren 657 570, auswärt. De- bitoren 469 460, Pfandbrief-Anleihekosten 286 972, verfall. Annuitäten u. Zs. 34 331, auf- gelauf. Annuitäten u. Zs. 343 048, Mobilien 1000, Kassa 76 544. – Passiva: A.-K. 3 000 000, R.-F. 373 529, Gewinnreserve 114 377, Pfandbr. 30 582.500, verfall., nicht eingelöste Coup. 6143, aufgelauf. Pfandbrief-Zs. 567 880, Kreditoren 27 260, eingezahlte, nicht verfall. Annui- täten u. Zs. 7869, alte Div. 240, Reingewinn 228 521. Sa. Fmk. 34 908 318. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbrief-Zs. 1 220 890, Verwaltungskosten 44 358, Ab- schreib. auf Mobilien 2325, Reingewinn 228 521. – Kredit: Zs. von stehenden Anleihen 55 800, do. von Amort.-Anleihen 1 324 807, do. von kündbaren Anleihen 68 610, Extra-Zs. 46 878. Sa. Fmk. 1 496 095. Gewinn-Verwendung: Zum R.-F. 39 437, 6 % Div. 172 500, zur Gewinnreserve 16 584. Dividenden 1895–1900: 2, 6, 6, 6, 6, 6 %. Direktion: Vors. Prof. Alfr. Kihlman, stellv. Vors. Kommunalrat F. W. Grönqvist, Ober-Dir. Freiherr Seb. Gripenberg, K. H. Renlund, Bank-Dir. O. Stenroth, Julius Tallberg, Prof. Dr. Donner. Leitender Direktor: Dr. August Ramsay. Staatskommissar: Hofgerichtsrat Dr. jur. Julius Grotenfelt. Förenings-Banken in Finland, Helsingfors. (Vereinsbank in Finland. Helsingfors.) Gegründet als Aktiengesellschaft im Jahre 1862, Statuten vom Kaiserlichen Senate Fin- lands vom 21. Mai 1862 bestätigt. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt, den Geldumlauf behufs des Ackerbaues, der Industrie und des Handels Finlands zu erleichtern. Durch Beschluss der Generalversammlung vom 18. März 1895 ist die Vereinsbank ermächtigt worden, die wegen Gewährung von Darlehen mit längerer Tilgungszeit entweder gegen Hypothek in städtischem Grundbesitz oder gegen Schuldverschreibungen der Städte er- forderlichen Geldmittel durch Ausfertigung von Pfandbriefen anzuschaffen und zwar im Gesamtbetrage von 15 000 000 Finländ. Goldmark = 12 150 000 Reichsmark. Die Pfandbriefe sind sichergestellt durch ein besonderes, unter der Aufsicht und unter Verschluss des vom Kaiserlichen Senate ernannten Staatskommissars zu bestellendes Pfand, bestehend aus Hypotheken oder mit Genehmigung der Regierung ausgegebenen Kommunal-Obligationen und ausserdem, wenn es zur Ergänzung des Betrages erforder- lich ist, aus zinstragenden Staatspapieren; der Gesamtbetrag dieser Werte soll den Nominalbetrag der jeweilig umlaufenden Pfandbriefe um wenigstens zehn Prozent über- steigen. Die den Pfandbrief-Inhabern verpfändeten Hypotheken müssen auf in der Hauptstadt Helsingfors oder in einigen der grössten Provinzialstädte Finlands belegenen, gegen Feuersgefahr dauernd versicherten Grundeigentum eingetragen sein und zwar innerhalb 50 % des Taxwertes, nur die am besten gelegenen Häuser in Helsingfors dürfen bis zu 60 % ihres Wertes beliehen werden. Für die Erfüllung ihrer Ver- pflichtungen aus diesen Pfandbriefen haftet die Bank nicht nur mit dem obrigkeitlich