252 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. kontrollierten Pfand, sondern ausserdem auch mit ihrem gesamten sonstigen Vermögen. Kapital: Finl. M. 4 000 000. Reservefonds Ende 1900: Finl. M. 8 714 677. An Divi- denden wurden gezahlt von 1890–95: 20 %, 1896–97: 21 %, 1898–1900: 22, 23, 24 %. 3½ % Pfandbriefe der Vereinsbank in Finland. In Umlauf Ende 1900: Finl. M. 10 156 437, in Stücken à Deutsche Reichsm. 500, 1000, 2000 = Finl. M. 617, 1234, 2468. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Tilgung: Vom 1. Nov. 1896 ab durch Verlosung am 1. Mai per 1. Nov. inner- halb 56 Jahren, vom 1. Mai 1905 ab Verstärkung und Totalkündigung mit 6 Monaten Frist zulässig. Zahlstellen: Berlin: Direction der Disconto-Gesellschaft; Hamburg: Norddeutsche Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke in Deutschland in Deutscher Reichsmark. Aufgelegt in Hamburg am 24. Mai 1895: M. 3 000 000 zu 96.75 %. Kurs Ende 1895–1900: 96.50, 96, 95.50, 92.50, 83, 83 %. Notiert in Hamburg. Verj. der Zs. und der ausgelosten Oblig. in 10 J. n. F. Bilanz am 31. Dez. 1900: Bank-Abteilung: Aktiva: Kassa 2 669 934, Portefeuille 65 347 702, Staatsanleihen u. Oblig. 7 317 768, Debitoren 30 202 114, Diverse 1 126 882, Immobilien 1 887 382, Rechnung der Bank mit der Hypoth.-Abteilung 3 103 203. Passiva: A.-K. 4 000 000, R.-F. 8 714 677, Depositen 87 792 218, Kreditoren 8 011 883, Diverse 1 533 840, Gewinn 1 602 367. Sa. Finl. M. 111 654 985. Hypotheken-Abteilung: Aktiva: Hypoth.-Darlehen 12 638 652, Diverse 786 461. — Passiva: 3½ % Oblig. 10 156 437, Rechnung mit der Bank 3 103 203, Diverse 165 473. Sa. Finl. M. 13 425 113. Hypothekenverein für die Schonen'schen Städte. (Skanska Intecknings Aktiebolaget in Malmö.) Kapital: Kr. 500 000 in Aktien à Kr. 500. Reservefonds inkl. Zuweisung pro 1900: Kr. 128 967, „ Kr. 90 000, Garantiefonds: Kr. 500 000. Dividenden pro 1896–1900: % . 4 % Schonen-Städte-Pfandbriefe von 1886, Kr. 5 000 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1900: Kr. 4 604 800 in Stücken à Kr. 400, 2000, 4000 = M. 450, 2250, 4500. Zs.: 1. Juni, 1. Dez. Tilg.: Durch halbjährliche Verl. am 1. März u. 1. Sept. per 1. Juni resp. 1. Dez. innerhalb 60 Jahren; von 1901 ab Verstärkung und Totalkündigung zu- lässig. Zahlst.: Hamburg: L. Behrens & Söhne; Malmö: Skanes Enskilda Bank; Kopen- hagen: Dänische Landmannsbank, Hypotheken- und Wechselbank. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke in Hamburg in M. Aufgelegt in Hamburg am 1. Juni 1886 zu 98 %. Kurs Ende 1890–1900: 99.25, 96.75, 97.75, 99, 101.25, 100.75, 100,75, 100.30, 99.50, 93, 94 %. Notiert in Hamburg. 0 0 Internationale Bank in Luxemburg (Luxemburger Bank) mit Filialen in Metz und St. Johann-Saarbrücken und Kommanditen in Amsterdam, Berlin, Trier, Paris. Gegründet: Am 8. März 1856. Dauer: 99 Jahre vom 8. März 1856 ab. Zweck: Betrieb von Bankgeschäften aller Art. Ferner ist die Bank zur Notenausgabe be- rechtigt. Die Ges samtausgabe von Banknoten darf ohne Genehmigung der Grossherzogl. Luxemburgischen Staats-Regierung, solange die erste Serie von frs. 10 000 000 nur aus- gegeben ist, den doppelten Betrag des jeweilig eingezahlten Aktienkapitals nicht über- schreiten. Bei der Ausgabe w eiterer Serien Aktien soll die Banknoten-Emission in ein- facher Progression ihren Fortgang nehmen. Der Totalbetrag der auszugebenden Bank- noten darf niemals den Betrag der vorhandenen, statutenmässig diskontierten oder ge- kauften Wechsel und der Barvorräte der Bank übersteigen. Zur Einlösung der Noten ist stets ein hierzu ausschliesslich bestimmter Barvorrat an geprägten Münzen, Gold- und Silberbarren bereit zu halten, welcher mindestens einem Drittel des Betrages sämt- licher im Umlauf befindlichen Noten gleichkommen muss. Ferner darf die Bank Hypothekengeschäfte betreiben und zwar nur zur ersten Stelle. Das Kapital muss wenigstens frs. 2000 und soll höchstens die Hälfte des Wertes der Immobilien betragen, welche zum Unterpfand bestimmt werden. Industrielle Werte sind von der Hypothekar- Garantie ausgeschlossen. Gegen diese Ausleihungen ist der Bank gestattet, bis zum Betrage der von ihr dargeliehenen Kapitalien Obligationen auszugeben. Der Betrag, bis zu welchem die Bank aus eigenen Mitteln Kapitalien auf Hypotheken darzuleihen ver- te ist, soll den zwanzigsten Teil des eingezahlten Aktienkapitals und niemals frs. 1 000000 übersteigen. Auch ist die Bank berechtigt, Darlehen an Gemeinden, Kor- porationen und Syndikate auch ohne hypothekarische Sicherheit zu gewähren und bis zum Betrage der denselben dargeliehenen Kapitalien OÖbligationen auszugeben. Der Betrag dieser Darlehen zusammen mit den hypothekarischen Darlehen soll die fest- gestellten Grenzen nicht überschreiten. Die Bank ist verpflichtet, der Grossherzogl.