262 Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. Pester Ungarische Commercial-Bank in Budapest V, Dorotheagasse 1. Gegründet: Am 14./10. 1841. Dauer bis zum Jahre 2000. Neuestes Statut vom 9./2. 1901. Zweck: Betrieb von Bank- und Handelsgeschäften jeder Art; sie ist berechtigt, Hypotheken- darlehen an Eigentümer unbeweglicher Güter mit Inbegriff von Häusern auf lange oder kurze Frist zu gewähren, deren Rückzahlungen sowohl auf einmal, als auch in Raten oder Annuitäten bedungen werden können, ferner Darlehen an den Staat oder an staat- liche Anstalten (Unternehmungen), an Municipien, Städte, Gemeinden und andere zur Ausschreibung von öffentlichen Lasten berechtigte Korporationen, soweit dieselben zur Aufnahme solcher Darlehen durch das Gesetz oder durch gesetzmässig erwirkte Bewil- ligung berechtigt sind, nicht nur gegen hypothekarische Sicherstellung, sondern auch ohne solche, gegen Zusicherung der Verzinsung und Rückzahlung mittels Umlagen oder sonstigen Einnahmen, event. gegen andere Sicherstellungen; ferner Unternehmungen oder Gesellschaften, welche die Verbesserung von Grund und Boden, die Herstellung. Erhaltung oder den Betrieb von Kommunikationsmitteln, welcher Art immer, zu Wasser oder zu Lande, oder deren Bauausführungen zum Zwecke haben, zu unterstützen. indem sie diesen Unternehmungen oder Gesellschaften Kredite oder Darlehen gegen Bedeckung durch Hypotheken, Faustpfänder oder andere Sicherstellung, insbesondere auch gegen Garantie, welche von Landes-, Bezirks- und Ortsgemeinden oder in sonst zulänglicher Weise geleistet werden. gewährt. Auf Grund dieser Darlehensgeschäfte ist die Bank berechtigt, bis zur Höhe der Summen, welche die Darlehensnehmer aus diesen Geschäften der Bank schulden, Pfandbriefe oder zinstragende Schuldverschreibungen (Kommunal-Obligationen), welche im Wege der Verlosung zurückgezahlt werden, aus- zugeben. Zur besonderen Sicherstellung der Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen dienen die gesamten Forderungen, auf Grund deren Pfandbriefe resp. Kommunal-Obli- gationen emittiert werden, ferner der Specialsicherstellungsfonds und gleichberechtigt mit den andern Gläubigern das Aktienkapital und die Reservefonds der Bank. Die Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen der Bank geniessen in Ungarn Steuerfreiheit und stellen mündelsichere Wertpapiere dar. Der Sicherstellungsfonds betrug Ende 1900 für die Pfandbriefe K. 6 794 560, für die Kommunal-Obligationen K. 7 850 941; die Reserve K. 25 600 000. Kapital: K. 30 000 000 in Aktien à K. 1000. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. 4 % 4 % 4 % Pester Ungarische Commercialbank-Pfandbriefe, Serie II. K. 20 000 000 in Stücken à K. 200, 1000, 2000, 10 000. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Durch Auslosung inner- halb 50 Jahren. Die Bank verpflichtet sich, bis zum 1. Juli 1904 Verlosungen von Pfandbriefen II. Serie nur insoweit vorzunehmen, als die Schuldner der dieser Serie zu Grunde liegenden Hypothekendarlehen thatsächlich aus eigenem Antriebe Rück- zahlungen leisten, sie begiebt sich somit bis zum 1. Juli 1904 des Rechtes einer Konversion. Zahlstellen: Berlin: Nationalbank für Deutschland: Hamburg: L. Behrens & Söhne; Wien: Österreichische Länderbank; Budapest: Gesellschaftskasse. Die Zahlung der Coupons und verlosten Stücke erfolgt ohne jeden Abzug in Deutschland zu dem jeweilig notierten Kurse von kurz Wien. 1 K. = M. 0.85. Aufgelegt in Berlin und Hlamburg K. 6 000 000 am 9. April 1896 zu 98.75 % Kurs Ende 1896–1900: In Berlin: 99.50, 99.75, 98.75, 95, 92.50 %. – In Hamburg: 99.50, 99.25, 98.40, 95, 92.50 %. Verj. der Coup. in 6 J., der verlosten Pfandbr. in 20 J. n. F. steuerfreie Pfandbriefe, Serie III. K. 30 000 000 in Stücken à K. 200, 1000, 2000, 10 000. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Durch Ankauf oder durch Verlosung innerhalb 50 Jahren. Die erste Verlosung findet im Januar 1898 statt; Verstärkung und Total- kündigung mit sechsmonatiger Frist jederzeit zulässig, doch muss die Verfallzeit der solcher Weise zur Einlösung gelangenden Pfandbriefe wenigstens 12 Monate, vom Tage der Ausstellung des Pfandbriefes an gerechnet, betragen. Zahlstellen: Berlin: National- bank für Deutschland; in Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann; in Hamburg: L. Behrens & Söhne; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Wien: Österreichische Länderbank; Budapest: Gesellschaftskasse. Zahlung der Zinsen und der verlosten Stücke in Deutschland ohne jeden Abzug zum jeweilig notierten Kurse von kurz Wien IERk. 8385 UEmn geführt in Berlin im Okt. 1897; erster Kurs am 25. Okt. 1897: 99.75 %; in Hamburg am 22./2. 1899 zu 98.75 %. Kurs: In Berlin Ende 1897–1900: 99.75, 99, 95, 92.50 %. – In Hamburg Ende 1899–1900: 95, 92.50 %. Verj. der Coup. in 6 J., der verlosten Stücke in 20 J. n. FE. steuerfreie Kommunal-Obligationen, Serie II. K. 30 000 000 = M. 25 500 000 in Stücken à K. 200, 1000, 2000, 10 000 = M. 170, 850, 1700, 8500. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch Kauf oder durch Verlosung zu 102 % binnen 50½ Jahren; die erste Auslosung erfolgt im September 1898, doch muss die Verfallzeit der solcher Weise zur Einlösung gelangenden Kommunal-Obligationen in minimo 12 Monate, vom Tage der Ausstellung der Kommunal-Obligation an gerechnet, betragen. Die Bank kann vom I. April 1905 ab die Auslosung beliebig verstärken oder Gesamtkündigung der in Umlauf befindlichen Obligationen mit 6 Monaten Frist eintreten lassen. Zahlstellen: Berlin: Nationalbank