Österreich-Ungarische Eisenbahnen. 349 Die Dauer der Koncession ist gemäss dem oben erwähnten Vertrage mit der Stadt vom 23./11. 1895 und der Koncession vom 22./10. 1897, Z. 5375/I, bis 31./12. 1948 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist fallen sämtliche Strassenbahnanlagen samt allen Leitungen und der zur Erzeugung der elektrischen Kraft bestimmten Centralstation samt deren Zubehör ohne weiteres und unentgeltlich der Stadtgemeinde Graz heim. Das dermalige Depot bleibt Eigentum der Gesellschaft. Dasselbe gilt, mit Aus- nahme der Centralanlage und der zur Bahnanlage gehörigen Wartehallen und eventuellen Personen-Aufnahmsgebäude, auch von anderen Gründen und Baulichkeiten, welche die Gesellschaft bis zum Ablaufe der Vertragsdauer erworben haben wird. Die Stadtgemeinde Graz hat jedoch das Recht, den der Gesellschaft vorbehaltenen, unbeweglichen Besitz zum gerichtlichen Schätzwerte abzulösen; doch hat sie, wenn sie von diesem Rechte Ge- brauch machen will, dies der Gesellschaft ein Jahr vor Ablauf der Vertragsdauer schrift- lich zu erklären. Das rollende Material sowie die in diesem Paragraphen bezeichneten Warenvorräte sind von der Stadtgemeinde Graz zum Schätzwerte zu erwerben. Infolge der neu erteilten Koncession vom 22. Okt. 1897 geniesst die Grazer Tram- way-Gesellschaft Befreiung von der Einkommensteuer auf 15 Jahre vom 22. Okt. 1897 ab gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über Bahnen niederer Ordnung vom 31. Dez. 1894. Zweck: a) der Bau und Betrieb der ihr koncessionierten Strassenbahnen; dann die Errich- tung, der Bau und Betrieb sowie die Erwerbung und Pachtung von anderen Strassen- oder Kleinbahnen in Graz und Umgebung mit Pferde- oder Motorenbetrieb auf Grund der in der Folge noch weiters zu erwirkenden Koncessionen; b) der Transport von Per- sonen und Frachten in Verbindung mit den der Gesellschaft gehörigen oder durch sie gepachteten Transportunternehmungen auf Grund der zu erwirkenden behördlichen Be- willigung; c) die Erwerbung und Verwertung von Realitäten, Grundstücken und anderen Liegenschaften zu Zwecken des Betriebes; d) die Errichtung und der Betrieb von elektrischen Beleuchtungsanlagen und Kraftübertragungen in Graz und Umgebung. Kapital: K. 4 000 000, urspr. fl. 700 000, durch Beschluss der G.-V. v. 22. Juni 1895 um fl. 900 000 auf fl. 1 600 00 erhöht, sodann durch Beschluss der ausserord. G.-V. vom 20. Juni 1901 auf K. 4 000 000 erhöht in 10 000 Aktien à K. 400. Das gesamte A.-K. wird in 50 Jahren von 1888 ab durch Ankauf getilgt; bis Ende 1900 getilgt K. 94 000. Gegen verloste Aktien werden Genussscheine ausgegeben, welche gleichen Anspruch mit den Aktien auf die zur Auszahlung gelangende Super-Div., sowie nach Auflösung der Ges. auf den nach Tilg. sämtlicher Aktien verbleibenden Überschuss haben. Aufgelegt fl. 700 000 in Frank- furt a. M. am 16. Aug. 1887 zum Kurse von 98½ %, wobei 1 fl. = 2 M. gerechnet; ferner fl. 140 000 zu 130 %, Bezugsrecht vom 1.–15. März 1896; fl. 410 000 zu 136 %, Bezugsrecht vom 23. März bis 7. April 1898; fl. 350 000 zu 150 %, Bezugsrecht vom 1.–14. Juni 1899. Die neuen Aktien sind gleich den alten lieferbar. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Semester. Stimmrecht: Je 5 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst wird das Erfordernis für die Tilgung des A.-K. bestritten, alsdann 4 % Div. Vom Rest 5 % zum R.-F. bis zu 20 % des A.-K., 10 % an V.-R., vertragsm. Tant., Überrest als Super-Div. auf Aktien und Genussscheine gleichmässig. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Bahnanlagen 2 088 630, Kraftstation 878 431, Realitäten 215 644, Wagenpark 850 748, Inventar 30076, Materialien 64 705, Monturen 13822, Kautionen 80 913, Kassa 13 584, Guthaben b. d. steiermärk. Escompte-Bank 88 182, Debitoren 27 908, Auslagen für im Bau begr. Linien 603 586. Passiva: A.-K. 3 106 000, amort. Aktien 94 000, Hypoth. 40 693, R.-F. 112 326, Spec.- R.-F. I 76 000, do. II 729 997, Ern.-F. 140 876, nicht eingelöste verloste Aktien u. Coup. 976, Kreditoren 271 953, Vortrag a. 1899 29 210, Reingewinn 354 198. Sa. K. 4 956 228. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Bankprov. u. Spesen 1021, Ern.-F. für die Gesamtanlage 90 000, Pensions-F. 862, Reingewinn 354 198. – Kredit: Betriebsüberschuss 415 020, Kontokorrent-Zs. 25 424, Bau-Zs. 5636. Sa. K. 446 080. Gewinn-Verwendung: Zur Aktientilgung 27 600, zum R.-F. 10 118, Tant. des V.-R. u. der Dir. 30 354, 8 % Div. 248 480, an die Genussscheine à fl. 8: 3760, Gewinnanteile der Stadt- gemeinde Graz 32 629, Vortrag auf 1901: K. 30 467. Gewinnbeteiligung der Stadt: Von dem nach Eröffnung des elektrischen Betriebes auf den dermalen bestehenden Linien folgenden ersten Geschäftsjahre an wird die Stadtgemeinde Graz an dem Gewinne der Grazer Tramway-Gesellschaft beteiligt. Die Stadtgemeinde Graz hat ein Drittel desjenigen Betrages als Gewinnanteil zu erhalten, welcher von dem ausgewiesenen Gewinne erübrigt, nachdem der zur Auszahlung einer Div. von 4 %, nebst einer Super-Div. von 2 % (sonach in Sa. 6 %) an die Aktionäre erforderliche Betrag in Abzug gebracht ist. Bei Berechnung des obengenannten Gewinnanteiles ist jedoch ein etwaiger Gewinnvortrag des Vorjahres auszuscheiden. Die Gewinnbeteiligung betrug 510 1900: KE. 23529. „% „ Kurs Ende 1890–1900: 96, 93.20, 92.40, 95, 114.50, 147.50, 158.10, 179, 148.60, 165, 169 %. Notiert in Frankfurt a. M. Usance: Seit 2. Jan. 1899 werden beim Handel fl. 100 = M. 170 gerechnet, vorher fl. 100 = M. 200. Dividenden: 1890–1900: 6, 6, 6, 6, 6½, 8, 8, 8, 8, 8, 8 %; Genussscheine 1894–1900: f. 5, 8, 8, 8, 8, 8, 8. Coup.-Verj.: 3 J. n. F. Zahlst.: Frankf. a. M.: Gebr. Sulzbach, Bass & Herz.