350 Ausländische Eisenbahnen. Verwaltungsrat: Präs. Dr. Moriz Ritter von Schreiner, Vice-Präs. Herm. Köhler, Gustav Behringer, Reinhold Eisl, Hans von Reininghaus, Josef Rochlitzer, Alfred Weinschenk. Betriebsleitung: Dir. u. Prokurist Camillo Angerer, technischer Leiter Ing. Jos. Pojatzi, Verkehrsleiter Peter Hildmann. K. K. privil. Kaiser Ferdinands-Nordbahn, Wien. Gegründet: Am 19. Mai 1836, letztes Statut von 1886. Staatsgarantie besteht nur für die Mährisch-Schlesische Nordbahn und zwar eine Jahreseinnahme, welche zur Verzinsung und Tilgung des begebenen Anlagekapitals (jetzt 4 % auf fl. Silb. 24 440 000) nötig ist, doch ist hierfür zunächst immer die Kaiser Ferdinands-Nordbahn mit ihrem Einkommen haftbar und event. erst dann der Staat. Staatliches Einlösungsrecht rücksichtlich des Hauptbahnnetzes ab 1. Jan. 1904; nach Ablauf der Koncession ist nur der Fahrpark zu vergüten, der allgemeine Reservefonds verbleibt der Gesellschaft. Das Einlösungsrecht kann rücksichtlich der Lokalbahnen jederzeit ausgeübt werden, nur für die Lokalbahn Bielitz- Wadowice-Kalwarya erst vom 1. Jan. 1904 angefangen. Zweck: Betrieb aller von der Gesellschaft bereits erbauten oder erworbenen Eisenbahnen, welche dem öffentlichen Verkehr zu dienen haben; Bau und Betrieb von verschiedenen Eisenbahnlinien, Bau und Betrieb von Zweig- und Schleppbahnen zu Industrie-Etablisse- ments. Kohlenwerken, Steinbrüchen etc., Kauf. Verkauf, Benutzung und Betrieb von Grundstücken, Wäldern. Bergwerken, Metall-, Maschinenfabriken etc. Bahngebiet: I. Strecken: Wien-Krakau 412,268 km, Wien-Nordbahn-Wien-Donauuferbahnhof 2.585 Km. Floridsdorf-Jedlersdorf 1,954 km, Verbindungsbahn in Süssenbrunn 0,510 km, Gänserndorf-Marchegg 18.177 km, Lundenburg-Zellerndorf 83,619 Km, Neusiedl-Grussbach 8.826 Km. Verbindungsgeleise in Laa – km (nicht im Betrieb), Lundenburg-Brünn 60, 403 km, Brünn-Olmütz 101,488 km. Olmütz-Sternberg 14,376 km, Nezamislitz-Prerau 27,940 km (letztere drei ehemals Mähr.-Schles. Nordbahn), Prerau-Olmütz 22,390 km, Schönbrunn- Troppau 28,336 km, Oderberg-Preuss. Grenze (Annaberg) 3,745 km, Dzieditz-Saybusch 31.909 km, Trzebinia-Preuss. Grenze (Myslowitz) 26,639 km, Szczakowa-Russ. Grenze (Granica) 1,871 km, Circumvallationsflügel in Krakau 8,076 km. Kojetein-Bielitz 180,517 km. Sa. I 1035.629 Km. II. Lokalbahn.: Drösing-Zistersdorf 11.423 km, Göding-K. K. ärar. Tabak- fabrik 1,894 km, Göding-Ungar. Landesgrenze (Holics) 0,814 km, Rohatetz- Strassnitz 11.987 km, Branowitz-Pohrlitz 8,472 km, Rohrbach i. M.-Gross-Seelowitz 2,613 km, Krem- sier-Zborowitz 16,651 km, Kojetein-Tobitschau 10,765 km, M. Weisskirchen-Krasna 24.646 km, W. Meseritsch- Wsetin 18,131 km, Krasna-Rofnau 13,054 km, Hotzendorf- Neutitschein 10,184 km, Zauchtl-Bautsch 39,011 km, Zauchtl-Fulnek 9,610 km Stauding-, Wagstadt 7,419 km, Troppau-Bennisch 30,144 km, Petrowitz-Karwin 10,161 km, Golle- schau-Ustron 5,380 km, Bielitz-Kalwarya 58,783 km, Lundenburg-Ungar. Grenze gegen Kutti 10,275 km. Sa. II 301,417 km. Sa. I und II 1337,046 km. Ferner besitzt die Ges. einen Grubenkomplex von 371 Grubenfeldmassen und 58 Überscharen mit demn Gesamt-Flächenraume von 1814 ha 5892 qm. Kohlenförderung 1900 M.-Ctr. 12 842 665 (12 735 361). Die Ges. leitet seit 1871 vertragsmässig den Betrieb der Ostrau-Friedland- Eisenbahn 32,691 km. seit 1891 den Betrieb der Lokalbahn Ungar. Landesgrenze-Holics 3,450 km, seit 1897 den Betrieb der Lokalbahn Saitz-Tscheitsch-Göding 37,672 km, seit 1899 den Betrieb der Lokalbahn Otrokowitz-Zlin-Wisowitz 24, 620 km, seit 1900 die Lokalbahnen Auspitz-Stadt-Auspitz 6,780 km, Mutenitz- Gaya 15,362 km und die Strecke der Ungar. Nordwest-Lokaleisenbahn (Kutti-ungar.-mähr. Landesgrenze) 6,846 Kkm; ausserdem in Betrieb Teilstrecke der kgl. preuss. Staatsbahn von der Reichsgrenze bis Myslowitz 1,685 km. Koncession: (Erneuert) vom 1./1.1886. Dauer bis3 12. 1940 und für die Lokalbahnen 1970/1988. Das gesamte Hauptbahnnetz ist nach der neuen Koncession in Zukunft ein einheitliches, alle Exemtionen Sonderrechte und Befreiungen, mit Ausnahme der Steuer und Ge- bührenbefreiung für die Linie Kojetein bis Bielitz sind beseitigt, doch bleibt die Garantie des Staates für die Mährisch-Schlesische Nordbahn insofern bestehen, als die Nordbahn von derselben Gebrauch machen kann, wenn ihr ganzes Vermögen und ihre gesamten Einnahmen zur Verzinsung und Tilg. der Mährisch-Schlesischen Nordbahn-Titel nicht ausreichen sollten, also für einen Fall, der kaum eintreten dürfte. Ende 1940 geht das Hauptbahnnetz lastenfrei und unentgeltlich an den Staat über, mit Ausnahme der Reservefonds und des Fahrparks. Das gesamte Eigentum, lediglich die Reserven aus- genommen, kann ab 1. Jan. 1904 jederzeit vom Staat erworben werden, der dann eine Jahres- rente bis Koncessionsende zahlt, gleich dem Durchschnitts-Reinertrag der besten 5 unter den letzten 7 vollständig abgeschlossenen Rechnungsjahren. Abgezogen wird von jeder solchen Rente der Bedarf für den Dienst der Oblig. Der Ges. sind in der Koncession Vorschriften über die Tarife gegeben; wenn der Reingewinn für das Hauptbahnnetz mehr als fl. 100 Noten als Div. für jede Aktie von fl. C.-M. 1000 ergiebt, so ist die Re- gierung unter gewissen weiteren Voraussetzungen berechtigt, Tarifreduktionen vorzu- nehmen, jedoch darf die Tarifreduktion die Div. nicht unter fl. 100 herabdrücken.