Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 353 Refundierung der Garantieschuld an die Österr. Regierung gezahlt und fl. 3 000 000 für Investitionen verwendet. Die Differenz, die zwischen der Österr. Regierung und der Bahn hinsichtlich der Verrechnung der Investitionen besteht, bezieht sich auf etwa fl. 990 000. Der Erlass des Eisenbahnministeriums stellt für die Summe von fl. 400 000 die unbedingte Forderung, dass diese Summe zu Lasten des Betriebes gebucht wurde; hinsichtlich der Restsumme behielt sich dig Regierung eine Ausserung für später vor. Die Legung des zweiten Geleises auf der Österr. Strecke hat die Verwaltung vor etwa 5 Jahren aus eigener Initiative geplant und dafür die Genehmigung der Österr. Regierung nachgesucht. Allerdings schlug die Verwaltung gleichzeitig eine direkte Verbindung ihres Netzes mit dem Preuss. Eisenbahnnetze von Kaschau bis Annaberg mit einer Überbrückung der Nordbahnstrecke vor: diese Verbindungslinie sollte jedoch nur für den Wagenladungs- verkehr bestimmt sein, um eine raschere Abfertigung des Exports zu ermöglichen. Die Verwaltung ist darauf ohne Entscheidung geblieben. Koncessionsdauer: 90 Jahre bis 18. März 1962 resp. 18. Aug. 1966. Bahngebiet: Im Jahre 1900 waren in Betrieb a) Hauptbahn: auf ungarischem Gebiete 362,77 km. auf österreichischem Gebiete 63,82 km, ferner die Csäcza-Zwardoner Strecke, hiervon auf ungar. Gebiet 20,226 km, auf österr. Gebiet 0,430 km, die Csorbasee-Zahnrad- bahn 4,771 km; b) Zweigbahnen 35,476 km, hiervon auf ungarischem Gebiete 191IBn auf österreichischem Gebiete 16,064 km. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt vom 18. März 1902 resp. für Eperies-Tarnow vom 12. Mai 1901 ab die Bahn jederzeit einzulösen. Zur Bestimmung des Einlösungspreises werden die jährlichen Reinerträgnisse der Unternehmung während der der wirklichen Einlösung vorausgegangenen 7 Jahre beziffert, hiervon die Reinerträgnisse der zwei un- günstigsten Jahre abgezogen und der durchschnittliche Reinertrag der übrigen 5 Jahre berechnet, derselbe darf jedoch nicht weniger als das garantierte Reinerträgnis betragen und ist der Gesellschaft als Jahresrente bis zum Ablaufe der Koncessionsdauer zu zahlen. Bei Erlöschen der Koncession als auch bei der Einlösung der Bahn kommt der Staat in den Besitz von sämtlichem beweglichen und unbeweglichen Eigentum der Gesell- schaft. Dagegen behält die Gesellschaft nach geschehener Rückzahlung aller vom Staate geleisteten Vorschüsse samt Zinsen das Eigentum des Reservefonds und der aushaftenden Aktivforderungen, ferner der besonderen aus dem eigenen Vermögen der Gesellschaft errichteten Gebäude als: Koksöfen, Giessereien, Fabriken von Maschinen und anderen Geräten, Speicher, Docks etc., zu deren Erbauung sie von der Regierung mit dem aus- drücklichen Beisatze ermächtigt wurde, dass sie kein Zugehör der Eisenbahn bilden. Staatsgarantie: Jährlich fl. Silber 3 410 945.47, fl. Gold 651 033.78, hiervon entfallen auf Österreich fl. Silber 833 896.91, die übrige Summe auf Ungarn. Die von Österreich bis 1880 in Anspruch genommenen Zuschüsse wurden 1880–1889 zurückbezahlt. Für die ungar. Strecken müssen Zuschüsse noch in Anspruch genommen werden. Ende 1900 batte Ungarn hieraus K 58 465 297 u. für aufgelaufene Zinsen K 65 555 749.47 zu fordern, ferner aus der Specialgarantie K 29 596 226.76. Gemäss Wiener Protokoll vom 23./12. 1875 hat die Ges. die Überschüsse der österr. Linie über das garant. Reinerträgnis nach Deckung der Zuschüsse Österreichs zur Deckung bezügl. teilweisen Deckung der Ungar. Garantie-Verpflichtungssumme heranzuziehen. Dementsprechend wurden die Überschüsse pro 1889–1900: fl. 249 034, fl. 262 460, fl. 285 390, fl. 293 895, fl. 284 974.69, fl. 249 830.74, fl. 237 380.55, fl. 294 844.51, fl. 413 448.47, fl. 381 101.71, fl. 348 376.06 übertragen und hatte Ungarn in dieser Zeit nur noch fl. 312 674, fl. 72 484, fl. 21577, fl. 4441, 0, fl. 184 915.36, fl. 206 940.06, 0, 0, 0, 0 %, K 496 213.91 Zuschüsse zu leisten. 1893 und 1896–1900 erhielt Ungarn als Herabminderung der Zuschüsse in Gold fl. 5240.29, fl. 21 741.52, fl. 235 960.34, fl. 320 641.90, fl. 357 444.09, K 40 493.64. Kapital: K 45 282 000 = fl. 22 641 000 in Aktien à K 400 = fl. 200. Amort. der Aktien erfolgt nach vollständiger Tilg. der Prior. durch Verl. Der Tilg.-Plan des A.-K. wird mit Ge- nehmigung der Regierung später festgesetzt werden. Die getilgten Aktien werden gegen Genussscheine umgetauscht, deren Besitzer eine Beteiligung aus den staatlich garantierten Einkommen nicht haben, im übrigen jedoch gleichberechtigt mit den Aktionären sind. Prioritäten: 4 % Silber-Obligationen von 1889. K 94 281 600 = fl. 47 140 800, davon noch in Umlauf Ende 1900: K 89 680 000 in Stücken à K 400, 2000, 10 000 = fl. 200, 1000, 5000. 3% Tilg.: Durch Verl. am 1./7. per 1./1. von 1889 ab innerhalb 73 Jahren, stärkung zulässig. Zahlst.: Berlin: Bank für Handel u. Industrie, Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne, Bank für Handel und Industrie; Wien: Allg. Österr. Boden- Credit-Anstalt; Budapest: Gesellschaftskasse. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen ohne jeden Abzug in Silber. Beim Handel an der Berliner, Dresdner und Leipziger Börse seit 1. Juli 1893, in Frankfurt a. M. und Hamburg seit 1. Jan. 1899 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200 ERurs Ende 1890.1900: In Berlin: 81.50, 78.90, 81.90, 92.10, –, 97, 99.20, 99.10, 99.30, 97.40, 97510 /%. – In Frank- furt a. M.: 81, 78.50, 81.10, 77.40, 81.25, 82, 84.50, 84.50, 83.80, 97, 97 % — In Hamburg: 81, 77.90, 80.60, 77.15, 81.20, 80.85, 83.40, 83.50, 83.35, 97.50, 96.50 %. – In Leipzig: 81.50, 78.40, 81, 92.25, 96, 96.70, 99.50, 99.25, 98.25, 96.90, 96.80 %. – Notiert „„ in Dresden. Staatspapiere etc. 1901/1902. 1. XXIII