372 Ausländische Eisenbahnen. Bahnen: Terezovac-Suhopolje-Slatina und Bastaji-Koncanica-Zdenci, insgesamt 123,7 km. Durch Vertrag vom 21. März/13. April 1891 übernahm die Ges. ferner von dem Landes- ausschusse für Steiermark den Betrieb der am 28. Dez. 1891 eröffneten Lokalbahn Cilli- Wöllan und der Flügelbahn zu den Kohlenwerken in Skalis mit 37,5 resp. 1,8 km Länge gegen 30 % der Bruttoeinnahmen bis fl. 290 000 = fl. 87 000 und 20 % der Mehreinnahmen, mindestens aber fl. 74 000 im Jahre. Sämtliche Steuern trägt Steiermark. Die G.-V. vom 29. Mai 1893 ermächtigte die Verwaltung, von dem Landesausschuss von Steier- mark auch den Betrieb der schmalspurigen Landesbahnen Pöltschach-Gonobitz, 14,9 km, und Preding-Wieseldorf-Stainz, 11,5 km, und die G.-V. vom 28. Mai 1894 zur Übernahme des Betriebes der Bahn Kapfenberg-Seebach-Au (23,0 km) zu übernehmen. Die Verträge sind abgeschlossen und beruhen auf ähnlichen Grundlagen. Die G.-V. vom 26. Mai 1898 ermächtigte die Verwaltung zur Übernahme des Betriebes auf der Lokalbahn Bozen- Kaldern (Uberetscherbahn), 15, 1 km, gegen Vergütung der Selbstkosten unter Gewährung einer Garantie von in maximo jährl. fl. 15 000 zur Verzinsung und Tilg. der fl. 1 100 000 Prior.-Aktien dieser Bahn. Ausserdem sind erpachtet Wien- Pottendorf- Wr. Neustadt- Grammat-Neusiedl, Leoben-Vordernberg, Graz-Köflach und Lieboch-Wies, Radkersburg- Luttenberg, Güns-Steinamanger. Die Strecke Wörgl-Innsbruck ist den Westlichen Staats- bahnen ab Eröffnung der Arlbergbahn für deren Durchgangsverkehr zur Mitbenutzung überlassen. Ein ähnliches Verhältnis ist mit den Staatsbahnen wegen der Strecke Laibach- Divacca hinsichtlich des Verkehrs nach Triest, ferner für Felixdorf-Neustadt (Aspangbahn), Zaprasic-Agram, Agram-Sissek (Ungar. Staatsbahn), Villach-Franzensfeste, Cormons-Triest oder Diavacca-Triest verabredet. Die Ges. besitzt ferner Hotel-Anlagen am Semmering, in Görz und in Abazzia, auch ein Walzwerk in Graz; im Jahre 1900 wurde ein Kohlen- bergwerk in der Nähe von Gonobitz erworben. Die Hotels sind ab 1./7. 1898 an die Internationale Schlafwagen-Ges. für jährl. fl. 160 000 auf 25 Jahre verpachtet mit Kauf- optionsrecht für fl. 3 100 000 bis fl. 4 000 000. Staatsgarantie: Laut Vertrag vom 13. April 1867 wurde für das österr.-ungar. Netz (exkl. 9 P 92 Lekalbalnen) die staatliche Zinsgarantie in eine Brutto-Ertragsgarantie umgewandelt und pro 1866 auf fl. 91 000 pr. Meile festgesetzt, für 1867–1875 alsdann jährlich um fl. 1000 steigend, sodass die Garantie ab 1875 die Maximalhöhe von jährlich fl. 100 000 pr. Meile bezw. fl. Pap. 13 182 pr. km erreichte und in dieser Höhe bis Koncessionsende bestehen bleibt. Nur für die Linien Villach-Franzensfeste (eröffnet 20. Nov. 1871) und St. Peter-Fiume (eröffnet 25. 1873) wurde lt. Vertrag vom Febr. 1869, sanktioniert durch Gesetz vom 20. Mai 1869 – eine Specialgarantie für Verzinsung und Tilgung des in 5 % Oblig. (Ser. B) „. Baukapitals mit der Massgabe gewährleistet, dass dem Staate aus dieser Garantie keine weitere pekuniäre Belastung erwachsen dürfe, als welche denselben auf Grund der Brutto-Ertragsgarantie (pr. km fl. 13 182) treffen würde. 3 den Baukosten dieser beiden hatte der Staat nach Vereinbarung vom jquli 1869 einen Beitrag von fl. 13 000 000 zu leisten. bezw. da diese fl. 13 00 0 000 in 1 aufgenommenen 5 % Oblig.-Anleihe Gerie B) von fl. 50 000 000 mit enthalten, hat der Staat für den Dienst seines Anteils von fl. 15 000 000 eine feste Annuität von 1. 762 047.40 beizutragen. Etwaige Staatszuschüsse sind mit 4 % zu verzinsen und mit jener Beträge zu tilgen, um welche das Bruttoerträgnis in den betr. Jahren das garan- tierte Erträgnis übersteigt. Zuschüsse aus der Garantie sind seit längerer Zeit nicht mehr in Anspr uch genommen worden, auch existieren hieraus keinerlei Verpflichtungen mehr. Dagegen schuldete die Gesellschaft dem Staate noch auf den Kaufpreis der Linie Wien-Triest einen Kaufschillingsrest von fl. Silber 30 000 000 und für die Lombardisch- Venetianische Linie einen Kaufschillingsrest von Österr. Lire 30 000 000 (3 OÖst. Lire = f1. 1 C.-M. Silb.). Diese Schuld ist ab 1870 lt. Vertrag vom 13. April 1867 und Zusatz- vertrages vom 25. Febr. 1876 ab 1879 mit ¼o des Bruttoertrags, soweit derselbe pr. km fl. 14 100 = fl. 107 000 pr. Meile resp. mit ¼ des Bruttoertrags, soweit derselbe pr. km fl. 14 500 = fl. 110 000 pr. Meile übersteigt, 23 tilgen und zwar wird zunächst die Tilgung für die Schuld Wien-Triest durchgeführt. Bis Ende 1880 wurden im ganzen fl. Noten 6 387 996.32 oder fl. 6 166 405.35 Silber Abschlagszahlungen auf den Kauf- schillingsrest geleistet. In dem erwähnten Vertrage ist auch bestimmt, dass die Zahlung des ½ bezw. ¼ aus dem Mehrertrage insolange und in dem Masse nicht stattzufinden hat, als dasselbe zur Entrichtung der Einkommensteuer in Anspruch genommen werden müsste. Auf Grund dieser Bestimmung hatte nun die Gesellschaft, da sie seit dem 1. Jan. 1880 die österreich. Einkommensteuer zahlt, und diese Zahlungen ab 1880–89 jährlich grössere Beträge erforderten, als sie aus dem ¼o bezw. ¼ des Mehr-Brutto- ertrages auf Kaufschillingsrest an den Staat abzuführen gehabt hätte, die Abzahlungen eingestellt. Die Staatsverwaltung war jedoch anderer Ansicht und verklagte die Ge- sellschaft am 12. Mai 1885 beim Schiedsgericht auf Zahlung von fl. 1 008 616 nebst 6 % Zinsen ab 20. Nov. 1881, nahm auch die aus dem Ertrag pro 1889 à Konto Rest- schuld überwiesenen fl. 264 583.72 und auf Richtigstellung weitere fl. 86 831.77 nicht auf Kaufschillingsrest, sondern à Konto der 6 % Zinsen in Empfang. Durch Schiedsspruch vom 24. Febr. 1897 wurde die Streitfrage endgiltig entschieden. Die auf Grund dieses Schiedsspruches für die Jahre 1880 bis inkl. 1895 fällig gewordene Abschlagszahlung