374 Ausländische Eisenbahnen. drücklich zugesagt, dass sie ihre Zustimmung zur Emission von ferneren Teilbeträgen des Anlehens nicht versagen werde. wenn seitens der Ges. nachgewiesen wird, dass ein Investitionsbedarf thatsächlich vorhanden ist. Die Südbahn hat sich andererseits ver- Ppflichtet, alljährlich der Regierung das Programm der von ihr durchzuführenden Investition zur Genehmigung vorzulegen. Die Regierung hat endlich noch ihre Zustimmung zu einer Statutenänderung der Südbahn in dem Sinne erteilt, dass die Amortisation der Aktien auch im Wege des börsenmässigen Rückkaufes erfolgen könne. Die Südbahn hat andererseits der Regierung wichtige Rechte eingeräumt. Zunächst hat sich die Südbahn- Ges. verpflichtet, der Staatsverwaltung das Peage- Recht auf den Strecken Sachsenburg- Villach-Görz und Monfalcone zu koncedieren. Ferner hat die Südbahn für zwei steierische Lokalbahnen, deren Betrieb sie jetzt schon besorgt, einen Garantiezuschuss bis zum Betrage von fl. 12 000 jährl. auf sich genommen. Es sind dieses die Linien Kapfenberg-An- Seewiesen u. Pöltschach-Gonobitz. Die Landesverwaltung von Steiermark hat sich jedoch verpflichtet, für ein eventuelles Betriebsdefizit dieser beiden Linien einzustehen. Ausser- dem hat die Südbahn noch das Zugeständnis gemacht, dass sie ähnliche Garantien, wie für die beiden genannten steirischen Bahnen, auch für andere anzuschliessende Lokalbahnen machen werde, unter der Voraussetzung, dass diese Bahnen geeignet erscheinen, dem gesellschaftlichen Hauptnetze einen Verkehrszuwachs zuzuwenden. Die Südbahn hat für den Fall des Ausbaues der Aspangbahn den Ahschluss eines Frachtenkartells zugesagt. Ferner hat sie sich verpflichtet, den bestehenden Péage- vertrag auf der Strecke Solenau-Wiener-Neustadt zu lösen, sodass die Aspangbahn auch auf dieser Teilstrecke ein von der Südbahn unabhängiges Geleise bauen kann. Überdies verpflichtete sich die Südbahn, den bestehenden Betriebsvertrag bezüglich der Linie Cilli-Wöllan zu lösen, wenn die beiden im Bau befindlichen Bahnen Unz- markt-Wolfsberg und Unterdrauburg-Wöllan vollendet sein werden. Dieses Überein- kommen mit der Regierung wurde in der G.-V. vom 26./5. 1898 genehmigt. Von der im Jahre 1900 begebenen 4 % Investitionsanleihe wurden K 15 224 000 zur kapitals- mässigen Rückzahlung der für die Betriebsjahre 1900–1904 entfallenden Raten der Abschlagszahlungen auf den Kaufschillingsrest verwendet. Rückkaufsrecht: Der Staat ist berechtigt, vom 1. Jan. 1896 ab, die Bahn unter den koncessionsmässigen Bedingungen einzulösen. Die Lombardisch-Venetianischen Linien sind laut Vertrag vom 17. Nov. 1875, genehmigt durch das ÖOsterreichische Gesetz vom 6. April 1877, vom 1. Juli 1876 ab mit allem Zubehör an den Italienischen Staat ver- kauft, welcher vom 1. Juli 1876 bis 31. Dez. 1954 eine von jedem Abzug befreite Annuität von frs. 29 569 887.12 = fl. Gold 11 827 954.85 und vom 1. Jan. 1955 bis 31. Dez. 1968 eine solche von frs. 12 774 751.26 = fl. Gold 5 109 900.50 an die Gesell- schaft zu zahlen hat. Ausserdem verkaufte die Ges. laut Vertrag vom 11. März 1880 die Linie Agram-Carlstadt an den Ungarischen Staat, der vom 1. Juli 1880 bis zum Ablauf der Koncession (31. Dez. 1968) eine feste, keiner gegenwärtigen oder zukünftigen Steuer unterliegenden Annuität von fl. Gold 240 000 zu zahlen hat. Im Jahre 1894 wurde der der Gesellschaft „„ Anteil an der Wiener Verbindungsbahn für eine jährliche Rente von fl. 33 000 an die Staatsverwaltung abgetreten. Bahngebiet: Gruppe Nr. I: Tise Wien-Triest samt Nebenlinien und Zweigbahnen: Wien- Triest-Cormons mit den Zweigbahnen Mödling-Laxenburg und Neustadt-ungar. Grenze 635,329 km, Steinbrück-ungar. Grenze 50,804 km, Pragerhof- -ungar. Grenze 51,695 km, a. M.-Leoben 16,541 km, St. Peter-ungari ische „ 52,138 km. Sa. 806,507 km. Gruppe Nr. II: Kärntner u. Tiroler Linien; Marburg-Klagenfurt-Villach 164,289 km, Villach-Franzensfeste 209,474 km, Kufstein-Innsbruck 72,903 km, Innsbruck- Bozen 126,259 kKm, BR italien. Grenze 95,549 km. Sa. 668,474km. Sa. d. Österr. Linien 1474,981 km. Gruppe Nr. III: Ungarische Linien: Oedenburg-österr. Grenze 27,372 km, Sissek- Agram-österr. 61 enze und Sissek-Galdovo 76,772 km, Ofen-Kanizsa-Csakathurn-österr. Grenze und Stuhlweissenburg-Uj-Szöny 359, 896 km, Oedenburg-Kanizsa 165,439 km, Keresztur-Barcs 71,332 km, Fiume-österr. Grenze 3,255 km. Sa. 704.066. Sa. der Österr.- ung. Linien 2179,047 km. Lokalbahnen: 3%%.7 6,737 km, Spielfeld-Radkersburg 30,731 km, Mödling-Hinterbrühl 4,431 km. Sa. 41.899 km. Hierzu in Betrieb „„ Linien, welche Eigentum fremder Gesellschaften sind: Wien (Meidling)-Pottendorf-Wr.-Neustadt-Grammat-Neusiedl 64,797 km, Leoben- Vordernberg 15,456 km, Graz-Köflach u. Lieboch-Wies 90,656 km, Radkersburg-Lutten- berg 25,450 km, Cilli-Wöllan u. Flügelbahn zu den Kohlenwerken in Skalis 39,101 km, Laibach-Oberlaibach 19,298 km, Güns-Steinamanger 17,364 km, Barcs-Pakräcz, Terezovac- Suhopolje-Slatina und Bastaji-Koné'danica-Zdenci 123,173 km. VUeberetscher Bahn (Bozen- Kaltern) 14.974 km, Steiermärk. Landesbahnen: Pöltschach-Gonobitz 14,770 km, Preding- Wieselsdorf-Stainz 3 km, ach-Au 22,773 km. Sa. 459, 132 km. Kapital: frs. 375 000 000 = fl. 150 000 00 K 357 096 774, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1900: frs. 364 784 0 30 KR 37 368 506 in Aktien à frs. 500 = K 476.13. Die Tilg. der Aktien beginnt mit dem Jahre 1873 und wird in der Art fortgesetzt, dass sämtliche Aktien während der Koncessionsdauer zurückgezahlt werden. Die zu tilgenden Aktien