Schweizerische Eisenbahnen. 407 Geh.-Ober-Regierungsrat Kinel, Berlin; Regierungsrat Locher, Zürich; Kommandeur Massa, Mailand; Geh.-Ober-Regierungsrat Neumann, Berlin; Obergerichtspräsident Leuenberger, Bern; Ständerat Simen, Locarno. Von den Kantonen gewählt: Regierungsrat J. Schobinger und Stadtratspräsident Dr. H. Heller in Luzern; Bank-Dir. G. Stoffel, Bellinzona; Advokat Plinio Perucchi, Stabio: Landammann Meyer, Steinhausen; Regierungsrat Reichlin in Schwyz; Landammann G. Muheim, Altdorf. Jura-Simplon Eisenbahn in Bern. Compagnie fusionnée des chemins de fer du Jura-Berne-Lucerne et de la Suisse Occidentale et du Simplon. Gegründet: Am 27. Dez. 1889. Koncession 67 Jahre ab 1. Jan. 1890. Rev. Statut v. 27. Mai 1898. Die Ges. entstand aus der Vereinigung 1) der Jura-Bern-Luzern-Bahn und 2) der Eisenbahnen der Westschweiz, und des Simplon nach dem von der G.-V. am 1I. und 12. Okt. 1889 genehmigten Fusionsvertrag. Die von der Jura-Bern-Luzern Ges. seit 1875 in Betrieb übernommene Bahn Bern-Luzern (95 km), für welche sie lt. Vertrag von 1881 jährlich ab 1. Jan. 1882 die feste Summe von frs. 250 000 plus 70 % der Brutto- einnahme über frs. 12 000 pro Kilometer an den Kanton Bern zu zahlen hatte, wurde von der vereinigten Ges. für frs. 14 000 000 angekauft und ging ab 1. Juli 1890 in ihren Besitz über. Ferner hinzugekauft gemäss Beschl. der G.-V. vom 29. Nov. 1890 Strecke Le Pont-Vallorbes (8,7 km), für frs. 1 120 000. Strecken: a) Westbahn: Genf-Lausanne-Freiburg-Singine-Bern (Singine-Bern von der Centralbahn erpachtet) mit der für fremde Rechnung betriebenen Bahn Romont-Bulle (19 km); ferner Lausanne-St. Maurice und Lausanne-Neuchäãtel-Neuveville mit den Zweigbahnen Auvernier-Verrieres, der Jougnebahn Eclépens-Vallorbes-Le Pont, sowie mit der von der Ges. verwalteten, einer fremden Ges. gehörigen Bahn Régional du Val-de Travers (14 km) und den der Paris-Lyon-Mittelmeergesellschaft gehörigen Linien Pontarlier-Vallorbes und Verrisres (35,2 km); weiter die Transversallinie Freiburg- Payerne-Vverdon; die Broyethalbahn Palézieux-Fraeschels; die Simplonbahn Bouveret- St. Maurice-Sion-Brigue mit der für fremde Rechnung betriebenen Bahn Viöge-Zermatt (36 km). b) Jura-Bern-Luzern-Bahn: Basel- Delemont-Sonceboz-Biel-Lyss-Bern-Luzern chiervon in Besitz der Centralbahn Zollikofen-Bern-Gümlingen, 15 km) mit den Zweig- bahnen Delémont-Delle (französ. Grenze), Sonceboz-Chaux de Fonds, Biel-Neuveville, Lyss- Fraeschels, ferner die Brünigbahn Luzern-Alpnachstad-(Giswyl-Meiringen Zahnradbahn)- Brienz. Der Betrieb umfasst 1192km, hiervon 985 km für eigene, 207 Kkm für fremde Rechnung. Simplon-Tunnel. Bezüglich Weiterbaues der Bahn von Brigue durch den Simplon bis Iselle (erste Station auf italienischem Gebiet ca. 22 km) bewilligte Italien lt. Staatsvertrag v. 25. Nov. 1895 der Ges. die Koncession auf 99 Jahre. Baufrist 8 Jahre. Italien ver- pflichtet sich zur Herstellung der Zufahrtslinien von Iselle-Domodossola, welche eben- falls von der Ges. betrieben werden. Ferner gewährt Italien der Ges. eine Subvention von jährlich Lire 66 000 (berechnet auf 22 km à Lire 3000) ab Betriebseröffnung bis Ende der Koncession, die Schweiz gewährt einen Zuschuss von frs. 4 500 000. Die Ges. hat die Erlangung einer Subvention von frs. 10 500 000 seitens Schweizer Kantonen, Städten und Korporationen und von Lire 4 000 000 seitens italienischer Provinzen, Ge- meinden und Korporationen vorgesehen. Solange der Bruttoertrag der Strecke Brigue- Domodossola frs. 40 000 pro Kilometer und Jahr nicht übersteigt, kann die Ges. zur Legung eines zweiten Geleises nicht veranlasst werden. In dem Falle, dass die Ital. Regierung das zweite Geleise verlangt, ist sie verpflichtet zu den Kosten Lire 10 000 000 beizutragen, auch das zweite Geleise von Iselle-Domodossola zu legen. Wenn aber die Ges. freiwillig oder durch die Schweizer Regierung veranlasst, das zweite Geleise legen sollte, ist Italien nur verpflichtet, das zweite Geleise von Iselle-Domodossola zu legen. In der ausserordentlichen G.-V. v. 27. Mai 1898 wurde beschlossen, den Tunnelb au durch die Firma Brandt, Brandau & Cie. für den Pauschalbetrag von frs. 54 500 000 ausführen zu lassen; der Tunnel soll 5 Jahre nach Beginn der mechanischen Bohrung zur Betriebseröffnung vollendet sein. An Subventionen erhielt die Ges. von Gemeinden, Kantonen und Staaten frs. 20 088 200. Um diese letztgenannte Summe wurde das Gesellschaftskapital durch Beschluss der G.-V. erhöht, sodass es nunmehr frs. 121 208 200 beträgt. Für frs. 20 088 200 wurden 100 441 gewöhnliche Namen-Aktien „der Simplon- subvention im Wert von frs. 200 ausgegeben, und zwar erhielten die Subvenienten je einen einzigen unübertragbaren Titel für ihre betr. Subventionen. Durch Schaffung dieser „Simplonsubventionsaktien? soll der Ges. das Recht nicht benommen Sein, jederzeit ihr Gesellschaftskapital durch weitere Ausgabe gewöhnlicher oder ander- weitiger Subventionsaktien zu vermehren. Diese Subventionsaktien für den Simplon participieren am Jahresgewinn erst nach Eröffnung des Betriebs des Tunnels. Im Liquidationsfalle werden die Simplonsubventionsaktien nach den gewöhnlichen Aktien zurückbezahlt. Sie stehen also im dritten Rang. Ferner erhält die Ges. nicht die Summe der frs. 16 260 000 schweizerische Subventionen in Gold, vielmehr gehen