―――――――――――― ―――― Schweizerische Eisenbahnen. 409 Biel-Delémont, Basel-Pruntrut-Delle, Sonceboz-Chaux de Fonds, Lyss-Fraeschels und über- dies vom Staate Bern lt. Beschluss vom 22. Febr. 1889 garantiert. Übernommen von der Kantonalbank in Bern und Bank für Handel und Industrie; aufgelegt zur Konversion am 25. März bis 13. April 1889 in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie und Dreyfus-Jeidels. Beim Umtausch erhielten die alten Obligationen 1 % Zinsdifferenz und ¼ % als Prämie = frs. 20 vergütet. Zahlstellen: (In Deutsch- land zum ungefähren Wechselkurs, mindestens aber M. 80 für frs. 100) Frankfurt a. M., Darmstadt u. Berlin: Bank für Handel und Industrie; Bern: Kantonalbank für Bern: ferner in Basel, Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg, Zürich. Kurs Ende 1889–1900: 98.80, 97.30, 94.50, 98.90, 99.90, 102.70, 103, 102.40. 100.60, 100.20, 96, 96.20 %. Notiert in Frankfurt a. M. 3½ % Anleihe von 1889, erste Hypothek auf die Brünigbahn. frs. 5 000 000. Stücke à frs. 1000. Zinsen: 31. März, 30. Sept. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Zahlstellen wie vor- stehende 3½ % Anleihe. 3½ % Anleihe von 1894. frs. 140 000 000 gemäss Beschluss vom 26. Juni 1894 zur Heim- zahlung der 4 % Obligationen (frs. 33 999 000 Ouest-Suisse v. 1854–65 u. Broyethalb. von 1875 und frs. 85 500 500 Suisse-Occid. 1878–92), zur Konsolidierung der schwebenden Schuld und für Vervollständigung des Netzes. Begeben bis Ende 1900 frs. 138 172 500. Stücke datiert 1. Okt. 1894 à frs. 500. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Spätestens 31. Dez. 1957; die Gesellschaft ist aber berechtigt, das Anlehen ab 1. Jan. 1904 jeder- zeit mit 3monat. Kündigung ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Specialsicherheit: Eintrag zur I. Stelle auf folgende Linien nebst zugehörigem Material und Accessorien: Genf-Lausanne-St. Maurice, Renens-Yverdon-Vaumarcus inkl. Verbindungsgeleise Morges- Bussigny, Lausanne-Singine, Palézieux-Fraeschels und Yverdon-Freiburg, Gesamtlänge ca. 359 km. In denjenigen Kantonen, zu deren Gunsten ein Heimfallsrecht besteht, erlischt die neue Hypothek bei Verfall der betreffenden Koncessionen auf denjenigen Teil der Bahnlinien, welche mit dem erwähnten Rechte belastet sind. Zur Tilgung dieser Heimfallsrechte wird jährlich, erstmals 1895, eine genügende, im Minimum auf frs. 227 000 fixierte Summe in einen mit 3½ % zu verzinsenden, in Obligationen der Gesellschaft zu belegenden Specialfonds eingeschüttet werden. Die Tilgung erfordert eine Summe von frs. 4 250 000. Übernommen frs. 123 000 000 von einem Bankenkonsortium zu 97½ %, aufgelegt in der Schweiz zur Konversion und gegen bar vom 5.–15. OÖkt. 1894 zu 99 %, in Frankfurt a. M. und Darmstadt auf die in der Konversion unverwendet ge- bliebenen 3½ % Obligationen vom 13.–15. Okt. zu 99.50 % Schweiz. Währ. umgerechnet M. 80.90 für frs. 100 = 100.62 % Frankfurter Usance. Zahlstelle in Berlin, Frankfurt a. M. und Darmstadt: Bank für Handel und Industrie zum jeweiligen Kurs für Schweizer Sichtwechsel. Kurs Ende 1894–1900: 101.60, 102, 102, 101, 99.40, 96.50, 93.80 %. Notiert in Frankfurt a. M. 3½ % Anleihe von 1898. frs. 60 000 000 gemäss Beschluss vom 27. Mai 1898 zum Zwecke der Beschaffung der nötigen Mittel zur Ausführung der Schweizerischen und Italienischen Koncessionen für den Durchstich des Simplon-Tunnels und die Herstellung der Linie von Brieg nach Isella. Begeben bis Ende 1900: frs. 30 500 000. Stücke à frs. 1000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./10. 1908 ab mittels 50jährl. Verl. nach einem Amortisations- plan; vom 1./10. 1908 ab auch Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Sicherheit: Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat die Garantie für Verzinsung, und Rückzahlung dieser Anleihe übernommen. Innerhalb dreier Monate nach dem Übergange des Jura- Simplon-Netzes an die Schweizerische Eidgenossenschaft werden die Schuldscheine dieser Anleihe gegen solche der Eidgenossenschaft ausgewechselt, welche die nämlichen Be- dingungen enthalten, wie die von der Gesellschaft ausgegebenen Schuldscheine. Die In- haber dieser letzteren sind verpflichtet, diesen Umtausch anzunehmen. Zahlst.: Wie Anleihe von 1894. Aufgelegt am 6. Sept. 1898 frs. 20 000 000 zu 100 %, weitere frs. 20 000 000 aufgelegt in der Schweiz und in London am 8. Juni 1899 zu 100.50 %. Die Anleihe wurde eingeführt in Frankfurt a. M. im Dez. 1898, in Berlin im Jan. 1899. Kurs: In Frankfurt a. M. Ende 1898–1900: 101, 97.50, 98 %. – In Berlin Ende 1899–1900: –. – %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Halbjahr. Stimmrecht: Laut Gesetz vom 28. Juni 1895 nur für Aktionäre, deren Aktien auf den Namen lauten etc., jede Prioritätsaktie oder jede Stammaktie = 1 St., Maximum ¼ aller vertretenen Stimmen, jedoch gilt diese Beschränkung nicht für Aktien im Besitz des Bundes oder der Kantone. Rechnungswesen: Für Prämien auf den Obligationen der Anleihe der Franco-Suisse und der Jougne-Eclépens waren Ende 1900 noch frs. 8 191 203 aus den Aktiven der Bilanz zu tilgen. Die planmässige Tilgung geschieht durch alljährliche Abschreibung der Summe, welche behufs Rückzahlung der planmässig zu amortisierenden Obligationen der beiden genannten Anleihen dem Betriebsertrag entnommen wird. Hilfs- u. Pensionskasse der Beamten: Nach eingeholtem Gutachten entspricht das Vermögen der Kasse nicht den in der Bundesbotschaft vom 13. Juni 1893 aufgestellten Grund- sätzen. Das Deficit wurde auf ca. frs. 3 500 000 veranschlagt. Zur Herabminderung dieses Fehlbetrages wurde das bis Ende 1893 angesammelte ,Capital amorti* (aus Be-