52 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. u. Stade, Hannov. Bank, Vereinsbank, Hermann Bartels, Ephraim Meyer & Sohn, Dresdner Bank, A. Spiegelberg, Adolph M. Wertheimer Nachf., Emil Werthauer Nachf. Kurs Ende 1890–1901: 100.40, 100.10, 100.50, 100.15, 102.70, 103, 102.20, 102.10, 100, 99.15, 99.50, 100.80 %. Notiert Hannover. 3½ % Hannoversche Landeskredit-Anstalt-Obligationen (mit aufgeschob. Künd.). Erster Kurs in Hannover am 9./3. 1900: 98 %. Kurs Ende 1900–1901: 98.75, 100.80 %. Notiert Hannover. 4 % Hannoversche Landeskredit-Anstalt-Obligationen (unkündbar seitens des Gläu- bigers) in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000 u. 5000. Zs.: Ganzjährig, teils 2./1., teils 1./7. Zahlst. wie oben. Erster Kurs in Hannover am 12./3. 1900: 101.10 %. Kurs Ende 1900–1901: 100.20, 103.50 %. Verj. der Coup. in 4 J. n. F. 4 % Hannoversche Landeskredit-Anstalt-Obligationen (unkündbar seitens der Anstalt auf 5 Jahre und für den Gläubiger überhaupt nicht kündbar). In Umlauf am 1./1. 1901: M. 32 529 000 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000 u. 5000. Zs.: Ganzjährig, teils 2./1., teils 1./7. Zahlst. wie oben. Aufgelegt in Hannover am 13./11. 1900 zu 99.40 %; die per 2./1. 1901 seitens der Inhaber gekündigten 3½ % Oblig. der Anstalt wurden unter gegenseitiger Ver- rechnung der Stück-Zs. per 1./1. 1901 al pari in Zahlung genommen. Landeskreditkasse zu Cassel. Errichtet: Auf Grund des Ges. v. 23./6. 1832 u. auf Grund des Ges. v. 25./12. 1869 auf den kommunalständ. (Bezirks-)Verband des Regierungsbez. Cassel übergegangen. Sie steht unter der Oberaufsicht des Staates und wird unter Aufsicht und nach den Beschlüssen des Kommunal-Landtags von einer kollegial. Direktion verwaltet. Zweck: Die Anstalt gewährt, nachdem ihre urspr. Hauptaufgabe, Darlehen zur Ablösung von Reallasten zu geben, erfüllt ist, nunmehr: a) Darlehen gegen Verpfändung von im Regierungsbezirk Cassel belegenem Grundeigentum und zwar auf Gebäude in grösseren Städten und auf Feldgrundstücke bis zu ½, auf Gebäude auf dem Lande bis zu ihres Schätzungswertes; b) Darlehen an Gemeinden und Kreise gegen einfaches Schuld- bekenntnis. – Der Zinsfuss der Aktivkapitalien ist regelmässig 0.35 % (bei Serie 20 0.25 %) höher als der der Passivkapitalien. Die Darlehen sind Amort.-Darlehen, der jährl. zu leistende Abtrag beträgt mind. ½ %. Gesamtbetrag der ausstehenden Dar- lehen Ende 1901: M. 110 208 002.36. Die Anstalt verschafft sich die Mittel zur Ausleihung durch Ausgabe von — seitens der Inhaber unkündbaren – Schuldverschreib., welche durch den Darlehensbestand, den R.-F., das Vermögen des Bezirksverbandes und dessen Steuerkraft gesichert sind. In Umlauf befinden sich folgende Schuldverschreib.: 3 % ige der Serie 17 aus Em. v. 1./4. 1895 Verkaufskurs – % (Verkauf eingestellt) 3¼ %ige „ „ 16 „ „ 12./12. 1888 „ „ 7 3/ %ige „ „ %. „ 938–94.50 % 3½ %ige „ % .............. „ 95–98.50 % (unkündb. b. 1./9. 1907) 4 % ige „ „%% 9090 „100–103.50 % 0 „1 9 9050 im Gesamtbetrage von Ende 1901 = M. 109 616 500 (darunter M. 420 500 gekündigte), in Stücken von M. 200, 300, 500, 1000 und 2000. Die Schuldverschreib. werden an der Börse nicht notiert. Tilg.: Durch Ankauf oder Ausl. mind. in Höhe der jährl. Kapitalabträge. Zs.: 1. März u. 1. Sept. Zahlst.: Landes- Hauptkasse zu Cassel, die Landes-Rentereien in den Kreisstädten, Dresdner Bank in Berlin, Deutsche Vereinsbank in Frankfurt a. M., Ephraim Meyer & Sohn in Hannover und sämt- liche Bankhäuser in Cassel. Reservefonds Ende 1901: M. 5 638 686.91. Mecklenburgischer ritterschaftl. Kreditverein in Rostock. Zweck: Der Mecklenburg. ritterschaftl. Kreditverein, dessen letzte revidierte Satzung von 1899 datiert, ist ein Verein von Grundbesitzern des Mecklenburgischen, Wendischen und Stargardischen Kreises, welcher bezweckt, den Realkredit seiner Mitglieder durch Aus- gabe von Pfandbr. zu fördern. Die Pfandbriefbewilligung geschieht nur auf zwei Dritteile des Taxwertes der Güter, und muss der Betrag der ausgefertigten Pfandbr. als erste und bevorzugte Schuld in das Grundbuch eingetragen werden. Pfandbr. werden nur auf die zum ritterschaftl. Kataster steuernden ritterschaftl. Landgüter ausgegeben. Die Gebäude der Güter müssen gegen Feuersgefahr versichert sein. Der Verein untersteht der landesh. Ober- aufsicht; für die vom Verein ausgegebenen Pfandbr. haften die zum Kreditverein verbundenen Gutsbesitzer aller drei Kreise mit ihren Gütern als Gesamtschuldner. Die Pfandbr. sind seitens der Inhaber unkündbar, der Kreditverein kann einzelne Pfandbr. den Inhabern nicht kündigen, doch bleibt eine gleichzeitige Künd. aller in Umlauf befindl. Pfandbr. mit landesh. Genehm. vorbehalten. An jedem Zahlungstermine findet eine Ausl. von Pfandbr. statt, deren Betrag sich nach den zur Verf. stehenden Mitteln des sinkenden Fonds richtet. 3½ % Pfandbriefe. In Umlauf Antoniitermin 1902: M. 38 175 525.50 in Stücken zu M. 100, 200, 500, 1000, 2000, 3000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. (Antonii u. Johannistermin). Tilg.: Nach den