......... –=– 54 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 6 Mon. vor dem Rückzahl.-Termin zu veröffentlichen. Kurs Ende 1896–1901: 98, 97.50, 96.50, 94, 88, 91 %. Notiert in Frankf. a. M. 3½ % Schuldverschreibungen Lit. P vom 1. April 1899. Em.: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1901: M. 7 251 500 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Nach dem 1./1. 1908 ist die Landesbank zur Künd. berechtigt. Solange die Dir. von dem Rechte der Künd. der ganzen Anleihe keinen Gebrauch macht, ist dieselbe verpflichtet, von 5 zu 5 Jahren u. zwar jedesmal an einem Termin, in welchem neue Zinsscheinbogen ausgegeben werden, Schuld- verschreib. im Betrage von mind. M. 1 000 000 zu tilgen, u. soweit die Dir. nicht bereits durch Rückkauf erworb. Stücke zur Tilg. verwenden will, sind solche durch Verl. zu bestimmen. Die erste dieser Raten ist am 2./1. 1909 fällig. Künd. der ausgel. Stücke, sowie Künd. der ganzen Anleihe ist mind. 6 Mon. vor dem Rückzahl.-Termin zu veröffentlichen. Kurs Ende 1899–1901: 99.80, 97, 99 %. Notiert in Frankf. a. M. 4 % Schuldverschreibungen Lit. 0 vom 1. April 1900. Em.: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1901: M. 10 000 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Nach dem 1./6. 1904 ist die Landesbank zur Künd. berechtigt. Solange die Dir. von dem Rechte der Künd. der ganzen Anleihe keinen Gebrauch macht, ist dieselbe verpflichtet von 5 zu 5 Jahren, und zwar jedesmal in einem Termin, in welchem neue Zinsscheinbogen ausgegeben werden, Schuld- verschreib. im Betrage von mind. M. 1 000 000 zu tilgen, und soweit die Dir. nicht bereits durch Rückkauf erworb. Stücke zur Tilg. verwenden will, sind solche durch Verl. zu bestimmen. Die erste dieser Raten ist am 2./1. 1910 fällig. Künd. der ausgel. Stücke sowie Künd. der ganzen Anleihe ist mind. 6 Mon. vor dem Rückz.-Termine zu veröffentlichen. Kurs Ende 1900–1901: 100.50, 102 %. Notiert in Frankf. a. M. 4 % Schuldverschreibungen Lit. R vom 1. April 1901. Em.: M. 10 000 000. In Umlauf Ende 1901: M. 3 810 100 in Stücken à M. 200, 500, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Nach dem 1./7. 1906 ist die Landesbank berechtigt, die Serie ganz oder zum Teil nach vorheriger Künd. zurückzuzahlen; bei Teilzahlungen dürfen nur ganze Abteilungen (à M. 1 000 000) ge- kündigt werden und zwar zunächst die Abteil. 1 und dann die übrigen der Reihenfolge nach. Bis 1./7. 1956 muss die ganze Anleihe zurückgezahlt sein. Jede Künd. ist mind. 6 Mon. vor dem Rückzahl.-Termin zu veröffentlichen. Ende 1901: 103 %. Notiert in Frankf. a. M. Bilanz der Nassauischen Landesbank am 31. Dez. 1901: Aktiva: Darlehen 95 510 882, Kontokorrente mit Bankhäusern, Privaten etc. 1 097 338, Effekten 564 005, sonst. Einnahmen u. Ausgaben 233 952, Zs., vorzutrag. Aktivrückstände 1 649 046, Bank-Immobil. 614 726, Effekten d. R.-F. der Landesbank 2 078 532, Kassa 1 928 632. – Passiva: Schuldverschreib. 84 435 750, Kontokorrente mit Bankhäusern, Privaten etc. 8 924 404, Zs., vorzutrag. Passivrückstände 1 560 029, eig. Vermögen d. Landesbank 6 514 305, R.-F. d. Landesbank 2 242 625. Sa. M. 103 677 114. Gewinn der Landesbank 1901: 787 204, hiervon z. R.-F. 82 896, z. Spec.-R.-F. 148 806, der Rest M. 551 502 zur Verf. des Kommunallandtages. Über die Verwendung dieser Summe haben die Kommunalstände, gemäss §$§ 7 des Bank-Ges. v. 25./12. 1869, Bestimmung zu treffen. Bilanz der Nassauischen Sparkasse am 31. Dez. 1901: Aktiva: Darlehen gegen hypoth. Sicherheit 40 013 409, do. gegen Bürgschaft 3 718 228, Lombardvorschüsse 3 325 154, zedierte Kauf- u. Steiggelder 154 423, Effekten 6 419 262, Kontokorrente 8 448 536, sonstige Einnahmen u. Ausgaben 6004, Zs., vorzutragende Rückstände 855 982, Effekten d. R.-F. 3 111 703, Kassa 396 770. – Passiva: Sparkasseneinlagen 62 207 834, Kontokorrente 27 034, sonst. Einnahmen u. Ausgaben 581, Zs., vorzutrag. Rückstände 794 297, R.-F. der Sparkasse 3 378 046, Gewinn 41 680. Sa. M. 66 449 472. Gewinn der Sparkasse 1901: 659 644, hiervon z. R.-F. 351 691, z. Spec.-R.-F. 266 273, der Rest M. 41 680 zur Verf. des Kommunallandtages. Zahlstellen: Wiesbaden: Hauptkasse der Landesbank und sämtliche Agenturen der Nassauischen Landesbank. Ritterschaftlicher Credit-Verein für das Herzogtum Braunschweig in Wolfenhüttel. Errichtet: 1862; Statut v. 20./3. 1862 mit Ander. von 1885, 1891. Zweck: Das Schuldenwesen der einzelnen Teilnehmer dahin zu regulieren, dass der Verein die auf deren receptionsfähigen Gütern und sonstigen Grundbesitzungen haft. Schulden bis zu einem bestimmten Teile des Wertes der Güter übernimmt, auch denselben neue Darlehen auf solche Besitzungen bis zu einem bestimmten Teile des Wertes verschafft und eine im Laufe der Zeit vorzunehmende gänzliche Tilg. der übernommenen Schulden sichert. Zur Beschaffung der hierzu nötigen Mittel giebt der Verein Oblig. heraus, welche sowohl seitens des Gläubigers als des Schuldners halbj. und zwar zum 30./6. oder 31./12. gekündigt werden können. 4 % (früher 3½ %) Ritterschaftl. Credit-Oblig. In Stücken von durch 100 teilbaren Beträgen (kleinster Betrag M. 300). Zs.: Ganzjährig am 31. Dez. Tilg.: Sowohl seitens des Credit- Vereins als auch seitens des Gläubigers halbj. zum 30. Juni oder 31. Dez. kündbar. Zahlst.: Wolfenbüttel: Kasse des Credit-Vereins; Braunschweig: Lehmann, Oppenheimer & Sohn; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Sämtliche in Umlauf befindlichen 3½ % Oblig.