–7 62 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. schuldner sind, haben den Beitrag nicht zu zahlen. Vor dem Austritt muss ein im speciellen Darlehensschuld-Verbande stehendes Mitglied alle dem Verein gegenüber über- nommenen Verbindlichkeiten vollständig erfüllt und abgewickelt haben. Der Verein gewährt seinen Mitgliedern Darlehen in Pfandbr. zu 5, 4½, 4 und 3½ % gegen hypoth. Verpfändung der Grundstücke. Das zu gewährende Darlehen darf die ersten zwei Drittel des vom Verein festzustellenden Wertes des Grundstückes nicht übersteigen. Der Wert des zu beleihenden Grundstückes wird dergestalt festgesetzt, dass der 25 fache Betrag der 4 % resp. der 50fache Betrag der 2 % jährl. staatlichen Gebäudesteuer mit dem 20fachen kapitalisiert wird, der zeitige Materialienwert der Baulichkeiten und der Grund- und Bodenwert durch zwei Sachverständige festgestellt wird und die Durchschnittssumme dieser beiden Wertsermittelungen abzüglich des mit 20 multiplizierten Durchschnitts- betrages der städtischen Grundstücksabgaben, als der zeitige Wert gilt. Als Sicher- heit für die vom Verein ausgegebenen Pfandbr. ist sein Vermögen verhaftet. Von den Pfandbr. werden in Berlin notiert: 4 % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1901: M. 8 239 400 in Stücken à M. 200, 600, 1000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Nach den statut. Bestimm. durch halbj. Verl. im März u. Sept. per 1./7. resp. 2./1., Konvers. ausgeschlossen. Zahlst.: Berlin: Preuss. Pfandbr.-Bank; Danzig: Vereinskasse; Königsberg i. Pr.: S. A. Samter Nachf.; Marienwerder: M. Hirschfeld Nachf. A. Seidler. Kurs in Berlin Ende 1890–1901: 100.30, 99.25, 99.50; 100.10, 101.10, 104.40, 103.60, 101.50, –, –, –, – %. 3½ % Pfandbriefe. In Umlauf Ende 1901: M. 7 090 000 in Stücken à M. 200, 400, 1000, 2000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Nach den statut. Bestimm. durch halbj. Verl. im März u. Sept. per 1./7. resp. 2./1., Konvers. ausgeschlossen. Zahlst. wie bei 4 % Pfandbr. Kurs in Berlin Ende 1890–1901: 92.25, 90, 92.10, 93, 100.60, 100, 98.60, 97, –, –, –, – %. Bilanz am 31. Dez. 1901: Aktiva: Hypoth.-Forderungen 19 361 300, Bankgebäude 160 000, Effektenbestand 735 400, Barbestand 622 456, geleistete Vorschüsse 18 985. – Passiva: Pfandbriefe in Umlauf: 5 % 2 853 900, 4½ % 1 178 000, 4 % 8 239 400, 3½ % 7 090 000; Zs.-F. 409 639, R.-F. 946 977, Tilg.-F. 180 225. Sa. M. 20 898 141. Direktion: Friedrich Weiss, J. C. Bernicke, Otto Apfelbaum. Aufsichtsrat: Vors. J. J. Berger. Staatskommissar: Polizeipräsident Wessel, Danzig. National-Hypotheken-Credit-Gesellschaft, eingetr. Genossenschaft mit unbeschr. Haftpflicht, Berlin, S W. Belle-Alliancestr. 106 I. Gegründet bezw. bestätigt durch die Allerh. Kabinets-Ordre vom 30./10. 1871, Nachträge zu dem Statut genehmigt durch Allerh. Kabinets-ÖOrdre vom 20./10. 1876, 19./7. 1882, 14./10. 1885, 14./12. 1887, 16./11. 1891, 31./8. 1896 u. 8./8. 1898. Zweck: Der Betrieb von Bankgeschäften zur Förderung des Real-Kredits der Mitglieder und zu diesem Behufe die Ausgabe auf den Inhaber lautender Hypothekenpfandbriefe. Die Genossenschaft ist den Bestimmungen des Reichshypothekenbankgesetzes nicht unter- worfen. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und Bezahlung eines Geschäftsanteils von M. 2000 erworben. Aufkündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. Dieselbe muss 2 Jahre vorher schriftlich erfolgen. Grundstücksbeleihungen dürfen nur innerhalb des Deutschen Reiches statt- finden. Die Beleihung ist in der Regel nur zur ersten Stelle zulässig. Sie darf a) bei ländlichen Grundstücken ¾, b) bei städtischen Grundstücken die Hälfte, bei besonders gut gelegenen Grundstücken ¾o des ermittelten Wertes nicht übersteigen. Die bei der Beleihung angenommene Sicherheit muss sowohl durch den Ertrags- als durch den Verkaufswert des beliehenen Grundstücks vollkommen gerechtfertigt sein. Bergwerke, Moorbrüche, Torfstiche und ähnliche, einen dauernden Ertrag nicht gewährende Grund- stücke, sowie Bauplätze dürfen überhaupt nicht beliehen werden. Die Darlehnsvaluta ist stets in barem Gelde zu zahlen. Reorganisationsplan der Gesellschaft: Nachdem schon längere Zeit ungünstige Gerüchte über die Lage der Ges. verbreitet waren, stellte es sich bei gewissenhafter Bilanzierung im März 1898 heraus, dass nur durch ein Entgegenkommen der Gläubiger die Ges. vor einem gänzlichen Zusammenbruch gerettet werden konnte. Der Reorganisationsplan der Dir., welcher in der G.-V. vom 23. April 1898 die einstimmige Genehmigung der Genossen erlangte, war folgender: die Genossen decken durch Übernahme neuer Ge- schäftsanteile à M. 2000, wodurch M. 1 750 000 beschafft werden, die Hälfte der Unter. bilanz; die 4½ % und 4 % mit 110 % rückzahlbaren Pfandbr. werden auf 3½ % zu pari rückzahlbar, die anderen 4 % und 3½ % Pfandbr. auf 3 % zu pari rückzahlbar kon- vertiert. Für die Konvertierung ist bei der Bank für Handel und Industrie in Berlin ein Garantiefonds von mindestens M. 500 000 zu deponieren. (Dieser Fonds besteht aus M. 332 550 Solawechseln, M. 96 190 Hypotheken-Forderungen, M. 68 925 Effekten und Sparkassenbüchern, M. 124 250 Lebensversicherungen; der wirkliche Wert des Garantiefonds wird auf M. 510 000 geschätzt, er dient zur besonderen Sicherheit für die- jenigen Inhaber von Pfandbr., welche der Konvertierung zugestimmt haben, und zwar