Landschaftliche Pfandbriefe. 63 wegen derjenigen Forderungen, welche im Falle des Konkurses der Genossenschaft in Höhe des Ausfalls gemäss § 116 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes vom 1. Mai 1889 jenen Pfandbr.-Inhabern gegen die Genossen zustehen würden. Der Fonds bleibt so lange in Verwahr der Bank für Handel und Industrie zu Berlin und kann erst dann seitens des Vorstandes der Genossenschaft wieder abgehoben werden, wenn der Bank seitens des Vorstandes mitgeteilt wird, dass die Unterbilanz getilgt und der verloren gegangene R.-F. von M. 540 000 wieder angesammelt ist.) Die Pfandbr. waren zum Zwecke der Konvertierung in der Zeit vom 23./5.–18./6. 1898 einzureichen. Denjenigen Pfandbr.-Besitzern, welche in die Konvertierungnicht willigten, haftet weder der Garantie-F. noch kann ihnen eine regelmässige Ausl. zu pari gewährleistet werden. Die G.-V. be- schloss ferner die Wahl einer fünfgliederigen Revisionskommission zur Feststellung etwaiger Regressansprüche an die alte Verwaltung. In der G.-V. v. 15./2. 1902 be- merkte Dir. Eupel, dass bis zum 1./7, 1902 der R.-F. wieder aufgefüllt und somit der mit den Pfandbr.-Gläubigern ult. 1897 geschlossene Vertrag bereits dann erfüllt sein werde. Es werden damit auch diejenigen Genossen, die zur Bildung des Garantie-F. beigetragen und damals Werte deponiert haben, diese Werte wieder zur freien Verf. zurückerhalten können. In der G.-V. wurde sodann beschlossen, dass, nachdem der R.-F. von M. 540 000 wieder hergestellt ist, die zur Verteilung unter die Genossenschafter be- stimmten 85 % des Reingewinnes zunächst zur Wiederherstellung der Geschäftsanteile von je M. 2000 durch Gutschrift verwendet werden sollen und erst dann eine Verteilung und Auszahlung stattfinden soll. Die alten Geschäftsanteile über M. 300, die zur Deckung der Unterbilanz s. Z. herangezogen wurden, sind definitiv verloren, da das Reichsgericht entschieden hat, dass diese nicht mehr zurückgefordert werden dürfen. Auch gehen die Genossen, welche noch M. 2000 nachgezahlt haben, aber ausgetreten sind, ihrer Rechte auf Rückzahlung aus späteren Gewinnen verlustig. Uber die Regressansprüche gegen die frühere Verwaltung wurde in der G.-V. v. 15./2. 1902 seitens der Revisionskommission mitgeteilt, dass z. Z. noch Prozesse in Höhe von M. 53 000 schweben, während anderer- seits von den früheren Direktoren Gegenansprüche auf Zahlung von Pension geltend gemacht werden. Da die verklagten Direktoren den Manifestationseid geleistet haben, so ist die Kommission sich einig, alle Prozesse zurückzunehmen, jedoch erst dann, sobald die Prozesse wegen Pensionsansprüche rechtskräftig zurückgewiesen sein werden; in I. Instanz sind die Pensionsanspruchprozesse zu gunsten der Genoss. entschieden worden. Kapital: Das Grundkapital wird durch die Geschäftsanteile der Mitglieder gebildet; der Geschäftsanteil jedes Genossen beträgt jetzt M. 2000, wovon M. 1000 bis 1. Juli 1898 und der Rest durch zwei Teilzahlungen von je M. 500, zahlbar am 1. Jan. u. 1. Juli 1899, zu entrichten war. Leider ist ein Teil der Genossen ihren Verpflichtungen nicht nach- gekommen, und es schwebt z. Z. wegen Einziehung rückständiger Geschäftsanteile noch eine grössere Anzahl von Prozessen. Die Zahl der Genossen betrug am 31./12. 1901 514; mit dem Schluss des Geschäftsjahres 1901 sind weitere 43 Mitglieder ausgeschieden, sodass am 1./1. 1902 die Zahl der Genossen 471 betrug. Pfandbriefe in Umlauf Ende 1901: M. 34 107 000. Als Sicherheit für die Pfandbr. und deren pünktliche Verzinsung und Ausl. haften a) die im Besitz der Ges. befindlichen Grund- buchforderungen, b) das Grundkapital, der Amort.-F., die R.-F., die Spec.-R.-F. und die solidarische Haftpflicht der Genossen. Tilgung der Pfandbriefe: Nach dem Geschäftsberichte der Ges. pro 1901 wird der R.-F. noch im Laufe des Jahres 1902 auf die Höhe von M. 540 000 gebracht werden, sodass am 15./3. 1903 die erstmalige Ausl. von Pfandbr. stattfinden kann. Für die von der Genoss. bereits ausgegebenen Pfandbr. sind nach Tilg. der Unterbilanz u. Wiederherstellung des R.-F. von M. 540 000 folg. Festsetzungen massgebend: Von dem Gesamtumlauf der konvert. 3½ % u. 3 % al pari rückzahlbaren Pfandbr. werden, abgesehen von den durch Aufkauf aus dem Verkehr gezogenen Pfandbr. dieser beiden Gattungen, gemäss der mit den Besitzern derselben getroffenen Vereinbarung vom Mai-Juni 1898 alljährl. am 15./3. (zuerst 1903) M. 500 000 ausgelost. Letztere werden auf den Uwlauf der 3½ % u. 3 % Pfandbr., wie solcher in der Bilanz am 31./12. vor dem Ausl.-Termin festgestellt wird, prozentual verteilt. Von dem Gesamtumlauf der nicht konvert. 4½ % u. 4 % mit 110 % auslosbaren, ferner der 4 % al pari rückzahlbaren u. der 3½ 0% bis 1905 unkündbar al pari rückzahlbaren Pfandbr. werden je 1 % jeder Gattung alljährl. ausgelost, jedoch nur, falls und insoweit ein Rück- kauf in Höhe von 1 % bei jeder Gattung nicht stattgefunden haben sollte. Die Ausl. findet alljährl. am 15./3. (zuerst 1903) statt. Das eine Prozent wird vom Umlauf jeder Gattung der 4 gedachten Pfandbr., welcher in der Bilanz v. 31./12. vor dem Ausl.-Termin festgestellt wird, berechnet. Die Rückzahlung der verl. Pfandbr. erfolgt am folg. 1./7. 4½ % Pfandbriefe zu 110 % rückzahlbar. In Umlauf Ende 1901: M. 1752 100 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. siehe oben. Kurs Ende 1890–1901: 104, 101.40, 104.50, 105.75, 109, 109.25, 109.75, 95.10, 97.60, 95, –, 99.10 %. Notiert in Berlin, Königsberg i. Pr., Stettin. 4 % Pfandbriefe zu 110 % rückzahlbar. In Umlauf Ende 1901: M. 689 700 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 3000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. siehe oben. Kurs Ende 1890–1901: 99, 99.40, 101.90, 102.25, 104.50, 108.50, 101.10, 90.50, 93.50, 90.25, –, 89.50 %. Notiert in Berlin, Stettin.