Kaiserreich China. 155 104.50 %. Kurs Ende 1895–1901: In Berlin: 106.25, 108.80, 106.70, 105.60, 103.75, 101, 103.20 %. –— In Frankf. a. M.: 108.70, 109.90, 109.30, 107.50, 103.50, 101.20, 103.40 %. – In Hamburg: 102.75, 104.40, 103.30, 102.25, 102, 100.25, 103.60 0%. Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel an den deutschen Börsen £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher in Frankfurt a. M. £ 1 = M. 20, in Ham- burg £ 1 = M. 21. 5 % Chinesische Gold-Anleihe von 1896. % 16 000 000, davon noch in Umlauf am 2. April 1902 £ 14 864 400 in Stücken à = 25, 50, 100, 500. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Von 1897 ab nach einem Tilgungsplan innerhalb 36 J ahren; Verstärkung und Totalkündigung nicht zulässig. Zahlst.: Berlin: Deutsch-Asiatische Bank, Sechandlung. Disconto-Ges., Deutsche Bank, Berliner Handels-Ges., Bank für Handel u. Ind., Dresdner Bank, Nationalbank für Deutschland, A. Schaaffh. Bankverein, S. Bleichröder, Mendelssohn & Co., Rob. Warschauer $& Co., Born & Busse; Bremen: Filialen der Deutschen Bank u. der Dresdner Bank; Dresden: Dresdner Bank, Fil. der Deutschen Bank Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Fil. der Bankf. Handelu. Ind., Fil. der Deutschen Bank, Jacob S. H. Stern; Hamburg: Nordd. Bank, L. Behrens & Söhne, Hongkong and Shanghai Banking Corporation, Filialen der Deutschen Bank u. der Dresdner Bank; Köln: Sal. OÖppenheim Jr. & Co.; Leipzig: Fil. der Deutschen Bank; München: Bayer. Hypoth.- u. Wechsel-Bank, Fil. der Deutschen Bank; Nürnberg: PFil. der Dresdner Bank. Als Sicherheit der Anleihe dienen die Zolleinkünfte aus den Vert ragshäfen; als fernere Sicherheit werden bei der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und bei der Deutsch- Asiat. Bank in China Zoll-Oblig. in der Höhe des gesamten Anleihebetrags hinterlegt. Kapital u. Zs. zahlbar in Deutschland zum jeweiligen Tageskurse von kurz London. Aufgelegt am 31./3. u. 1./4. 1896 der Teilbetrag von £ 10 000 000 zu 98.75 %, wobei £ 1 = M. 20.45 gerechnet wurde; der Rest von £ 6 000 000 am 15./9. 1896 zu 99 %, wobei £ 1 = M. 20.40 gerechnet wurde. Kurs Ende 1896–1901: In Berlin: 98.50, 96.20, 98.70, 96.25, 93.50, 97.60 %. – In Frankf. a. M.: 100.45, 98.10, 100.50, 96.50, 93.70, 97.50 %. – In München: 98.65, 96.50, 98.65, 96, 93.40, 97.30 %. — In Hamburg: 95.60, 93.50, 95.75, 96.25, 93, 97.45 %. – Ferner in Bremen u. Köln. Usance: Seit 1./1. 1899 wird an allen deutschen Börsen £ I = M. 20.40 gerechnet, vorher in Frankf. a. M. = 20 n Hamburg £ 1 = M. 21. 4½ % Chinesische Gold-Anleihe von 1898. £ 16 000 000 in Stücken à £ 25, 50, 100, 500, davon noch in Umlauf am 1. April 1902: £ 15 507 025. Zinsen: 1. März, 1. Sept. Tilgung: Von 1899 ab durch Verlosung im Januar per 1. März nach einem Tilgungs- blane innerhalb 45 Jahren Verstärkung oder Totalkündigung oder Konversion nicht zulässig. Zahlstellen: Wie bei Anleihe von 1896. Sicherheit: Diese Anleihe ist für Kapital und Zinsen sichergestellt: erstens durch Verpfändung der frei bleibenden Ein- künfte aus den Kaiserlichen Seezöllen der chinesischen Vertragshäfen, dergestalt, dass die noch nicht eingelösten, in dieser Weise sichergestellten älteren Anleihen der gegen- wärtigen im Range vorangehen; sodann durch V erpfändung der Likin-Zölle und -Steuern von bestimmten Häfen und Distrikten in dem YVangtsze-Thal und der anstossenden Provinz Chekiang zur ersten Stelle frei von allen Lasten, nämlich des Allgemeinen Likin des öst- lichen Chekiang-Distrikts. von Sunghu (Shanghai-Sungkiang-Distrikt), der Häfen von Soochow und Kiukiang; des Salz-Likin von Ichang, des Hupeh- und Anhui-Distrikts. Die Ver- waltung dieser Likin-Zölle und -Steuern ist fortan der Oberaufsicht des Generalinspektors der chinesischen Seezollverwaltung unterstellt. Wenn zu irgend einer Zeit die gegebenen Sicherheiten infolge eines Sinkens des Wechselkurses oder aus einer anderen Ursache sich als ungenügend erweisen sollten, so wird die Kaiserlich Chinesische Regierung sofort weitere Einkünfte zur Sicherheit überweisen und deren Verwaltung der Oberaufsicht des General- inspektors der chinesischen Seezollverwaltung unterstellen. Für den Fall, dass die Kaiser- lich Chinesische Regierung während des Bestehens dieser Anleihe über die Revision des Seezolltarifs in Verhandlung treten sollte, so ist einerseits vereinbart, dass eine solche Tarif- revision nicht durch die Thatsache der Sicherstellung der Anleihe durch die vorgenannten Likin-Zölle und -Steuern gehindert werde, und andrerseits, dass die auf diese Anleihe ver- btändeten Likin-Zölle und -Steuern weder herabgesetzt noch abgeschafft werden dürfen es sei denn durch ein Übereinkommen mit der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank und auch dann nur gegen Verpfändung der infolge einer solchen Tarifrevision erhöhten Einkünfte der Kaiserlich-Chinesischen Seezollverwaltung in gleichem Betrage und zu erster Stelle. Behufs dieser Sicherstellung werden Seezoll-Likin- Obligationen, welche von dem Tsungli YVamen und der Finanzbehörde ausgestellt und von dem Generalinspektor der Kaiserlichen Seezölle unterzeichnet sind, bei der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank gegen Einzahlung des Anleihebetrages hinterlegt werden. Ausserdem werden bis zum 1. Junf 1898 Seezoll-Eikin- Obligationen in Sterling im Betrage der ganzen Anleihe nebst Zinsen der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank in China übergeben; diese letzteren Obligationen werden mit den Siegeln der chinesischen Zoll-Superintendenten in Shanghai und des Vicekönigs der Liang-Kiang-Provinzen und mit der Unterschrift des auropäischen Zolldirektors in Shanghai ausgefertigt und können zur Bezahlung sowohl von Seezöllen, als auch Likin-Zöllen und -Steuern überall in China verwendet werden. Die ähinesische Regierung hat sich Verpflichtet, die Verwaltung der Seezölle der Vertragshäfen in der gegenwärtigen Verfassung während der ganzen Dauer dieser Anleihe weiterbestehen