―= Republik San Domingo. – V ice-Königreich Egypten. 165 Antwerpener Komitee wird zwei Agenten und das französische einen ernennen, die all- monatlich bei der Zollbehörde in San Domingo die Monatsrate von $ 28 000 erheben. Ein eventueller Überschuss ist drei Monate nach Ablauf des Etatsjahres zahlbar. Für den Fall, dass die Einnahmen des Hafens von San Domingo nicht genügen sollten, muss die Regierung nach Vereinbarung mit dem Schutzkomjitee eine andere Garantie gewähren und den Fehl- betrag bis zum Zustandekommen dieser Übereinkunft aus den Einnahmen des Hafens Macori zahlen. Die Agenten der Bondholders sollen ausreichendes Aufsichtsrecht in San Domingo hahen, bis die Republik die vollständige Zs.-Zahlung wieder aufnehmen kann. Die Aus- führung dieses Abkommens geschieht auf der Basis eines gleichen Zinsfusses für alle An- leihen und zwar auf einen Nominalbetrag von £ 2 736 750 für die 4 % (2 %) Anleihe und auf $ 1 000 000 Maximalbetrag der 4 % unifizierten Schuld. 2 4 % Dominican. Gold-Anleihe von 1897. Diese Anleihe diente zur Konversion der 4 % Gold-Anleihe von 1893 mit rückständ. Zs. v. 1./10. 1897 £ 2736 750 in Stücken à £ 20, 100. Zs.: 1./4., 1./10. Die Coup. per 1./4. 1899 bis 1./4. 1901 inkl. sind nicht bezahlt worden; für die Coup. wurden nach dem Abkommen 1 % bezahlt, Coup. per 1./10. 1901 ist eingelöst worden. Tilg.: Durch Verl. oder Rückkauf unter pari v. 1./10. 1901 bis spät. 1./10. 1999, Verstärkung u. Totalkünd. mit sechsmonat. Frist zulässig. Zahlst.: Hamburg: Wechslerbank. Kurs Ende 1894–1901: 42, 36, 24, 28.50, 16.50, 10, 6, 15 %. Notiert in Hamburg. Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 21; ferner werden seit 1./1. 1899 2 % Zs. berechnet, während vorher die Anleihe seit 1./1. 1897 franko Zs. Die Notiz versteht sich für Stücke inkl. Coup. Nr. 10–14, exkl. Coup. Nr. 15. e „ Vice-Königreich Egypten. Stand der Staatsschuld am 31. Dez. 1900: 3 % garantierte Anleihe £ 8 333 000, 3½ % privilegierte Anleihe £ 29 393 580, 4 % unificierte Anleihe £ 55 971 960, 4 % Daira Sanieh-Anleihe £ 6 117 240, 4¼ % Domanial-Anleihe £ 2 898 400. Hierzu tritt noch die Mukabalahschuld, eine innere Zwangsanleihe, die in 50 Jahres- raten von £ E. 150 000 zu tilgen ist. Das egyptische Pfund von 100 Piastern = M. 20.74 = frs. 25.92; bei Einlösungen in Berlin wird dasselbe zu M. 20.34 gerechnet. Budget für 1895: Einnahme £ E. 10 125 000, Ausgabe £ E. 10 114 000, Überschuss £ E. 11 000 „ 3896 „ 11 9000, „ 10 096 000, „ 17 000 „% „ 10 235 000% „ 10 230 000, „ 5 000 „ 1898 „ „ 10 440 000, „ „ 10 440 000, „1899: 3 „ 10 600 000, „ „ 10 560 000, „ 40 000 „1900: „ 10 380 000, „ „ 10 380 000, „ „1901: 1907090 000% „ 10 636 000, „ 64 000 „ „1902 3 „ 1I 060 000, „ 10 850 000, * * 210 000 Nach dem egyptischen Liquidations-Gesetz vom 17. Juli 1880 werden die Einnahmen von vier Provinzen aus den Zöllen, Eisenbahnen, Telegraphen, sowie aus den Hafenabgaben von Alexandrien einer ,Caisse de la Dette Publique“ überwiesen, welche dieselben für die Verzinsung und Amortisation der unten näher behandelten drei Anleihen (der garantierten, der privilegierten und der unificierten Schuld) verwenden soll. Die betr. Bestimmungen sind ausdrücklich bestätigt worden, als 1890 aus zweien der älteren Anleihen die 3/ % Anleihe von 1890 entstand. Die genannte Behörde steht unter Aufsicht der „Commission de la Dette Publiqueé, welche aus Delegierten der Garantiemächte für die erste (sogen. garantierte) Anleihe zusammengesetzt ist. Einnahmen Ausgaben Überschuss Abrechnung für 1895: £, E. 10 431 265 £― E. 10 099 025 £― E. 332 240 „ „396; „ 99693 577 „ 10 377 280 316 297 „ „189% 992564 „ 10 659 257 „ 433 307 „ „ 1898386% 380 „ 10 863 955 „ 484 025 „ 899... 3 „ 11 013 032 „ 402 455 „ „ 9000 925987 „ 11 103 944 „ 558 743 901%. 11 95 701 „ 63 815 3 % garantierte Egyptische Anleihe von 1885. Emiss. £ 9 424 000 (fübertragen an N. M. von Rothschild & Sons in London) lt. der am 18. März 1885 in London unterzeichneten Lonvention zwischen Grossbritannien, Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Italien. Russland und der Türkei und lt. Dekrete des Khedive vom 27. und 28. Juli 1885 zur Be- schaffung von effektiv 2 9 000 000 = Liv. Egypt. 8 775 000 bestimmt in erster Linie zur Regulierung der aus dem Bombardement Alexandriens entstandenen Entschädigungsansprüche. alsdann um zuzüglich des Erlöses aus den dem Finanzminister zur Verfügung stehenden Iitres der privilegierten und der unificierten Schuld folgende Posten zu bestreiten: 1) Liv. Egypt. 2 657 000 zur Deckung des Deficits bis 1885, 2) Liv. Egypt. 1 200 000 für das pro 1885 seschätzte Deficit, 3) Liv. Egypt. 1 000 000 für Bewässerungsanlagen, 4) Liv. Egypt. 550 000 für Ablösung von Pensionsrechten, 5) Liv. Egypt. 500 000 für das Schatzamt – zusammen iv. Egypt. 5 907 000 –, der hiernach noch verbleibende Rest soll zu Rückkäufen der garan-