――――――tsrzte 166 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. tierten Schuld verwendet werden. In Umlauf am 31. Dez. 1900 £ 8 333 000 in Stücken à $ 100, 200, 500 u. 1000. Zinsen: 1. März. 1. Sept., zahlbar in Berlin in Mark zum Tageskurse der $, in Paris in fres. (1 £ = 25 fres.), in London und Egypten in £. Kapital u. Zinsen in Gold, steuerfrei. Tilgung: Durch Ankauf oder Auslosung. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung ist eine feste Annuität von £ 315 000 = Liv. Egypt. 307 125 festgesetzt, welche als erste Last von den Einkünften erhoben: werden soll, die für den Dienst der privilegierten und der unificierten Schuld bestimmt sind, und deren regelmässige Zahlung gemeinschaftlich und einzeln von den obengenannten Staaten garantiert ist. Die Garantie Russlands ist auf % der Annuität begrenzt. Jeder nach Zahlung der Zinsen verbleibende Betrag der Annuität wird dem für die Rückzahlung dieser Anleihe bestimmten Tilgungsfonds zugeführt. Ein ergänzender Tilgungsfonds, welcher einen jährlichen Maximalbetrag von £ 90 000 nicht übersteigen soll, ist in dem Dekret vom 27. Juli 1885 vorgesehen als erstes Anrecht auf die Überschüsse, welche dem allgemeinen Tilgungsfonds zu überweisen sind. Aufgelegt £ 9 000 000 am 30. Juli 1885 zu 95½ (1 Lstr. = M. 20.38) in Berlin, Frankfurt a. M., London und Paris. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: Disconto-Ges.; London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Roth- schild freres; Egypten: Caisse de la Dette Publique. Kurs Ende 1885–1901: In Frankfurt a. M.: 97.50, 99.50, 101, 103, 100, 100, 100, 100, 103, –, –, –, –, –, – 100, 100 %. – In Berlin: Stets gestrichen. Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel an der Börse £ 1 = M. 20.40 gerechnet, vorher £ 1 = M. 20. 3½ % privilegierte Egyptische Staats-Anleihe von 1890. Emiss. £ 29 400 000 It. Dekrete vom 6. u. 7. Juni 1890 zur Rückzahlung bezw. Konvertierung der 5 % privilegierten An- leihe (£ 22 296 800), zur Rückzahlung der 4½ % Anleihe von 1888 (2ͥ 2 239 320/ für Be- wässerungsanlagen, Regelung von Pensionsansprüchen und Kosten dieser Emiss. (Liv. Egypt. 1 300 000). In Umlauf am 31. Dez. 1900 £ 29 393 580 in Stücken à £ 20, 100, 500 und 1000 = fres. 500, 2500, 12 500 und 25 000. Zinsen: 15. April, 15. Okt., zahlbar zu dem von der Direktion der Staatsschuld jeweilig festzusetzenden Kurse. Tilgung nicht vor 15. Juli 1905. Die Besitzer der 5 % privilegierten Öbligationen waren berechtigt, vom 13.–23. Juni 1890 Pari-Rückzahlung zu verlangen; diejenigen, die sich innerhalb dieser Frist nicht gemeldet, waren den Bestimmungen der oben erwähnten Dekrete unterworfen. Alle nicht zurück- bezahlten, also konvertierten 5 % privilegierten Obligationen bleiben, ohne irgend eine Ver- änderung in den Stücken oder Coupons zu erfahren, als 3½ % privilegierte Obligationen in Umlauf. Sie mussten zur Bescheinigung bei einer der Zeichnungsstellen eingereicht werden, infolge dessen alsdann den Besitzern auf je £ 100 nom. £ 9 und weiter £― 2.2.6 für den im voraus einzulösenden, am 15. Okt. 1890 verfallenen Coupon (zusammen M. 226.95 bar herausgezahlt wurde; dagegen findet die Einlösung der vom 15. April 1891 ab fällig werdenden Coupons, deren Beträge auf 5 % Zins = £ 0.10, 2.10, 12.10, 25. = fres. 12.50, 62.50, 312.50, 625 lauten. nur im Verhältnis von 3½ % jährlich, also jeder Coupon zu = 0% 115 8.15, 17.10 = frs. 8.75, 46.25, 218.75, 437.50 statt. Die Jahresannuität von Livres Egypt. 130 000 (£ 133 000) wird vom Finanz-Ministerium an die Staatsschuldenkasse in Monatsraten von Livres Egypt. 10 833 entrichtet. Dieser Betrag ist durch Dekret vom 6. Juni 1890 auf Livres Egypt. 15 093 erhöht worden. Im Fall des Verzuges in der Entrichtung einer einzigen dieser Monatsraten soll der Ertrag der direkten und indirekten Auflagen der Stadt Kairo, welche durch die Daira-Baladieh erhoben werden, von dieser Verwaltungsbehörde an die Staatsschuldenkasse, auf deren einfache Aufforderung, solange eingezahlt werden, bis die Zahlung der Monatsraten für das laufende Halbjahr vollständig gesichert ist, und zwar unter derselben Verantwortlichkeit, wie solche durch das Dekret vom 2. Mai 1876 den Beamten der für die Staatsschuld verpfändeten Provinzen und Verwaltungszweige auferlegt ist. Die Regierung darf in den erwähnten Abgaben keine Anderung vornehmen, welche geeignet sein möchte, deren Ertrag auf eine geringere Summe als Livres Egypt. 300 000 jährl. herab- zumindern. Bedarf der Dienst der Anleihe nicht der überwiesenen Summen, so bleibt wegen Verwendung der Ersparnisse ein neues Übereinkommen mit den Garantiemächten vorbehalten. Der nicht zu Konversionszwecken verwendete Teil aufgelegt am 13. Juli 1890 zu 91 0 1 £ = M. 20.40) in Berlin, Frankfurt a. M., London und Paris. Zahlstellen: Berlin: S. Bleich- röder; Frankfurt a. M.: Disconto-Ges.: London: N. M. Rothschild & Sons; Paris: de Roth- schild freres. Kurs Ende 1891–1901: In Berlin: 88.80, 92.50, 96.30, 100.80, 98.30, 98.60, * –, 100.50, 103.50 %. – In Frankf. a. M.: 91, 94.30, 98, 101.85, 100.20, 101.60, 102.70, 104, 98.80, 100.50, 103.20 %. –— Usance: Seit 1./1. 1899 wird beim Handel an allen deutschen Börsen $ = M. 20.40 gerechnet, während vorher in Frankf. a. M. £ 1 = M. 20; in Berlin auch früher schon £ 1 = M. 20.40. 4 % (früher 7 %) uniflcierte Egyptische Schuld. Ges.-Emiss. $ 60 958 240 == fro. 1523 956000, hiervon It. Dekrete vom 7. Mai und 18. Nov. 1876 £ 59 000 000 = frs. 1 475 000 000 zur Kon. vertierung der Anleihen von 1862. 1868, 1873. Durch das Liquidationsgesetz vom 17. Juli 1880 wurde die festgestellte, innerhalb 65 Jahren vermittelst halbjährlicher Auslosungen Sta findende Tilgung beseitigt, der Zinsfuss auf 4 % herabgesetzt und die Obligationenschuld behufs Konvertierung der Anleihen von 1864, 1865 u. 1867 um £ 1 958 240 = frs. 48 956 000 erhöht. In Umlauf am 31. Dez. 1900: £ 55 971 960 in Stücken in englischer und französischer Sprache à $ 20, 100, 500 u. 1000 = frs. 500, 2500, 12 500 u. 25 000. Zinsen in Gold 1. Maiu. 1. Nov. ohne jeden Steuerabzug, doch wurde von den Coupons pro 1885 u. 1886 mit Genehmigung