Brasilianische Eisenbahn. 324 Mogyanabahn-Araxa bis zum Paracatufluss, auch garantiert die brasilianische Regierung 6 % Zinsen auf ein Baukapital von höchstens Milreis 30 000 per km. April 1895 erhielt die Gesellschaft die Koncession für Barra Mansa-Angra dos Reis, sie erhält für die Herstellung eine Subvention von 30 Contos de Reis per km. Im Betrieb Ende 1895 684 km, im Bau ca. 218 km, zusammen 902 km. Die Gesamtlänge der Bahn soll bis auf 2000 km ausgebaut werden. Kapital: Milreis 62 000 000 in 310 000 Aktien à Milreis 200, hiervon 33525 Aktien vollbezahlt, 266475 Aktien mit 37½ %, 10000 Aktien mit 10 % Einzahlung. Abschlüsse u. Dividendenzahlung: Halbjährlich. 5 % steuerfreie Anleihe von 1889: M. 22 450 000 (Milreis 9 788 200) zur Rückzahlung der ge- kündigten 7 % Anleihe von Milreis 4 400 000, für den Bau der Verlängerungslinie Oliveira-Alto S. Francisco nebst Zweiglinien. Stücke à deutsche M. 500, 1000 u. 3000. Zinsen: 1. April u. 1. Okt. Kapital u. Zinsen frei von allen in Brasilien zur Erhebung gelangenden Steuern und Abgaben; die Ges. hat sich verpflichtet, diese selbst zu tragen. Der Coup. per 1. Okt. 1898 u. folgende wurde nicht bezahlt. Um die Interessen der Obligationäre wahrzunehmen, bildete sich in Berlin am 12. April 1899 eine Schutzvereinigung der Besitzer von 5 % Oéste de Minas-Eisenbahn-Oblig.; dieselbe forderte im Mai 1899 die Besitzer von 5 % Oblig. auf, zum Zwecke des Beitritts ihre Oblig. mit sämtlichen dazu gehörigen Coupons, einschliesslich der am 1. Okt. 1898 und 1. April 1899 fällig gewesenen Coupons, in Berlin bei der Direction der Disconto-Gesellschaft, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, in Frankfurt a. M. bei M. A. von Rothschild & Söhne bis spätestens 30, Juni 1899 zu hinterlegen. Gegen die hinterlegten Obligationen wurden Certifikate ausgegeben, welche lieferbar sind an den Börsen von Berlin, Hamburg und Frank- furt a. M. Nachdem ein im Sept. 1899 seitens der Schutzvereinigung gestellter Antrag auf gerichtliche Zwangsliquidation der Oéste de Minas Eisenbahn-Gesellschaft von den Brasflianischen Gerichten in beiden Instanzen abgelehnt worden war, verfügte am 20. Febr. 190/) der Richter auf einen neuen Antrag hin die Zwangsliquidation; hier- gegen hat die beklagte Eisenbahn-Ges. jedoch Berufung eingelegt, welche in zweiter Instanz abgewiesen wurde. Nach den Vorschriften des Brasilian. Gesetzes müssen zur Durchführung der Zwangsliquidation seitens des Gerichts aus der Liste der Gläubiger 2 Syndici ernannt werden, als solche sind ernannt die Brasilian. Federal-Reg. und die Brasilian. Bank von Deutschland. Die von der Reg. des Staates Minas Geraes auf über- nommene Zinsgarantie im Sommer 1899 geleisteten geringen Zahlungen sind durch die bisher entstandenen Gerichtskosten und anderweitigen Ausgaben beinahe aufgebraucht worden, weitere Zahlungen sind seitens der Reg. aber bisher nicht geleistet worden. Eine am 8S./11. 1901 vom Präs. von Minas Geraes erlassene Verf. hob die Koncessions- und Garantie-Verträge der Oéste de Minas Eisenb.-Ges. ohne weiteres auf; der Präs. be- gründete diese Massnahme damit, dass die Ges. sich in Zwangsverwaltung befinde und deshalb ausserstande sei, ihre Geschäfte weiter zu führen. Der Versteigerungstermin der Bahn, welcher anfänglich am 21./2. 1902 stattfinden sollte, dann aber auf den 1./5. 1902 anberaumt war, ist infolge der Bemühungen der Schutz-Vereinigung auf den 7.7. 1902 verschoben worden. Mit der Unterstützung des deutschen Gesandten in Rio de Janeiro ist es auch gelungen, die getrennte Versteigerung der Bahnlinien nach den auf ihnen ruhenden Hypoth. zu erreichen; die Schutz Vereinigung hofft, dass es auch noch möglich sein wird, bei der Erlegung des Kaufpreises die Oblig. zu verwenden, falls die der Schutz-Vereinigung angehörenden deutschen Obligationäre mangels eines anderen Reflek- tanten die ihnen verpfändeten Strecken der Bahn erwerben müssen. Verlos. in Berlin im Febr. und Aug. (erstmalig 1894) per 1./4. und 1./10. Tilg. nach Plan ab 1./10. 1894 innerh. 34 Jahren, kann verstärkt, auch mit 6monat. Frist gekündigt werden. Sicherheit: I. Hypothek auf den gesamten Besitz der Ges., lautend auf den Namen der Brasilian. Bank für Deutschland in Rio de Janeiro; ausserdem als weitere Sicherheit die der Ges. von der Provinz Minas Geraes zugesicherte Garantie in Höhe von 7 % jährl. auf Milreis 9 500 000 für die Dauer von 20 bezügl. 30 Jahren. Jedem Oblig.-Inhaber steht ein selbständiges Forderungsrecht zu. Aufgelegt in Deutschland und Holland am 27. Aug. 1889 zu 98 6% Zahlstellen: Berlin u. Frankfurt a. M.: Disconto-Ges.: Hamburg: Nordd. Bank. Kurs Ende 18891901: In Berlin: —, 89.50, 78, 78, 63.80, 78, 84, 83, 69.50, 64.90, 45.39, 48.10, 31.10 . — In Frankf. a. M.: 90.20, 90, 77.50, 77.50, 63, 78, 84; 83.60, 69.45, 61, 46, 48, 31 % — In Hamburg: –, 90, 78, 77, 61, 77.50, 90.20, 93.50, 68.65, 64.75, 44.25, 47, % Kurs der Certifikate Ende 1899–1901: In Berlin: 45.50, 48.10, 30.10 %. — In Frankf. a. M.: 46, 48, 31 %. – In Hamburg: 44.25, 47, 29.50 %. — In Berlin seit 5./10. 1898 franko Zs. mit Coup. per 1./10. 1898, in Frankf. a. M. seit 1./1. 1899 franko Zs., in Hamburg seit 12. 10. , 1898 franko 28. 5% Anleihe von 1893: £ 3 710 000 für Bau und Ausrüstung der Linie Barra Mansa-Catalao und Verlängerungslinien; die Gesellschaft ist berechtigt, mit Zustimmung der Regierung weitere £ 2 000 000 zu begeben. Stücke à £ 100, 500 u. 1000. Zinsen: 1. März u. 1. Sept. Der Dienst dieser Anleihe fällt unter das Brasilianische Finanzarrangement. Tilgung innerhalb 30 Jahren ab 1. Sept. 1894 durch halbjährliche Auslosung oder Rückkauf ver- mittelst eines Amortisationsfonds, der jährlich mit 1½ % zu dotieren ist. Die Regierung XXI Stäatspapiere etc 1902/1903. I.