Bah Ausländische Eisenbahnen. Koncession zurückzukaufen. Als Basis dieser Rente wird die mittlere Reineinnahme qer fünf besten unter den letzten sieben Jahren genommen, welche jedoch nicht kleiner sein darf als die Nettoeinnahme des letzten Jahres. Dieses Rückkaufsrecht ist bestehen geblieben, aber die Nettoeinnahme wird bestimmt werden, indem von der Brutto- einnahme von 1884 68 % als Betriebsspesen abgezogen werden. Bei einer Auflösung des Vertrages kann das Rückkaufsrecht des Staates erst 7 Jahre später ausgeübt werden. nstrecken: Ende 1901 betrug die Länge des Hauptnetzes 4309,259 km, die Länge des Ergänzungsnetzes 1493,397 km, beide Netze also zusammen 5802,656 km. Kapital: Lire 240 000 000 in Aktien à Lire 500, 2500, 5000, davon sind Lire 30 000 000, welche von der Gesellschaft selbst aus nicht verteilten Dividenden und nicht zurück.- gestellten Reserven beglichen wurden, nicht zur Ausgabe gelangt, sondern im Portefeuille der Gesellschaft geblieben, es sind daher in Umlauf Lire 210 000 000. Zum Aktienkapital treten noch Lire 20 000 000 Kapital, welche der Gesellschaft vom Staate in geleisteten Arbeiten und Domänengütern überlassen wurden. Zinsen: Halb. jährliche Coupons à 5 % am 1. Jan., 1. Juli; am 1. Juli erfolgt die Zahlung der Super. dividende. Tilgung: Die Amortisation des Aktienkapitals erfolgt mittels jährlicher im Dezember stattfindender Auslosung und im Januar darauf stattfindender Einlösung zum Nennwerte mit der Massgabe, dass das gesamte Aktienkapital 2 Jahre vor Ablauf der Koncessionsdauer amortisiert ist. Die Inhaber der zur Einlösung gelangenden Aktien erhalten dafür Genussscheine, welche für die Dauer der Koncession zum Bezuge der Div. über 5 % berechtigen. Verlost Ende 1901: 13 070 Stück, sowie 2150 Stück von den nicht begebenen 60 000 Stück, letztere werden aus einem besonderen Fonds getilgt. Obligationen: 2.4 % (früher 3 %) Oblig. in Serien A–1I eingeteilt. Begeben bis Ende 1901: Lire 913 741 000, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1901: L. 847 336 000 in Stücken à Lire 500, 2500, 5000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch Verlosung am 15. Mai per 1. Okt. bis zum 1. Jan. 1967. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Meyer Cohn; Frankfurt a. M.: Filiale der Deutschen Bank, Gebr. Bethmann; ferner in Brüssel, London, Amsterdam, Basel, Genf, Zürich. Wien und an verschiedenen italienischen Plätzen. Zahlung der Coupons unter Vorlegung der Stücke und unter Abzug ver- schiedener Steuern in Gold. Zahlung der verlosten Oblig. mit frs. 500 zum Kurse von kurz Paris. Die Oblig. der Serien F, G, H haben in ihrem Text folgende Erklärung: Bezüglich der Regierungsgarantie bestimmt Art. 27 der Konvention vom 28. Nov. 1864: Der Staat garantiert direkt, und bis zur Summe von Lire 15 000 pro Kilometer die 28. und jährliche Amortisationsquote der ausgegebenen und auszugebenden Oblig., bis der Betrag die genannte Summe erreicht. Wenn der genannte Betrag unter Lire 15 000 bleibt. wird obengesagte Garantie auf die der Gesellschaft jährlich schuldige Subvention beschränkt. – Kurs Ende 1890–1901: In Berlin: 60.30, 59.40, 58.70, 53.50, 55.40, 54.70, 57.70, 58.30, 62, 59.50, 59.60, 64.40 %. – In Frankf. a. M.: 60.60, 59.20, 58.70, 52.70, 55.60, 54.80, 57.65, 58.25, 62, 59.85, 59.80, 64.20 . Usance: Seit 1./1. 1899 werden an den deutschen Börsen 2.4 % anstatt 3 % Stückzinsen berechnet. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Gewöhnlich im Mai. Stimmrecht: Je 30 Aktien = 1 St., Maximum 10 St. Gewinn-Verteilung: Die jährlichen direkten und indirekten Roheinnahmen des aus den am 1. Jan. 1884 im Betriebe gewesenen Linien zusammengesetzten Hauptnetzes werden bis zu dem Betrage von Lire 100 000 000, der das anfängliche Einkommen bildet, folgender- weise verteilt: 10 % für den R.-F. und das Entgelt für den Gebrauch des rollenden und Betriebsmaterials, 62½ % an die Betriebs-Ges. als Entgelt für ihre Betriebskosten, 27½ % an den Staat. Aus obigen 10 % werden der Ges. als Entgelt für die Ver- wendung des rollenden und Betriebsmaterials Lire 6 600 000 für jedes Jahr bezahlt; der Resf wird für Schäden durch force majeure, für Instandhaltung und Verbesserung des Materials in dazu bestimmte R.-F., sowie für die Kasse zur Vermehrung des - mögensstockes verwendet. Steigen die Einnahmen bis zu weiteren Lire 50 000 000, 80 empfangen die Fonds 16 %, die Ges. 56 %, der Staat 28 %, steigen sie darüber i so erhalten die Fonds 16 %. die Ges. 50 %, der Staat 28 % und 6 % dienen zur setzung der Tarife. Die Ges. bezieht auch 50 % der Roheinnahme des zweiten und Lire 3000 jährl. Staatszuschuss für jeden Kilometer der Linien des an 10 % dieser Roheinnahme gehen an die Reserven und 40 % bezieht der Staat. 3 der Nutzen der Ges., es möge derselbe aus der Subvention, dem Betriebe oder aus If- Baue herrühren, für Zs. und Div. zusammen übersteigt (ohne Abzug kommensteuer auf das A.-K.) und zur Verteilung zugelassen wird, fällt die Hälfte dies Überschusses dem Staate zu. Einnahmen 1901: Hauptnetz: Personen 45 403 106, Gepäck 2 242 015, Güter 72 980 458, Ver- schiedenes 481 142. Sa. Lire 121 106 721. Ergänzungsnetz: Personen 3 383 370, Gepäck ete, 90 615, Güter 6 407 384, Verschiedenes 46 035. Sa. Lire 9 927 404. Betriebsergebnis für die Gesellschaft: 62½ % der Bruttoeinnahme des Hauptnetzes 8 . „ 3 85 121, 74 026 298, 50 % des Ergänzungsnetzes 4 963 702, Staatszuschuss Lire Verschiedenes 1 488 492, Rückvergütungen 2 443 082, zus. Lire 89 007 3 46831 660 Sub- licher u. ausserordentlicher Betriebsausgaben 93 838 955, Betriebsverlust 4 86