336 Ausländische Eisenbahnen. 2 Gewinn-Verteilung: 1) Der für den Dienst der Anleihen nötige Betrag; 2) 10 % Dividende an die privileg. Aktien und der für die Tilgungsquote derselben nötige Betrag; 3) Tilgungs. quote für die Aktien; 4) 5 % Dividende an die Aktie; 5) Rückzahlung event. Vor- schüsse des Staates. Von dem alsdann noch verbleibenden UÜberschuss 90 % an die Aktionäre und 10 % an die Gründer. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Erstes Netz 37 224 698, Verlängerung der Nordlinie 17 796 651, Belg. Linie Spa-Grenze 11 460 827, Verlängerung bis Esch 2 708 910, specielle Ausgaben der Zweiglinie Rumelange u. Dudelange 2 338 671, specielle Ausgaben der Linie nach Saint-Vith-Stolberg 2 318 047, Verlust auf Deckung des Kapitals 1 269 921, Kassa u. lauf. Rechnungen 432 135. – Passiva: A.-K. Oblig. u. Subventionen 67 44478,, Kapital der Verlängerung bis Esch 2 559 770, Kapital der Zweiglinie Rumelange u. Dudelange 2 250 799, Kapital der Verbindungslinie Trois Vierges-Preuss. Grenze 2 224 356, diverse Kreditoren 352 391, Gewinn 717 756. Sa. frs. 75 549 860. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Generalunkosten 79 916, Amort. alter Aktien 67 500, Amort. von 2 privil. Aktien 300, Zs. u. Amort. d. Oblig. 2 490 566, Steuern 32 933, Gewinn 717 756. —– Kredit: Vortrag 25 970, Zs. 11 047, Annuität d. deutschen Verwaltung 3 000 000, Garantie- betrag für die Verlängerung bis Esch 161 877, do. für die Zweiglinien Rumelange-Dude- lange 87 328, do, für die Verbindungslinie Trois-Vierges-Preuss. Grenze 101 913, diverse Einnahmen 836. Sa. frs. 3 388 971. Gewinn-Verwendung: 14.50 frs. per Aktie Div. auf die alten Aktien 691 723, Div. auf die privil. Aktien 3590, Vortrag 22 444. Dividenden 1857–1900: 1, 1, 1, 1, 1, ½, 0, 0, 0, 1, 0, 2.40, 2.40, 2.40, 2.40, 2.60, 2.60, 2.60, 2.65, 2.65,, 2.70, 2.70, 2.70, 2.70, 2.70, 2.80. 2.90, 2.90, 2.90, 2.90, 9.90, 3, 3, 3, 3, 3, 3, 2.90, 2.85, 2.80, 2.78, 2.80, 2.80, 2.90 %. Privilegierte Aktien stets 10 %. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. Direktion: General- Direktor Van de Wynckele (auch Verwaltungsratsmitglied), Nerincx, Raphael-Georges Lévy. verwaltungsrat: Marquis de Sers, Comte d'Albon, T. Dutreux, L. Metz, A. Jacqmin. Gasterreich-Ungarische Eisenbahnen. K. k. privileg. Aussig-Teplitzer Eisenbahn-Gesellschaft in Teplitz. Gegründet: Im Jahre 1856. Koncession: Für die Strecke Aussig-Komotau vom 2. Aug. 1856 und 10. Mai 1866, für die Bielathalbahn vom 25. Juni 1870. Die Koncessionsdauer für die erste Strecke bis 8. Okt. 1950, für die Bielathalbahn bis 6. Juni 1964. Ferner Kon- tession vom 13. Juni 1896 für den Bau und Betrieb einer Lokalbahn von Settenz nach Lobositz-Leitmeritz-Böhm.-Leipa-Reichenberg mit einer Flügelbahn zur Station Teplitz- Waldthor der Staatsbahnlinie Dux-Bodenbach und einer Schleppbahn von Lobositz zur Elbe; Dauer dieser Koncession 90 Jahre, d. h. bis 13. Juni 1986. Ferner hat die Ges. vom Staate die Lokalbahn Böhm.-Leipa nach Niemes für den Kaufpreis von fl. 1 300 000 gekauft. Bahngebiet: Die Länge der Hauptbahn Aussig-Komotau, Türmitz-Bilin, Dux-Schwaz unc Aussig-Landungsplätze beträgt 101,152 km, hiervon ist die Linie Aussig-Komotau in der Länge von 64,971 km und die Strecke Auperschin-Schwaz-Kuttowitz der Bielathalbahn in der Länge von 9,743 km doppelgeleisig. Hierzu kommen noch 87 Schleppbahnen Aes alten Netzes in der Gesamtlänge von 72,060 km, wovon 68,122 km Eigentum der Aussig- Tepl. Eisenbahn sind, ferner 6 Schleppbahnen der Lokalbahn Teplitz(Settenz,Reichen- berg in der Gesamtlänge von 1,306 km. Die Baulänge der Lokalbahn Teplitz (Settenz)/ Reichenberg einschl. der Verbindungsbahnen Czalositz-Czernosek und Auscha A.T= Auscha G.-P.-W.-A. sowie der Zweigbahnen zur Station Niemes der ehemaligen 11 bahn B. Leipa-Niemes und zum Lokalgüterbahnhof in Reichenberg beträgt 149,153 km. Die Baulänge der sämtlichen Bahnstrecken beträgt somit 323,671 km. „.. Einlösungsrecht des Staates: Der Staat ist berechtigt, vom 25. Juni 1900 ab die alten Netzes unter folgenden Bedingungen anzukaufen: als Basis wird die mittlere 231 einnahme der fünf besten unter den letzten 7 Jahren genommen, doch darf kleiner sein als der für die Verzinsung von 5 %, und für die Amortisation des Akflan kapitals notwendige Betrag. Von dieser mittleren Reineinnahme sind M. 22 000 als ungefähre Drittel der von der Gesellschaft durch die Konversion der 4½ % Gblis afien erzielten jährlichen Ersparnis in Abzug zu bringen und der s0o erhaltene a6 als Rente den Aktionären bis zum Erlöschen der Koncession gezahlt. . Einlösung der Lokalbahn Teplitz (Settenz)-Reichenberg ist der § 12 der bezüg Koncessionsurkunde massgebend. Gewinn-Anteil des Staates: Auf Grund der mit der Staatsverwaltung a „ Protokollarvereinbarung vom 10.Mai 1893 wurden in Berücksichtigung der Raiglen lichen Beziehungen mittels eines von dem k. k. Handelsministerium Senmapfitzer Übereinkommens zwischen den k. k. österr. Staatsbahnen und der Aussig-Tel bgeschlossenen